Grundbuchauszug in Dortmund beantragen
Grundbuchauszug in Dortmund: Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, erteilt den Ausdruck. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher 20 Euro. Der Antrag geht schriftlich, per Fax oder persönlich und setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Unser Festpreis: 49 Euro inklusive Gebühr.
Grundbuchauszug Dortmund kurz erklärt
- Amtliche Gebühr
- einfach 10 € · amtlich 20 €Stand: 26.10.2026 · Amtsgericht Dortmund
- Antragswege
- schriftlich · Fax · persönlich · über einen NotarStand: 26.10.2026 · Amtsgericht Dortmund
- Rechnung
- separat von der Zentralen Zahlstelle JustizStand: 26.10.2026 · Amtsgericht Dortmund
- Bearbeitungszeit
- vom Amtsgericht nicht veröffentlichtStand: 26.10.2026 · Amtsgericht Dortmund
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- Zuständige Stelle
- Amtsgericht Dortmund – Grundbuchamt, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund · Post: Postfach 105027, 44047 Dortmund
- Fax
- Grundbucheinsicht 0231 926-23091
- Berechtigtes Interesse
- berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer, Erbbauberechtigter, Inhaber eines eingetragenen Rechts oder mit Vollmacht des Eigentümers
- Festpreis Behördenfix
- 49 € inklusive Gebühr für einen einfachen oder amtlichen Ausdruck
So stellen wir den Antrag
- 1Grundstück nennenAdresse in Dortmund oder Grundbuchblatt.
- 2Grund und VollmachtEtwa Eigentum, Recht oder Erbe.
- 3Festpreis zahlenDie Gerichtsgebühr ist enthalten.
- 4Antrag an das AmtsgerichtSchriftlich mit dem Formular GS 107.
Den Ausdruck selbst beim Amtsgericht Dortmund beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Den Grundbuchausdruck können Sie ohne uns beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Dortmund beantragen. So geht es:
- Formular GS 107 «Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks» aus dem Justizportal NRW nehmen. Eintragen: Grundbuch von, Blattnummer oder ersatzweise Flur, Flurstück und Adresse, dazu einfacher oder amtlicher Ausdruck und der Grund.
- Schicken: per Post an Amtsgericht Dortmund, Postfach 105027, 44047 Dortmund, oder per Fax an die Grundbucheinsicht, 0231 926-23091.
- Persönlich: mit Antragsformular, Personalausweis und gegebenenfalls weiteren Nachweisen, etwa einer Vollmacht des Eigentümers. Die Lieferanschrift ist Gerichtsplatz 1.
- Bezahlen: Die Rechnung kommt getrennt von der Zentralen Zahlstelle Justiz.
- Über einen Notar: Der Ausdruck kostet dort 18 Euro, also 10 Euro Notargebühr und 8 Euro Auslage für den Datenabruf, dazu Umsatzsteuer und gegebenenfalls Porto.
- Kosten im Vergleich: Beim Amtsgericht 10 oder 20 Euro. Bei uns 49 Euro inklusive Gebühr. Wir sind keine Behörde und rufen das Grundbuch nicht online ab; wir stellen einen schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt mit Ihrer Vollmacht.
Was das Grundbuchamt sehen will
- Kopie Ihres Personalausweises.
- Adresse des Grundstücks in Dortmund.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Wenn bekannt: Gemarkung und Blattnummer, sonst Flur und Flurstück.
- Ihr Grund: Eigentum, Erbbaurecht, ein eingetragenes Recht wie Grundschuld oder Dienstbarkeit, oder ein anderes berechtigtes Interesse mit Beleg, etwa Kaufvertrag oder Vollmacht des Eigentümers.
- Ihre Vollmacht an Behördenfix, die Sie im Bestellablauf unterschreiben.
Besonderheiten in Dortmund
Das Amtsgericht warnt vor Online-Anbietern
Auf seiner Seite zum Grundbuchamt weist das Amtsgericht Dortmund auf private Online-Anbieter hin.
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Deren Bearbeitungsentgelt sei oft deutlich höher als die amtliche Gebühr von 10 Euro. Manchen Anbietern fehlte laut Gericht die amtliche Zulassung für den automatischen Abruf; trotz bezahltem Entgelt kam dann kein Ausdruck. Wir nennen unseren Preis deshalb offen und rufen nichts automatisch ab: 49 Euro, darin 10 oder 20 Euro Gerichtsgebühr, für einen schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt.
Für ein Anteilsgrundbuch ist laut Formular GS 107 nur ein amtlicher Ausdruck möglich. Dann gilt die Gebühr von 20 Euro.
Grundstücksgrenzen stehen nicht im Grundbuch; dafür ist das Katasteramt der Stadt zuständig. Das Grundbuch selbst führt Nordrhein-Westfalen nur noch elektronisch.
Der Ausdruck zeigt, wer Eigentümer ist, welche Lasten und Beschränkungen eingetragen sind, etwa Wegerechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte oder Wohnrechte, und welche Grundschulden und Hypotheken bestehen. Wer etwas eintragen oder löschen lassen will, braucht nach Auskunft des Amtsgerichts in der Regel einen Notar. Ausnahmen nennt das Gericht zwei: die Berichtigung nach einer Erbfolge mit notariellem Testament oder Erbschein und die Berichtigung, weil ein Recht erloschen ist, gegebenenfalls mit Sterbeurkunde.
Fragen zum Grundbuchauszug in Dortmund
Wie bekomme ich den Auszug beim Amtsgericht?
Mit dem Antragsformular beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Dortmund: schriftlich an Postfach 105027, 44047 Dortmund, per Fax an 0231 926-23091 oder persönlich am Gerichtsplatz 1. Persönlich bringen Sie den Personalausweis mit und, falls nötig, Nachweise wie eine Vollmacht des Eigentümers. Die Rechnung kommt später von der Zentralen Zahlstelle Justiz.
Ich kenne die Grundbuchdaten nicht. Was tun?
Das Formular GS 107 fragt nach Gemarkung und Blattnummer. Kennen Sie diese nicht, nennen Sie hilfsweise Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer des Grundstücks. Für uns genügt zunächst die Adresse; fehlende Angaben klären wir vor dem Antrag mit Ihnen. Den Grund für Ihren Antrag kreuzen Sie im selben Formular an.
Was kostet der Auszug beim Notar?
Laut Amtsgericht Dortmund kostet ein vom Notar übergebener Ausdruck 18 Euro: 10 Euro Notargebühr und 8 Euro gerichtliche Auslage für den Datenabruf. Dazu kommen Umsatzsteuer und gegebenenfalls Post- oder Telekommunikationsauslagen. Beim Grundbuchamt selbst sind es 10 Euro für den einfachen und 20 Euro für den amtlichen Ausdruck.
Sind Online-Anbieter seriös?
Das Amtsgericht Dortmund warnt, dass private Online-Anbieter oft ein Entgelt deutlich über der amtlichen Gebühr verlangen und manche keine Zulassung für den automatischen Abruf hatten. Prüfen Sie den Gesamtpreis und wer den Antrag stellt. Wir stellen einen schriftlichen Antrag und nennen 49 Euro offen.
Was kostet ein Grundbuchauszug in Dortmund?
Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz 10 Euro für einen einfachen und 20 Euro für einen amtlichen, also beglaubigten Ausdruck, jeweils pro Grundbuch. Die Rechnung schickt die Zentrale Zahlstelle Justiz. Bei uns kostet der Auszug 49 Euro inklusive Gerichtsgebühr. Ein Anteilsgrundbuch gibt es nur als amtlichen Ausdruck.
Was steht im Grundbuch?
Laut Amtsgericht Dortmund enthält das Grundbuch die Eigentümer, Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Wohnrechte und Verfügungsbeschränkungen sowie Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken. Grundstücksgrenzen stehen nicht darin. Eintragungen genießen öffentlichen Glauben: Jeder kann auf ihre Richtigkeit vertrauen. Geführt wird das Grundbuch in NRW elektronisch.
Amtliche Quellen
- Amtsgericht Dortmund – Grundbuchamt, gelesen am 26.10.2026
- Amtsgericht Dortmund – Kontakt, gelesen am 26.10.2026
- Amtsgericht Dortmund – Faxnummern, gelesen am 26.10.2026
- Justiz NRW – Formular GS 107: Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (PDF), gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026
Behördenfix stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht beim Grundbuchamt. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.