Baulastenauskunft

Wir fragen beim Baulastenverzeichnis an, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast eingetragen ist.

Stand:

Eine Baulastenauskunft sagt, ob auf einem Grundstück eine Baulast eingetragen ist. Sie erteilt die Stelle, die das Baulastenverzeichnis führt, meist beim Kreis oder bei der Stadt. Wir beantragen sie mit Ihrer Vollmacht.

Unser Festpreis
42,90 €
Behördengebühr
15–30 € (in unserem Preis enthalten)
Bearbeitungszeit
1–14 Tage

Für wen ist das?

  • Sie kaufen, verkaufen oder beleihen ein Grundstück, und Bank oder Notar fragen nach Baulasten.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
  2. 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
  3. 3Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen bei der Behörde.
  4. 4Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.

Vor der Zahlung

Nur Name, E-Mail und Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Nach der Zahlung brauchen wir

  • Anschrift oder Grundbuchblatt des Grundstücks
  • Gemarkung, Flur und Flurstück (falls bekannt)
  • Ihr Bezug zum Grundstück (z. B. Eigentümer oder Käufer)
  • Begründung des berechtigten Interesses
  • Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentumsnachweis, Kaufvertrag oder Eigentümervollmacht)
  • Anschrift
  • Kopie von Ausweis oder Pass
  • Vollmacht (unterschreiben Sie online)

Gut zu wissen

  • Ein Negativattest bestätigt, dass keine Baulast eingetragen ist. Dafür gilt unser Festpreis.
  • Ist eine Baulast eingetragen, erstellt die Stelle ein Positivattest; in Köln kostet es 50 bis 150 €. Die höhere Gebühr kommt nach Beleg dazu.
  • Auskunft gibt es nur mit berechtigtem Interesse, etwa als Eigentümer oder mit dessen Vollmacht. In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis.

Zuständige Stelle

Stelle, die das Baulastenverzeichnis führt (meist Bauaufsicht oder Katasteramt des Kreises oder der Stadt)

Weg zur Behörde

Online-Formular · E-Mail · Brief · Fax

Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.

Rechtsgrundlage

Bauordnungen der Länder (z. B. § 85 BauO NRW)

Häufige Fragen

Steht eine Baulast im Grundbuch?

Nein. Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch.

Was ist der Unterschied zwischen Negativ- und Positivattest?

Das Negativattest bestätigt, dass keine Baulast eingetragen ist. Das Positivattest enthält die eingetragenen Baulasten mit Text und Lageplan.

Ich bin Käufer, nicht Eigentümer – geht das?

Ja, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa mit einer Vollmacht des Eigentümers. Das entscheidet die Stelle.

Muss ich für „Baulastenauskunft“ selbst zur Behörde?

Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Stelle, die das Baulastenverzeichnis führt (meist Bauaufsicht oder Katasteramt des Kreises oder der Stadt)) ein.

Wie lange dauert es?

Erfahrungsgemäß 1 bis 14 Tage, je nach Behörde.

Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?

Ja. Sie zahlen einen festen Preis, die Gebühr der Behörde ist schon enthalten.

In diesen Städten

Verwandte Leistungen

Was wir tun und was nicht

  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.