Baulastenauskunft in Dortmund beantragen

Baulastenauskunft in Dortmund: Das Baulastenverzeichnis führt das Vermessungs- und Katasteramt, nicht die Bauaufsicht. Die schriftliche Auskunft, dass kein Baulastblatt besteht, kostet 30 Euro; ein Auszug mit Baulast 50 bis 200 Euro je Grundstück. Unser Festpreis: 42,90 Euro inklusive Gebühr ohne Baulast.

Baulastenauskunft Dortmund: die Fakten

Zuständige Stelle
Vermessungs- und Katasteramt DortmundStand: 26.10.2026 · Stadt Dortmund
Amtliche Gebühr
ohne Baulastblatt 30 € · mit Baulast 50–200 €Stand: 26.10.2026 · Stadt Dortmund
Antragswege
schriftlich · persönlich, kein Online-AntragStand: 26.10.2026 · Stadt Dortmund
Grundbuch
Baulasten stehen nicht im GrundbuchStand: 26.10.2026 · Stadt Dortmund
Alle Angaben (4)
Anschrift
Märkische Str. 24-26, 44141 Dortmund · Tel. 0231 50-23838 · katasteramt@dortmund.de · Mo–Do 9–12 Uhr
Formular
«Bestellung von Katasterunterlagen», Feld «Baulastenauskunft zu Lasten und zu Gunsten des Grundstücks»
Bearbeitungszeit
von der Stadt Dortmund nicht veröffentlicht
Festpreis Behördenfix
42,90 € inklusive Gebühr für ein Grundstück ohne Baulastblatt

Unser Ablauf

  1. 1Grundstück angebenAdresse in Dortmund oder Flurstück.
  2. 2Festpreis zahlen30 Euro Gebühr sind enthalten.
  3. 3Antrag beim KatasteramtSchriftlich mit dem Formular der Stadt.
  4. 4Auskunft erhaltenMit oder ohne Baulast, schriftlich.

Die Auskunft selbst beim Katasteramt Dortmund holen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Die Auskunft bekommen Sie ohne uns direkt beim Vermessungs- und Katasteramt Dortmund. So geht es:

  • Formular «Bestellung von Katasterunterlagen» von der Seite der Stadt nehmen, Gemarkung, Flur, Flurstück oder Adresse eintragen und «Baulastenauskunft zu Lasten und zu Gunsten des Grundstücks» ankreuzen.
  • Unterschreiben und an katasteramt@dortmund.de oder per Post an Märkische Straße 24, 44141 Dortmund schicken. Wer nicht Eigentümer ist, weist laut Formular nach, dass er die Unterlagen erhalten darf.
  • Persönlich in der Auskunft, Märkische Straße 24-26, montags bis donnerstags 9 bis 12 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nach Termin.
  • Fragen zum Verfahren beantwortet die zentrale Rufnummer 0231 50-23838. Die Bauaufsicht selbst gibt laut Stadt keine Auskünfte aus dem Verzeichnis.
  • Gebühr laut Preisliste: 30 Euro je Grundstück, wenn kein Baulastblatt besteht; 50 bis 200 Euro je Grundstück für eine schriftliche Auskunft aus dem Verzeichnis.
  • Kosten im Vergleich: Selbst zahlen Sie 30 Euro ohne Baulast. Bei uns zahlen Sie 42,90 Euro inklusive Gebühr für ein Grundstück ohne Baulastblatt. Ist eine Baulast eingetragen, nennen wir Ihnen den Mehrbetrag vor der Zahlung. Wir sind keine Behörde und bewerten keine Baulast.

Amtliche Seite öffnen

Was wir vom Grundstück wissen müssen

  • Adresse des Grundstücks in Dortmund.
  • Wenn bekannt: Gemarkung, Flur, Flurstück.
Weitere Unterlagen (2)
  • Sind Sie nicht Eigentümer, ein Nachweis, dass Sie die Auskunft bekommen dürfen, etwa eine Vollmacht des Eigentümers.
  • Ihr Auftrag an Behördenfix, den Sie bei der Bestellung bestätigen.

Besonderheiten in Dortmund

Katasteramt statt Bauaufsicht

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis gibt in Dortmund ausschließlich das Katasteramt.

Mehr zu Dortmund (4)

Begründet wird eine Baulast bei der Bauaufsicht, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Archiviert werden Erklärung, Lageplan und Baulastblatt aber beim Vermessungs- und Katasteramt; dort liegt das Verzeichnis. Die belasteten und begünstigten Flurstücke sind mit der Baulastnummer im Liegenschaftskataster vermerkt.

Dortmund nennt für die schriftliche Auskunft mit Baulast bis zu 200 Euro je Grundstück. In Essen sind es 50 Euro je Baulast, höchstens 200 Euro; Köln nimmt für die Auskunft ohne Baulast 15 Euro. Einen Online-Antrag nennt die Dortmunder Serviceseite nicht.

Typische Beispiele der Stadt: Die Zufahrt zum Baugrundstück führt über das Nachbargrundstück, oder das Nachbargrundstück übernimmt einen Teil der Abstandsfläche. Eine Baulast wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, also nach einem Verkauf weiter.

Die Bauaufsicht prüft das Grundbuch des belasteten Grundstücks erst unmittelbar vor der Eintragung. Sind in der zweiten Abteilung schon weitere Rechte eingetragen, etwa Vormerkungen oder ein Nießbrauch, muss das laut Stadt beim Antrag angegeben werden. Für Auskünfte zum Verfahren nennt die Bauaufsicht die Rufnummern 0231 50-27957 und 0231 50-22638.

Fragen zur Baulastenauskunft in Dortmund

Brauche ich die Auskunft vor dem Hauskauf?

Die Stadt Dortmund schreibt, bei jedem Rechtsgeschäft mit Grundstücken, insbesondere beim Kauf, sei es sinnvoll, sich eine Übersicht über Baulasten zu verschaffen. Dazu dient der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Ob eine Baulast Ihren Kauf betrifft, bewerten wir nicht; wir besorgen die Auskunft.

Steht eine Baulast im Grundbuch?

Nein. Baulasten werden laut Stadt Dortmund nicht ins Grundbuch eingetragen; die Erklärung wird nur gegenüber der Bauaufsicht abgegeben. Ein Grundbuchauszug zeigt sie also nicht. Die Stadt nennt eine zusätzliche Grunddienstbarkeit im Grundbuch ausdrücklich empfehlenswert, weil die Baulast keine privatrechtliche Beziehung begründet.

Was kostet die Baulastenauskunft in Dortmund?

Laut Preisliste des Katasteramts 30 Euro je Grundstück für die schriftliche Auskunft, dass kein Baulastblatt besteht, und 50 bis 200 Euro je Grundstück für eine schriftliche Auskunft aus dem Verzeichnis. Bei uns kostet die Auskunft ohne Baulast 42,90 Euro inklusive Gebühr.

Wo bekomme ich den Auszug in Dortmund?

Beim Vermessungs- und Katasteramt, Märkische Straße 24-26, schriftlich mit dem Bestellformular oder persönlich montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr. Die Bauaufsicht am Burgwall gibt keine Auskünfte aus dem Verzeichnis, sie ist für das Begründen und Löschen von Baulasten zuständig.

Was kostet das Eintragen oder Löschen einer Baulast?

Bei der Bauaufsicht der Stadt Dortmund kostet die Eintragung einer Baulast zwischen 50 und 250 Euro, die Löschung ebenso. Gelöscht wird eine Baulast, wenn kein öffentliches Interesse mehr an ihr besteht. Auskunft zum Verfahren gibt das Amt am Burgwall 14, Zimmer 142.

Wer muss einer Baulast zustimmen?

Laut Bauaufsicht der Stadt Dortmund sind neben allen Grundstückseigentümern auch Erbbauberechtigte, Inhaber von Auflassungs- und Eigentumsübertragungsvormerkungen, Nießbrauchberechtigte und Nacherben zu beteiligen. Nicht beteiligt werden Begünstigte von Grunddienstbarkeiten und Gläubiger von Grundschulden. Wirksam wird die Baulast mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026

Behördenfix beantragt die Auskunft in Ihrem Auftrag beim Katasteramt. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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