Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis in Bochum
Baulastenauskunft in Bochum: Das Bauordnungsamt im Technischen Rathaus gibt schriftliche Auskünfte per E-Mail oder auf formlosen Brief. Ohne Baulast kostet sie 30 Euro je Grundstück, mit Baulast 50 bis 200 Euro. Mündliche Auskünfte und die Einsicht mit Termin sind kostenlos. Unser Festpreis: 42,90 Euro inklusive Gebühr ohne Baulast.
Baulasten Bochum: Gebühren und Weg
- Gebühr ohne Baulast
- ohne Baulast 30 € je Grundstück (ein Flurstück)
- Gebühr mit Baulast
- mit Baulast 50 bis 200 € je Grundstück
- Mündlich
- mündliche Auskunft gebührenfrei, auch telefonisch
- Einsicht
- Einsicht kostenlos, nur mit Termin
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- Angaben
- Gemarkung, Flur, Flurstück und Rechnungsanschrift
- Zustellung
- als PDF per E-Mail; die Auskunft ist zugleich Gebührenbescheid
- Kontakt
- Technisches Rathaus, Zimmer 1.1.140 · 0234 910-3428 oder 0234 910-3446
- Festpreis Behördenfix
- 42,90 € inklusive Gebühr für ein Grundstück ohne Baulast
Stand: 26.10.2026 · Quelle: Stadt Bochum
Unser Antrag für Sie
- 1Grundstück angebenGemarkung, Flur, Flurstück.
- 2Zweck nennenKauf, Verkauf, Bauvorhaben.
- 3Festpreis zahlen30 Euro Gebühr ohne Baulast inklusive.
- 4Anfrage beim BauordnungsamtPer E-Mail mit Ihrer Vollmacht.
Die Auskunft selbst beim Bauordnungsamt anfordern
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Ohne uns fordern Sie die Auskunft direkt beim Bauordnungsamt der Stadt Bochum an. Die Stadt nimmt die Anfrage formlos an, per E-Mail oder Brief. So beschreibt sie den Weg:
- Eine E-Mail an eine der beiden Sachbearbeitungen, SLaubstein@bochum.de oder UFloetemann@bochum.de. Die Stadt bittet, immer nur eine Ansprechperson anzuschreiben.
- Oder ein formloses Anschreiben an das Bauordnungsamt im Technischen Rathaus, Zimmer 1.1.140.
- Zwingend nötig sind Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer sowie eine Rechnungsanschrift. Die Auskunft kommt als PDF per E-Mail und ist zugleich der Gebührenbescheid.
- Kostenlos ist eine mündliche Auskunft, auch am Telefon unter 0234 910-3428 oder 0234 910-3446, sowie die Einsicht ins Verzeichnis nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Kosten im Vergleich: Schriftlich 30 Euro ohne Baulast, 50 bis 200 Euro mit Baulast. Bei uns 42,90 Euro inklusive Gebühr für ein Grundstück ohne Baulast; ist eine Baulast eingetragen, nennen wir Ihnen den Mehrbetrag vor der Zahlung. Wir sind keine Behörde und bewerten keine Baulast.
Pflichtangaben zum Grundstück
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer; stehen in der Flurkarte oder im Grundbuch.
- Adresse des Grundstücks in Bochum zur Kontrolle, bei mehreren Flurstücken alle Nummern.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Ihr Interesse, etwa als Eigentümer, Käufer, Verkäufer oder Architekt.
- Die Rechnungsanschrift für den Gebührenbescheid.
- Ihre Vollmacht für Behördenfix aus dem Bestellablauf.
Mündlich kostenlos, schriftlich per E-Mail
Erst mündlich fragen, dann schriftlich anfordern
Das Bauordnungsamt Bochum unterscheidet klar: Mündliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenfrei und werden auch telefonisch erteilt. Gebühren fallen erst für die schriftliche Auskunft an, auch wenn sie per E-Mail kommt.
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Für die schriftliche Fassung verlangt die Stadt 30 Euro, wenn auf dem Grundstück mit einem Flurstück keine Baulast liegt. Ist eine Baulast eingetragen, sind es je Grundstück 50 bis 200 Euro. Weil die Auskunft gleichzeitig der Gebührenbescheid ist, steht der genaue Betrag erst mit dem Ergebnis fest.
Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse hat; die Stadt nennt Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Architekten und Vermesser als Beispiele. Grundlage ist § 85 der Landesbauordnung NRW.
Fragen zur Baulastenauskunft in Bochum
Wo bekomme ich in Bochum eine Baulastenauskunft?
Beim Bauordnungsamt der Stadt Bochum im Technischen Rathaus, Zimmer 1.1.140. Zuständig sind zwei Sachbearbeitungen für Baulasten und Grundstücksteilungen, erreichbar unter 0234 910-3428 und 0234 910-3446. Schriftlich fordern Sie die Auskunft per E-Mail an eine der beiden oder mit einem formlosen Brief an.
Was kostet eine Baulastenauskunft in Bochum?
Schriftlich 30 Euro für ein Grundstück aus einem Flurstück ohne Baulast und 50 bis 200 Euro je Grundstück, wenn eine Baulast eingetragen ist. Mündliche Auskünfte und die Einsicht mit Termin sind gebührenfrei. Bei uns kostet die schriftliche Auskunft ohne Baulast 42,90 Euro inklusive Gebühr.
Kann ich die Auskunft telefonisch bekommen?
Ja, als mündliche Auskunft. Das Bauordnungsamt Bochum erteilt sie kostenlos, auch am Telefon. Eine schriftliche Bestätigung ist das nicht. Wer ein Dokument braucht, etwa für einen Notar oder eine Bank, fordert die schriftliche Auskunft an; sie kommt als PDF per E-Mail und kostet ab 30 Euro.
Welche Angaben braucht das Bauordnungsamt?
Zwingend Gemarkung, Flur und die Flurstücksnummer oder Flurstücksnummern des Grundstücks sowie eine Rechnungsanschrift. Diese Daten stehen in der Flurkarte oder im Grundbuch. Einen Auszug mit Flurstücksangaben erstellt die Katasterauskunft der Stadt Bochum gegen Gebühr; die Flurkarte bis DIN A3 kostet dort 30 Euro.
Wer darf in Bochum ins Baulastenverzeichnis sehen?
Jeder mit berechtigtem Interesse. Die Stadt Bochum nennt Grundstückseigentümer, Verkäufer, Käufer, Architekten, Vermesser und andere. Die Einsicht selbst kostet nichts, muss aber vorher als Termin vereinbart werden. Bestellen Sie über uns, reichen wir Ihre Vollmacht und Ihre Angabe zum Interesse mit der Anfrage ein.
Was ändert sich, wenn eine Baulast eingetragen ist?
Bei der Gebühr: Statt 30 Euro setzt das Bauordnungsamt Bochum je Grundstück 50 bis 200 Euro fest. Da die schriftliche Auskunft zugleich der Gebührenbescheid ist, steht der genaue Betrag mit dem Ergebnis fest. Bei uns nennen wir Ihnen den Mehrbetrag vor der Zahlung. Was eine eingetragene Baulast für Ihr Vorhaben bedeutet, bewerten wir nicht; dafür sind Architekt, Notar oder Bauaufsicht die Ansprechpartner.
Amtliche Quellen
- Stadt Bochum – Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Bochum – Auskunft aus dem Liegenschaftskataster, gelesen am 26.10.2026
- Amtsgericht Bochum – Grundbuch, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix fordert die Auskunft mit Ihrer Vollmacht an. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten weder Baulasten noch Ihren Einzelfall.