Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis in Duisburg
Baulastenauskunft in Duisburg: Das Baulastenverzeichnis führt die Untere Bauaufsicht der Stadt. Die Auskunft beantragen Sie schriftlich oder per E-Mail mit Gemarkung, Flur, Flurstück und Straße. Sie dauert ca. 6 Wochen, wegen der Digitalisierung auch länger; vorgezogen wird nicht. Telefonisch gibt es derzeit keine Auskunft. Bei uns 42,90 Euro.
Baulastenauskunft Duisburg: die Fakten
- Zuständige Stelle
- Untere Bauaufsicht, Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz
- Antragswege
- schriftlich oder per E-Mail an bauaufsicht@stadt-duisburg.de
- Bearbeitungszeit
- ca. 6 Wochen, derzeit auch länger
- Telefon
- derzeit keine telefonische Auskunft (sonst dienstags 9–12 Uhr, 0203 283-986703)
Alle Angaben (4)Weniger anzeigen
- Amtliche Gebühr
- nach AVerwGebO NRW; einen Betrag nennt die Stadt nicht
- Daten
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße
- Reihenfolge
- nach Eingangsdatum, kein Vorziehen, auch nicht in Ausnahmefällen
- Festpreis Behördenfix
- 42,90 € inklusive einer Gebühr bis 15 €; höhere Gebühr laut Bescheid als Mehrbetrag
Stand: 26.10.2026 · Quelle: Stadt Duisburg
Unser Ablauf
- 1Grundstück angebenStraße, Gemarkung, Flur, Flurstück.
- 2Festpreis zahlenEine Gebühr bis 15 Euro ist enthalten.
- 3Antrag bei der BauaufsichtSchriftlich, mit Eingangsdatum.
- 4Bescheid erhaltenSchriftlich, nach ca. 6 Wochen.
Die Auskunft selbst bei der Bauaufsicht Duisburg beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen Sie ohne uns bei der Stadt Duisburg. Die Stadt schreibt:
- Anfragen gehen schriftlich oder per E-Mail an die Untere Bauaufsicht, bauaufsicht@stadt-duisburg.de. Der Bescheid kommt dann ebenfalls schriftlich.
- Nötig sind Gemarkung, Flur, Flurstück und Straße des Grundstücks.
- Telefonische Auskünfte wären gebührenfrei, dienstags von 9 bis 12 Uhr unter 0203 283-986703. Aus personellen Gründen findet derzeit aber keine telefonische Auskunft statt.
- Die Bearbeitung dauert ca. 6 Wochen, gerechnet nach Eingangsdatum. Weil das Verzeichnis schrittweise digitalisiert wird, kann es länger dauern.
- Kosten im Vergleich: Die Gebühr für die schriftliche Auskunft richtet sich nach der AVerwGebO NRW; einen Betrag nennt die Stadt nicht. Bei uns 42,90 Euro inklusive einer Gebühr bis 15 Euro, eine höhere Gebühr zahlen Sie laut Bescheid dazu.
- Wir sind keine Behörde. Auch mit uns wird der Antrag nicht vorgezogen; die Stadt bearbeitet streng nach Eingang.
Was wir vom Grundstück wissen müssen
- Straße und Hausnummer des Grundstücks in Duisburg.
- Gemarkung, Flur und Flurstück, etwa aus dem Grundbuch oder der Flurkarte.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Ihren Grund für die Anfrage, etwa Kauf, Verkauf oder Bauvorhaben.
- Bis wann Sie die Auskunft brauchen, damit Sie die Wartezeit einplanen können.
- Ihre Lieferadresse für den schriftlichen Bescheid.
Sechs Wochen und kein Telefon in Duisburg
Rund 6 Wochen Wartezeit, kein Vorziehen
In Duisburg dauert die Baulastenauskunft ca. 6 Wochen, und die Stadt zieht keinen Antrag vor.
Mehr zu Duisburg (3)Weniger anzeigen
Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag bei der Bauaufsicht eingeht. Um rechtzeitige Antragsteller nicht zu benachteiligen, ist ein Vorziehen laut Stadt auch in Ausnahmefällen nicht möglich. Weil das Baulastenverzeichnis schrittweise digitalisiert wird, fehlen zeitweise Unterlagen, und es kann länger als 6 Wochen dauern.
Die gebührenfreie Telefonauskunft am Dienstagvormittag ist derzeit ausgesetzt: Auf der Seite der Stadt steht «Aus personellen Gründen findet derzeit keine telefonische Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis statt», Stand 26. Oktober 2026. Wer für einen Kauf oder Bauantrag eine Auskunft braucht, sollte früh schriftlich anfragen.
Baulasten stehen nicht im Grundbuch; das Grundbuch beim Amtsgericht zeigt Eigentum, Rechte und Grundpfandrechte. Das Baulastenverzeichnis führt die Stadt für alle Grundstücke im Duisburger Stadtgebiet, auf denen Baulasten eingetragen sind.
Fragen zur Baulastenauskunft in Duisburg
Wie bekomme ich in Duisburg Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Schriftlich oder per E-Mail bei der Unteren Bauaufsicht der Stadt Duisburg, bauaufsicht@stadt-duisburg.de. Geben Sie Gemarkung, Flur, Flurstück und Straße an. Der Bescheid kommt schriftlich. Die Telefonauskunft am Dienstag von 9 bis 12 Uhr findet aus personellen Gründen derzeit nicht statt.
Was kostet eine Baulastenauskunft in Duisburg?
Die Stadt erhebt Gebühren für schriftliche Auskünfte nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, nennt auf ihrer Seite aber keinen Betrag. Telefonische Auskünfte wären gebührenfrei, sind derzeit aber ausgesetzt. Bei uns kostet die Auskunft 42,90 Euro inklusive einer Gebühr bis 15 Euro; mehr zahlen Sie nur laut Bescheid.
Wie lange dauert ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?
In Duisburg grundsätzlich ca. 6 Wochen, bearbeitet nach Eingangsdatum. Weil die Stadt das Baulastenverzeichnis schrittweise digitalisiert, kann es länger dauern. Ein Vorziehen von Anträgen ist nicht möglich, auch nicht in Ausnahmefällen, damit rechtzeitige Antragsteller nicht benachteiligt werden. Planen Sie die Wartezeit vor einem Notartermin ein.
Kann ich die Auskunft telefonisch bekommen?
Derzeit nicht. Normalerweise gibt die Stadt Duisburg telefonische Auskünfte dienstags zwischen 9 und 12 Uhr unter 0203 283-986703, und diese sind gebührenfrei. Aktuell steht auf der Seite, dass aus personellen Gründen keine telefonische Auskunft stattfindet. Bleibt der schriftliche Weg.
Welche Grundstücksdaten braucht die Bauaufsicht?
Die Stadt Duisburg verlangt Gemarkung, Flur, Flurstück und Straße. Gemarkung, Flur und Flurstück stehen im Grundbuchausdruck oder auf der Flurkarte. Auf der Seite der Stadt stehen genau diese vier Angaben als «Erforderliche Grundstücksdaten». Eine Flurkarte bekommen Sie beim Katasteramt der Stadt.
Stehen Baulasten im Grundbuch?
Nein. Das Grundbuch beim Amtsgericht zeigt Eigentümer, Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte sowie Grundschulden und Hypotheken. Baulasten führt in Duisburg die Stadt in einem eigenen Verzeichnis für alle Grundstücke, auf denen Baulasten eingetragen sind. Für einen Kauf brauchen Sie deshalb beide Auskünfte getrennt.
Amtliche Quellen
- Stadt Duisburg – Baulastenverzeichnis, Auskunft, gelesen am 26.10.2026
- Amtsgericht Duisburg – Grundbuchamt, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Duisburg – Auszug aus dem Liegenschaftskataster, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026
Behördenfix beantragt die Auskunft in Ihrem Auftrag schriftlich bei der Bauaufsicht der Stadt Duisburg. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.