Baulastenauskunft in Münster beantragen
Baulastenauskunft in Münster: Das Bauordnungsamt nimmt 30 Euro je Flurstück, wenn kein Baulastenblatt besteht, und 50 Euro je eingetragener Baulast, höchstens 200 Euro. Der Antrag läuft über das Bauportal.NRW, per E-Mail nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Nötig ist ein berechtigtes Interesse. Bei uns 42,90 Euro ohne Baulast.
Baulastenverzeichnis Münster: Fakten
- Ohne Baulast
- 30 € je Flurstück ohne Baulastenblatt («Negativauskunft»)
- Mit Baulast
- 50 € je Baulast auf dem Flurstück, ab vier Baulasten 200 €
- Antrag
- über Bauportal.NRW · per E-Mail übergangsweise bis 31.12.2026
- Berechtigtes Interesse
- Eigentümer oder beauftragte Dritte mit Vollmacht
Alle Angaben (2)Weniger anzeigen
- Telefon
- ohne digitalen Weg: telefonisch 0251 492-6376
- Festpreis Behördenfix
- 42,90 € inklusive Gebühr ohne Baulast; mit Baulast Mehrbetrag vorher genannt
Stand: 27.10.2026 · Quelle: Stadt Münster
Was die Auskunft in Münster kostet
- keine Baulast
- 30 € je Flurstück (Negativauskunft)
- eine Baulast
- 50 €
- zwei Baulasten
- 100 €
Weitere Zeilen (2)Weniger anzeigen
- drei Baulasten
- 150 €
- vier oder mehr
- 200 €
So beantragen wir die Auskunft
- 1Flurstück angebenAdresse, Gemarkung, Flur, Flurstück.
- 2Interesse belegenEigentum oder Vollmacht des Eigentümers.
- 3Festpreis zahlen42,90 Euro, mit Baulast Mehrbetrag vorab.
- 4Antrag beim BauordnungsamtDie Auskunft kommt zu Ihnen.
Den Antrag selbst beim Bauordnungsamt stellen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Das Baulastenverzeichnis für alle Grundstücke im Stadtgebiet führt das Bauordnungsamt der Stadt Münster im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster.
- Regulär stellen Sie den Antrag über das Bauportal.NRW. Übergangsweise geht er bis zum 31. Dezember 2026 auch per E-Mail an baulastenauskunft@stadt-muenster.de.
- Ist kein digitaler Weg möglich, melden Sie sich telefonisch beim Bauordnungsamt unter 0251 492-6376.
- Ihr berechtigtes Interesse prüft die Stadt nach dem Antrag: als Eigentümerin oder Eigentümer, oder als beauftragte Person für Verkauf oder Wertermittlung mit Vollmacht. Eine abweichende Rechnungsanschrift können Sie angeben.
- Kosten im Vergleich: 30 Euro je Flurstück ohne Baulast, mit Baulasten 50 bis 200 Euro. Bei uns 42,90 Euro inklusive Gebühr, wenn keine Baulast besteht; ist eine eingetragen, nennen wir den Mehrbetrag vor der Zahlung. Wir sind keine Behörde und bewerten keine Baulast.
Nachweis und Angaben zum Flurstück
- Anschrift des Grundstücks in Münster.
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, bei mehreren Flurstücken alle; sie stehen in der Flurkarte.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Nachweis des Eigentums oder die Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
- Ihre Anschrift und E-Mail-Adresse, gegebenenfalls eine andere Rechnungsanschrift.
- Kopie Ihres Ausweises und die Vollmacht für Behördenfix aus der Bestellung.
E-Mail nur noch bis Ende 2026
Ab 2027 nur noch über das Bauportal.NRW
Münster stellt die Baulastenauskunft auf das Bauportal.NRW um. Die Stadt nimmt Anträge per E-Mail nur noch übergangsweise an, und zwar bis zum 31. Dezember 2026. Wer danach beantragt, braucht den Weg über das Portal des Landes oder meldet sich telefonisch, wenn das digital nicht möglich ist.
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Die Gebühr hängt in Münster allein von der Zahl der Baulasten auf dem Flurstück ab: 50 Euro für eine, 100 für zwei, 150 für drei und 200 Euro ab vier. Besteht kein Baulastenblatt, kostet die Negativauskunft 30 Euro je Flurstück. Grundlage sind die Tarifstellen 3.1.5.6.3 und 3.1.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Eine Baulast bleibt wirksam, auch wenn das Grundstück verkauft oder zwangsversteigert wird. Typisch ist sie, wenn die Erschließung über ein Nachbargrundstück läuft oder Abstandsflächen dorthin verlegt werden. Die Stadt empfiehlt deshalb, vor dem Kauf ins Verzeichnis zu schauen. Das Bauordnungsamt sitzt im selben Stadthaus 3 wie das Katasteramt, das die Flurkarte mit den Flurstücksnummern herausgibt.
Fragen zur Baulastenauskunft in Münster
Was kostet eine Baulastenauskunft in Münster?
Ohne Baulastenblatt 30 Euro je Flurstück. Ist eine Baulast eingetragen, verlangt die Stadt 50 Euro, für zwei 100, für drei 150 und ab vier Baulasten 200 Euro je Flurstück. Bei Behördenfix zahlen Sie 42,90 Euro inklusive Gebühr, wenn keine Baulast besteht; sonst nennen wir den Mehrbetrag vor der Zahlung.
Kann ich die Baulastenauskunft in Münster per E-Mail beantragen?
Ja, aber nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Die Stadt Münster nennt die E-Mail ausdrücklich als Übergangsweg an baulastenauskunft@stadt-muenster.de. Regulär läuft der Antrag über das Bauportal.NRW. Wer beides nicht nutzen kann, meldet sich telefonisch beim Bauordnungsamt unter 0251 492-6376.
Wer darf Einsicht ins Baulastenverzeichnis Münster nehmen?
Wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Das hat nach Angabe der Stadt die Eigentümerin oder der Eigentümer, was nach dem Antrag überprüft wird, und eine mit Verkauf oder Wertermittlung beauftragte Person mit Vollmacht der Eigentümer. Kaufinteressenten ohne Vollmacht nennt die Stadt nicht. Behördenfix beantragt mit Ihrer Vollmacht.
Welche Angaben brauche ich für den Antrag?
Die Adresse des Grundstücks, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, dazu Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse. Falls die Rechnung an jemand anderen gehen soll, geben Sie die Rechnungsanschrift an. Außerdem den Nachweis Ihres berechtigten Interesses, etwa die Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Wo finde ich Gemarkung, Flur und Flurstück für den Antrag?
In der Flurkarte. Kostenlos ansehen können Sie sie in TIM-online, dem Kartenportal des Landes NRW; die Stadt Münster weist darauf hin, dass diese Daten einige Monate alt sein können. Einen aktuellen Auszug gibt das Vermessungs- und Katasteramt im Stadthaus 3 heraus, telefonisch erreichbar unter 0251 492-6201.
Amtliche Quellen
- Stadt Münster – Bauordnungsamt: Baulastenauskunft, gelesen am 27.10.2026
- Stadt Münster – Liegenschaftskarte, gelesen am 27.10.2026
- Stadt Münster – Vermessungs- und Katasteramt, gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix beantragt die Auskunft mit Ihrer Vollmacht beim Bauordnungsamt der Stadt Münster. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten weder Baulasten noch Ihren Einzelfall.