Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Duisburg beantragen

Unbedenklichkeitsbescheinigung in Duisburg: Das Amt für Rechnungswesen und Steuern bescheinigt, dass bei der Stadt keine Steuerrückstände bestehen. Beantragt wird formlos per E-Mail, Fax oder Post mit Angabe des Zwecks; die Bescheinigung kommt umgehend per Post. Eine Gebühr nennt die Stadt nicht. Unser Festpreis: 49,90 Euro.

Unbedenklichkeitsbescheinigung Duisburg: das Wichtigste

Zuständige Stelle
Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg
Antragswege
formlos per E-Mail, Fax oder Post
Bearbeitungszeit
laut Stadt «umgehend per Post»
Kontakt
steuersachbearbeitung@stadt-duisburg.de · Fax 0203 283-6720 · Post 47049 Duisburg
Alle Angaben (4)
Eilig
Abholung vor Ort nach telefonischer Terminvereinbarung, 0203 94000
Amtliche Gebühr
von der Stadt nicht genannt
Zweck
etwa Gaststätte, Imbiss, Makler, Pfandleiher, Versteigerer, Spielhalle
Festpreis Behördenfix
49,90 € inklusive einer eventuellen städtischen Gebühr

Stand: 26.10.2026 · Quelle: Stadt Duisburg

So beantragen wir sie

  1. 1Zweck nennenEtwa Gaststätte oder Maklererlaubnis.
  2. 2Daten angebenPerson oder Firma mit Registernummer.
  3. 3Festpreis zahlen49,90 Euro, Gebühr inklusive.
  4. 4Antrag an die StadtFormlos, die Bescheinigung kommt per Post.

Die Bescheinigung selbst bei der Stadt Duisburg beantragen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Die Bescheinigung beantragen Sie ohne uns direkt bei der Stadt Duisburg. Die Stadt empfiehlt den formlosen Antrag, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden:

  • Per E-Mail an steuersachbearbeitung@stadt-duisburg.de, per Fax an 0203 283-6720 oder per Post an Amt für Rechnungswesen und Steuern, 47049 Duisburg.
  • Geben Sie an, wofür Sie die Bescheinigung brauchen.
  • Privatpersonen nennen Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift; juristische Personen wie eine GmbH Name, Handelsregisternummer und Sitz der Firma.
  • Die Bescheinigung kommt laut Stadt umgehend per Post. In dringenden Fällen holen Sie sie vor Ort ab, nach telefonischer Terminvereinbarung.
  • Kosten im Vergleich: Eine Gebühr nennt die Stadt auf ihrer Seite nicht. Bei uns zahlen Sie 49,90 Euro inklusive einer eventuellen städtischen Gebühr.
  • Brauchen Sie zusätzlich die Bescheinigung über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt. Welche Bescheinigung nötig ist, erfahren Sie bei der Stelle, die sie verlangt.
  • Wir sind keine Behörde. Ob Rückstände bestehen, prüft allein die Stadt; wir übernehmen Antrag und Nachfrage.

Amtliche Seite öffnen

Benötigte Angaben

  • Als Privatperson: Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift.
  • Als GmbH oder andere juristische Person: Name, Handelsregisternummer und Sitz.
Weitere Unterlagen (3)
  • Den Zweck, etwa Gaststättenkonzession, Maklererlaubnis oder Spielhalle.
  • Ob die anfordernde Stelle zusätzlich eine Bescheinigung des Finanzamts verlangt.
  • Ihre Vollmacht für Behördenfix aus dem Bestellablauf.

Stadt oder Finanzamt?

Zwei Bescheinigungen mit ähnlichem Namen

Die Bescheinigung der Stadt Duisburg betrifft nur Steuern bei der Stadt, nicht beim Finanzamt.

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Das Amt für Rechnungswesen und Steuern bescheinigt, dass bei der Stadt Duisburg keine Steuerrückstände bestehen. Gebraucht wird sie laut Stadt etwa für die Konzession von Gaststätten, Trinkhallen oder Imbissen, für Maklererlaubnisse, für Pfandleiher- und Versteigerungsgewerbe und für die Anmeldung von Spielhallen.

Die «Bescheinigung in Steuersachen» des Finanzamts ist etwas anderes: Sie zeigt laut Finanzverwaltung NRW etwa Steuerarten, Steuerschulden und die Pünktlichkeit bei Zahlungen und Erklärungen, auch auf Englisch als «Certificate in Tax Matters». Welche der beiden Sie vorlegen müssen, sagt Ihnen die Stelle, die sie verlangt.

Eine zeitliche Gültigkeit nennt die Finanzverwaltung für ihre Bescheinigung nicht; das entscheidet die Stelle, der Sie sie vorlegen. Gültig ist sie nur im Original und ohne Streichungen. Wer gerade erst gegründet hat und kaum Kontakt zum Finanzamt hatte, findet dazu einen Vermerk in der Bescheinigung.

Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung in Duisburg

Wo beantrage ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Duisburg?

Beim Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg, formlos per E-Mail an steuersachbearbeitung@stadt-duisburg.de, per Fax an 0203 283-6720 oder per Post an 47049 Duisburg. Geben Sie den Zweck an. In dringenden Fällen holen Sie die Bescheinigung nach telefonischem Termin vor Ort ab.

Wie lange dauert die Bescheinigung?

Die Stadt Duisburg schreibt, Sie erhalten die Bescheinigung umgehend per Post. Eine Zahl von Tagen nennt sie nicht. Wer es eilig hat, vereinbart telefonisch einen Termin und holt die Bescheinigung vor Ort ab; die Stadt ist unter 0203 94000 erreichbar.

Was kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Duisburg?

Auf der Seite der Stadt Duisburg steht keine Gebühr für die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei uns kostet der Antrag 49,90 Euro, eine eventuelle städtische Gebühr ist darin enthalten. Die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts ist eine andere, wird dort beantragt und ist auf Wunsch auch auf Englisch erhältlich.

Welche Angaben braucht die Stadt?

Von Privatpersonen Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift. Von juristischen Personen, etwa einer GmbH, Name, Handelsregisternummer und Sitz der Firma. Dazu den Zweck, für den die Bescheinigung gebraucht wird, zum Beispiel eine Gaststättenkonzession oder eine Maklererlaubnis. Die Angaben schicken Sie formlos an das Amt für Rechnungswesen und Steuern.

Brauche ich die Bescheinigung der Stadt oder des Finanzamts?

Das sagt Ihnen die Stelle, die die Bescheinigung von Ihnen verlangt. Die Stadt Duisburg bescheinigt nur, dass bei ihr keine Steuerrückstände bestehen. Eine Bescheinigung über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit stellt das zuständige Finanzamt aus; sie zeigt etwa Steuerschulden und die Pünktlichkeit bei Zahlungen. Manchmal werden beide verlangt.

Kann ich die Bescheinigung per E-Mail beantragen?

Ja. Die Stadt Duisburg empfiehlt sogar den formlosen Antrag per E-Mail, Fax oder Post, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Die E-Mail geht an steuersachbearbeitung@stadt-duisburg.de. Ein Formular nennt die Stadt nicht; wichtig sind der Zweck und Ihre Daten.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026

Behördenfix beantragt die Bescheinigung mit Ihrer Vollmacht bei der Stadt Duisburg. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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