Unbedenklichkeitsbescheinigung in Dortmund beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung in Dortmund: Die Bescheinigung in Steuersachen der Stadt stellt die Stadtkasse und das Steueramt in der Löwenstraße 11 aus. Online mit Vorkasse oder Giropay kostet sie 18 Euro, mit Gebührenbescheid 25,50 Euro. Sie belegt, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt bestehen. Unser Festpreis: 49,90 Euro.
Bescheinigung in Steuersachen Dortmund
- Zuständige Stelle
- Stadtkasse und Steueramt, Bereich Steuern
- Amtliche Gebühr
- online mit Vorkasse 18 € · per Bescheid 25,50 €
- Antragswege
- online · schriftlich · persönlich
- Unterlagen
- Personalausweis; Firmen: Handelsregisterauszug
Alle Angaben (4)Weniger anzeigen
- Anschrift
- Löwenstraße 11, 44135 Dortmund · Tel. 0231 50-22837 · stadtkasse@dortmund.de
- Zweck
- Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen
- Bearbeitungszeit
- von der Stadt Dortmund nicht veröffentlicht
- Festpreis Behördenfix
- 49,90 € inklusive der städtischen Gebühr
Stand: 26.10.2026 · Quelle: Stadt Dortmund
So beantragen wir sie
- 1Daten angebenName, Anschrift, Firma, Zweck.
- 2Unterlagen hochladenAusweis, bei Firmen Registerauszug.
- 3Festpreis zahlenDie Gebühr der Stadt ist enthalten.
- 4Antrag an die StadtkasseWir beantragen mit Ihrer Vollmacht.
Die Bescheinigung selbst bei der Stadtkasse Dortmund beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Die Bescheinigung beantragen Sie ohne uns direkt bei der Stadtkasse Dortmund. Die Stadt nennt drei Wege:
- Online über das «Online-Formular (Bescheinigung in Steuersachen)» auf der Serviceseite. Mit Vorkasse oder Giropay kostet die Bescheinigung dort 18 Euro.
- Schriftlich an Stadt Dortmund, Stadtkasse und Steueramt, Löwenstraße 11, 44135 Dortmund, oder an stadtkasse@dortmund.de. Bei Zahlung per Gebührenbescheid sind es 25,50 Euro.
- Persönlich in der Löwenstraße 11: montags und dienstags 8 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr, mittwochs und freitags 8 bis 12 Uhr, donnerstags 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr.
- Mitbringen oder beifügen: Personalausweis, bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug.
- Kosten im Vergleich: Selbst zahlen Sie 18 oder 25,50 Euro. Bei uns 49,90 Euro inklusive der städtischen Gebühr; Formular, Unterlagen und Nachfrage übernehmen wir.
- Wir sind keine Behörde und prüfen keine Steuerkonten. Ob Rückstände bestehen, stellt allein die Stadtkasse fest.
Benötigte Unterlagen
- Kopie Ihres Personalausweises.
- Bei GmbH oder UG: Handelsregisterauszug.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Name oder Firma und Anschrift in Dortmund.
- Der Zweck, etwa Gaststättenerlaubnis, Taxikonzession oder öffentliche Ausschreibung.
- Ihre Vollmacht an Behördenfix, die Sie im Bestellablauf unterschreiben.
Besonderheiten in Dortmund
Zwei Preise je nach Zahlweg
Dortmund nennt für dieselbe Bescheinigung zwei Gebühren: 18 Euro online mit Vorkasse, 25,50 Euro per Bescheid.
Mehr zu Dortmund (4)Weniger anzeigen
Der Unterschied von 7,50 Euro hängt allein an der Zahlungsart. Köln nimmt 20 Euro, Düsseldorf 10 Euro, Essen stellt die Bescheinigung kostenlos aus.
Gebraucht wird sie laut Stadt vor allem für öffentliche Ausschreibungen und für erlaubnispflichtige Gewerbe: Gaststätten, Reisegewerbe, Spielhallen, Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Makler, Bauträger und Versicherungsvermittler nach § 34 ff. Gewerbeordnung. Bei der Gewerbeanmeldung solcher Tätigkeiten verlangt das Ordnungsamt zusätzlich die Erlaubnisurkunde.
Nicht verwechseln: Das Finanzamt stellt eine eigene Bescheinigung in Steuersachen aus, die umgangssprachlich ebenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung heißt. Sie enthält Angaben etwa zu Einkommen-, Umsatz- oder Lohnsteuer und ist in Nordrhein-Westfalen kostenlos. Die Bescheinigung der Stadt betrifft die städtischen Steuern.
Beim Finanzamt beantragen Sie formlos, elektronisch über ELSTER, schriftlich oder telefonisch, mit Name, Steuernummer oder Identifikationsnummer und der Zahl der Ausfertigungen. Wer gerade erst gegründet hat, bekommt laut Finanzverwaltung einen Vermerk, dass bisher kaum Kontakt zum Finanzamt bestand.
Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung in Dortmund
Wann muss man die Bescheinigung vorzeigen?
Laut Stadt Dortmund vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen und bei erlaubnispflichtigen Gewerben, etwa Gaststätten, Reisegewerbe, Spielhallen, Taxi- und Mietwagengewerbe, Maklern, Bauträgern und Versicherungsvermittlern. Welche Stelle sie in welchem Verfahren verlangt, entscheidet diese Stelle selbst; wir bewerten das nicht. Bei Gewerbeanmeldungen erlaubnispflichtiger Tätigkeiten verlangt das Ordnungsamt zudem die Erlaubnisurkunde.
Was kostet die Bescheinigung in Dortmund?
Bei Onlinebeantragung mit Zahlung per Vorkasse oder Giropay 18 Euro, bei Zahlung per Gebührenbescheid 25,50 Euro. Grundlage ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund. Bei uns kostet die Bescheinigung 49,90 Euro inklusive der städtischen Gebühr, einschließlich Antrag und Nachfrage. Zahlen Sie selbst, sparen Sie mit Onlineantrag und Vorkasse 7,50 Euro gegenüber dem Gebührenbescheid.
Ist das dasselbe wie die Bescheinigung vom Finanzamt?
Nein. Das Finanzamt stellt eine eigene Bescheinigung in Steuersachen aus, mit Angaben zu Steuerarten, Steuerschulden und Pünktlichkeit bei Zahlungen und Erklärungen. In NRW ist sie kostenlos und nur im Original gültig. Die Bescheinigung der Stadt Dortmund belegt, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt bestehen.
Kann ich die Bescheinigung online beantragen?
Ja. Die Stadt Dortmund bietet auf ihrer Serviceseite ein Online-Formular für die Bescheinigung in Steuersachen an. Wer online beantragt und per Vorkasse oder Giropay zahlt, zahlt 18 Euro statt 25,50 Euro. Schriftlich und persönlich in der Löwenstraße 11 geht es ebenfalls.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die Stadt Dortmund nennt den Personalausweis und bei juristischen Personen, etwa GmbH oder UG, einen Handelsregisterauszug. Den Auszug bekommen Sie beim Amtsgericht. Für unseren Antrag kommt Ihre Vollmacht dazu, die Sie im Bestellablauf unterschreiben. Weitere Nachweise nennt die Serviceseite der Stadt nicht; ein Formular zum Ausdrucken gibt es dort ebenfalls nicht, nur das Online-Formular.
Was steht in der Bescheinigung des Finanzamts?
Laut Finanzverwaltung NRW Name und Anschrift, Geburts- oder Gründungsdatum, Steuernummer und Identifikationsnummer, die geführten Steuerarten, die Höhe der Steuerschulden, die Pünktlichkeit bei Zahlungen und Erklärungen sowie Angaben zu Steuerstraftaten. Eine zeitliche Gültigkeit enthält sie nicht; darüber entscheidet die Stelle, der Sie sie vorlegen. Auf Englisch heißt sie Certificate in Tax Matters.
Amtliche Quellen
- Stadt Dortmund – Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung), gelesen am 26.10.2026
- Stadt Dortmund – Gewerbeanmeldung, gelesen am 26.10.2026
- Finanzverwaltung NRW – Bescheinigung in Steuersachen, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026
Behördenfix stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der Stadtkasse. Wir sind keine Behörde, beraten nicht steuerlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.