Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis in Bonn

Baulastenauskunft in Bonn: Das Bauordnungsamt im Stadthaus, Berliner Platz 2, nimmt den Antrag formlos per E-Mail an, am Telefon gibt es keine Auskunft. Ohne Baulastenblatt kostet die schriftliche Auskunft 30 Euro je Flurstück, ein Auszug mit Baulast 50 bis 150 Euro. Unser Festpreis: 42,90 Euro inklusive Gebühr ohne Baulast.

Baulasten Bonn: Gebühren und Weg

Gebühr ohne Baulast
ohne Baulastenblatt 30 € je FlurstückStand: 27.10.2026 · Stadt Bonn
Gebühr mit Baulast
Auszug 50 bis 150 € je Flurstück, je nach AufwandStand: 27.10.2026 · Stadt Bonn
Antragsweg
formloser Antrag per E-MailStand: 27.10.2026 · Stadt Bonn
Telefon
telefonische Auskunft laut Stadt nicht möglichStand: 27.10.2026 · Stadt Bonn
Alle Angaben (4)
Angaben
Interesse, Gemarkung, Flur, Flurstück, Rechnungsadresse
Zuständige Stelle
Bauordnungsamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Öffnungszeiten
Mo, Di 8–13, Do 13–18 Uhr, nur mit Termin
Festpreis Behördenfix
42,90 € inklusive Gebühr für ein Flurstück ohne Baulast

Unser Antrag für Sie

  1. 1Flurstück angebenGemarkung, Flur, Flurstück.
  2. 2Interesse nennenKauf, Verkauf, Bauvorhaben, Eigentum.
  3. 3Festpreis zahlen30 Euro Gebühr ohne Baulast inklusive.
  4. 4Antrag per E-MailAn das Bauordnungsamt, mit Ihrer Vollmacht.

Die Auskunft selbst beim Bauordnungsamt anfordern

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Ohne uns stellen Sie den Antrag direkt beim Bauordnungsamt der Stadt Bonn. Die Stadt verlangt einen formlosen Antrag per E-Mail und beschreibt den Weg so:

  • Eine E-Mail an die Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung des Bauordnungsamts, Adresse beitragsabteilung@bonn.de. Ein Antragsformular für Baulasten und Beitragsauskunft verlinkt die Stadt ebenfalls.
  • In die E-Mail gehören Ihr Interesse am Grundstück, Gemarkung, Flur und Flurstück sowie Name und Anschrift für die Rechnung.
  • Am Telefon gibt die Stadt keine Auskunft aus dem Verzeichnis. Termine im Stadthaus, Berliner Platz 2, gibt es montags und dienstags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 13 bis 18 Uhr, nur nach Vereinbarung.
  • Die Einsicht und der Auszug laufen über dieselbe Stelle; danach erlässt die Stadt einen Gebührenbescheid.
  • Kosten im Vergleich: 30 Euro je Flurstück ohne Baulastenblatt, 50 bis 150 Euro je Flurstück für einen Auszug mit Baulast. Bei uns 42,90 Euro inklusive Gebühr ohne Baulast; ist eine Baulast eingetragen, nennen wir Ihnen den Mehrbetrag vor der Zahlung. Wir sind keine Behörde und bewerten keine Baulast.

Amtliche Seite öffnen

Pflichtangaben im Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer; stehen in der Flurkarte oder im Grundbuch.
  • Adresse des Grundstücks in Bonn zur Kontrolle, bei mehreren Flurstücken alle Nummern.
Weitere Unterlagen (3)
  • Ihr Interesse in einem Satz, etwa als Eigentümer, Käufer oder Architekt.
  • Name und Anschrift für den Gebührenbescheid.
  • Ihre Vollmacht für Behördenfix aus dem Bestellablauf.

Kein Telefon, nur E-Mail

Bonn antwortet nur schriftlich

Das Bauordnungsamt Bonn schreibt es mit Ausrufezeichen: Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich. Wer wissen will, ob auf einem Grundstück eine Baulast liegt, stellt einen formlosen Antrag per E-Mail an die Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung im Stadthaus.

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Die Gebühr hängt vom Ergebnis ab. Die schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht, kostet je Flurstück 30 Euro. Ein Auszug aus dem Verzeichnis kostet je Flurstück 50 bis 150 Euro, je nach Aufwand. Wer mehrere Flurstücke abfragt, zahlt für jedes einzeln.

Im Antrag erläutern Sie Ihr Interesse am Grundstück. Grundlage ist § 85 Absatz 5 der Landesbauordnung NRW; wer ein solches Interesse darlegt, darf einsehen und sich einen Auszug erstellen lassen. Die Gebühr setzt die Stadt nach dem Gebührengesetz NRW fest.

Fragen zur Baulastenauskunft in Bonn

Wo bekomme ich in Bonn einen Baulastenauszug?

Beim Bauordnungsamt der Stadt Bonn, Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung im Stadthaus, Berliner Platz 2. Den Antrag stellen Sie formlos per E-Mail und nennen darin Ihr Interesse, Gemarkung, Flur, Flurstück und die Rechnungsadresse. Persönlich empfängt die Abteilung nur mit vorher vereinbartem Termin.

Was kostet eine Baulastenauskunft in Bonn?

Besteht kein Baulastenblatt, kostet die schriftliche Auskunft 30 Euro je Flurstück. Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet je Flurstück 50 bis 150 Euro, je nach Aufwand. Bei uns kostet die Auskunft ohne Baulast 42,90 Euro inklusive Gebühr. Ist eine Baulast eingetragen, nennen wir Ihnen den Mehrbetrag, bevor Sie zahlen.

Kann ich in Bonn telefonisch Auskunft bekommen?

Nein. Die Stadt Bonn schreibt auf ihrer Seite zur Baulast ausdrücklich, dass eine telefonische Auskunft nicht möglich ist. Der Weg führt über einen formlosen Antrag per E-Mail mit den Angaben zum Flurstück und zur Rechnung. Das Ergebnis kommt schriftlich, zusammen mit dem Gebührenbescheid der Stadt.

Wer darf in Bonn ins Baulastenverzeichnis sehen?

Wer ein Interesse am Grundstück darlegt, etwa als Eigentümer, Käufer, Verkäufer oder Architekt. So steht es in den Datenschutzhinweisen der Stadt Bonn zur Einsicht, gestützt auf § 85 Absatz 5 der Landesbauordnung NRW. Im Antrag erläutern Sie dieses Interesse kurz. Bestellen Sie über uns, reichen wir Ihre Angabe mit Ihrer Vollmacht ein.

Brauche ich die Auskunft beim Hauskauf?

Das entscheiden Sie mit Notar oder Bank. Eine Baulast steht im Baulastenverzeichnis der Stadt, und eine Baulasterklärung gilt laut Stadt Bonn immer auch für spätere Eigentümer des Grundstücks. Wer kauft, kann deshalb vorab eine Auskunft anfordern. Was eine eingetragene Baulast für Ihr Vorhaben bedeutet, bewerten wir nicht.

Welche Daten brauche ich für den Antrag?

Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, dazu Name und Anschrift für die Rechnung und eine kurze Erklärung, warum Sie die Auskunft brauchen. Gemarkung und Flurstück stehen in der Flurkarte oder im Grundbuch; die Flurkarte gibt es beim Katasteramt der Stadt Bonn. Die Stadt nennt alle drei Angaben zum Flurstück ausdrücklich als nötig.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht per E-Mail. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten weder Baulasten noch Ihren Einzelfall.

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