Baulastenauskunft in Wuppertal beantragen

Baulastenauskunft in Wuppertal: Die Stadt stellt eine Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis nur bei berechtigtem Interesse aus. Ohne Baulast kostet sie 30 Euro je Grundstück, mit Baulasten 50 bis 200 Euro, gestaffelt nach Anzahl und Bezugsweg. Bestellt wird online, per Post, E-Mail oder persönlich. Bei uns 42,90 Euro ohne Baulast.

Baulastenverzeichnis Wuppertal: Fakten

Gebühr ohne Baulast
30 € je Grundstück, wenn keine Baulast eingetragen istStand: 27.10.2026 · Stadt Wuppertal
Gebühr mit Baulast
50–200 € je Grundstück, je nach Zahl der Baulasten und BezugswegStand: 27.10.2026 · Stadt Wuppertal
Online-Antrag
Online-Bestellassistent rund um die Uhr, PDF-Download oder PostStand: 27.10.2026 · Stadt Wuppertal
Telefon
telefonische Bestellung nicht möglich; Auskunft «ob Baulast» gebührenfreiStand: 27.10.2026 · Stadt Wuppertal
Alle Angaben (4)
Einsicht
persönliche Einsicht gebührenfrei, Neubau Raum C-055, mit Termin
Kontakt
Rathaus Barmen · 0202 563-6824 · baulastenverzeichnis@stadt.wuppertal.de
Berechtigtes Interesse
berechtigtes Interesse mit Nachweis, z. B. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
Festpreis Behördenfix
42,90 € inklusive Gebühr ohne Baulast; mit Baulast Mehrbetrag vorher genannt

Unser Weg zur Bescheinigung

  1. 1Grundstück bestimmenAdresse, Flurstück oder Grundbuchblatt.
  2. 2Interesse belegenGrundbuchauszug, Kaufvertrag oder Vollmacht.
  3. 3Preis bestätigen42,90 Euro, mit Baulast Mehrbetrag vorab.
  4. 4Bestellung bei der StadtDie Bescheinigung kommt als PDF oder Brief.

Den Auszug selbst bei der Stadt bestellen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Das Baulastenverzeichnis der Stadt Wuppertal gibt Auszüge nur heraus, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen ist, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent, Notar oder Entwurfsverfasser. So bestellen Sie selbst:

  • Online mit dem Bestellassistenten: Flurstück per Adresse, Flurstücksnummer oder Grundbuchblatt wählen, Nachweise hochladen. Die Bestellung pausiert, bis ein Sachbearbeiter das Interesse geprüft hat, außerhalb der Dienstzeiten nicht sofort. Danach zahlen Sie per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder PayPal und erhalten einen Download-Link.
  • Formlos schriftlich per Post oder E-Mail oder persönlich beim Baulastenverzeichnis. Bezahlt wird dann per Überweisung, wenn der Gebührenbescheid kommt. Telefonisch bestellen geht nicht.
  • Kosten im Vergleich: 30 Euro je Grundstück ohne Baulast, mit Baulasten 50 bis 200 Euro je nach Anzahl und Bezugsweg. Bei uns 42,90 Euro inklusive Gebühr, wenn keine Baulast besteht; ist eine eingetragen, nennen wir den Mehrbetrag vor der Zahlung. Wir sind keine Behörde und bewerten keine Baulast.

Amtliche Seite öffnen

Nachweise und Angaben

  • Adresse des Grundstücks in Wuppertal oder Gemarkung, Flur und Flurstück, alternativ das Grundbuchblatt.
  • Nachweis Ihres Interesses: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Vollmacht oder Vergleichbares als Datei.
Weitere Unterlagen (3)
  • Bei fremdem Eigentum: die Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • PDF oder Ausdruck per Post.
  • Unsere Vollmacht aus der Bestellung.

Wuppertal staffelt nach Zahl der Baulasten

Mehr Baulasten, mehr Gebühr: die Wuppertaler Staffel

Ist eine Baulast eingetragen, hängt der Preis von zwei Dingen ab: wie viele Baulasten auf dem Grundstück liegen und wie Sie den Auszug beziehen. Bei der Online-Selbstentnahme nennt die Stadt 50 Euro bis zu zwei Baulasten und 75 Euro ab drei. Schickt das Baulastenverzeichnis ein PDF per E-Mail, sind es 50, 75, 100 und ab vier Baulasten 125 Euro. Der ausgedruckte Auszug kostet 50, 100, 150 und ab vier Baulasten 200 Euro.

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Als Grundstück zählt das Grundstück im Rechtssinn, also alle Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt. Ohne Nachweis erfahren Sie am Telefon oder vor Ort kostenlos, ob überhaupt eine Baulast besteht. Eine Karte der belasteten und begünstigten Flurstücke stellt die Stadt außerdem als Kartendienst online bereit.

Eine Negativbescheinigung wird zum Beispiel zusammen mit der amtlichen Bescheinigung über festgestellte Grenzen gebraucht, um zu zeigen, dass für eine Bauvorlage kein amtlicher Lageplan nötig ist. Neue Baulasten trägt nicht das Verzeichnis ein, sondern die untere Bauaufsicht, Ressort 105.

Fragen zum Baulastenverzeichnis Wuppertal

Was kostet eine Baulastenauskunft in Wuppertal?

Ein schriftlicher Auszug kostet 30 Euro je Grundstück, wenn keine Baulasten vorhanden sind, und 50 bis 200 Euro, wenn welche eingetragen sind. Die Höhe richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, der Zahl der Baulasten und dem Bezugsweg. Einsicht vor Ort und die mündliche Auskunft, ob eine Baulast besteht, kosten nichts.

Kann ich die Baulastenauskunft in Wuppertal online bestellen?

Ja, über den Bestellassistenten der Stadt, rund um die Uhr. Sie wählen das Flurstück, laden Nachweise für Ihr Interesse hoch und warten auf die Prüfung durch einen Sachbearbeiter. Danach zahlen Sie online und erhalten den Download-Link per E-Mail; den Stand sehen Sie unter wuppertal.de/kartendownload. Auf Wunsch kommt die Bescheinigung per Post.

Wer bekommt in Wuppertal eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?

Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Die Stadt nennt als Beispiele Eigentümer, dinglich Berechtigte, kaufinteressierte Personen, künftige Grundschuldgläubiger, Notare, Entwurfsverfasser, Fachplaner und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Ob eine Baulast eingetragen ist, erfahren Sie dagegen auch ohne Nachweis, telefonisch unter 0202 563-6824 oder persönlich im Rathaus Barmen.

Kann ich telefonisch einen Auszug bestellen?

Nein, telefonische Bestellungen nimmt das Baulastenverzeichnis Wuppertal nicht an. Am Telefon gibt es nur die gebührenfreie Auskunft, ob Baulasten eingetragen sind, und nach Nachweis des Interesses Auskünfte zum Inhalt. Für den schriftlichen Auszug bestellen Sie online, per Post, per E-Mail oder persönlich mit Termin im Neubau, Raum C-055.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix beantragt die Bescheinigung mit Ihrer Vollmacht beim Baulastenverzeichnis der Stadt Wuppertal. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten weder Baulasten noch Ihren Einzelfall.

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