Flurkarte in Duisburg beantragen

Flurkarte in Duisburg: Den Auszug aus dem Liegenschaftskataster gibt die Abteilung Vermessung, Kataster und Geoinformationen der Stadt heraus. A4 und A3 kosten 30 Euro, A2 bis A0 60 Euro, jede Mehrausfertigung 10 Euro. Beantragt wird mit einem Onlineformular; vor Ort zahlen Sie nur mit EC-Karte. Bei uns 54,90 Euro inklusive Gebühr.

Flurkarte Duisburg in Kürze

Amtliche Gebühr
A4/A3 30 € · A2 bis A0 60 €
Weitere Exemplare
10 € je weiteres Exemplar
Bezahlung
vor Ort nur EC-Karte
Antragswege
Onlineformular · persönlich
Alle Angaben (5)
Zuständige Stelle
Vermessung, Kataster und Geoinformationen, 0203 283-985136, kataster@stadt-duisburg.de
Sprechzeiten
Mo–Fr 8.00–12.30 Uhr, Di zusätzlich 14.00–16.00 Uhr
Zeitgebühr
Datenpakete und Auswertungen: 25 € je angefangene Viertelstunde
Bearbeitungszeit
von der Stadt nicht veröffentlicht
Festpreis Behördenfix
54,90 € inklusive Gebühr für einen Auszug bis DIN A3

Stand: 26.10.2026 · Quelle: Stadt Duisburg

Was kostet welches Format?

A4 oder A3
30 €, Mehrausfertigung 10 €
A2, A1 oder A0
60 €, Mehrausfertigung 10 €
Datenpaket oder Auswertung
Zeitgebühr 25 € je angefangene Arbeitsviertelstunde

So läuft Ihre Bestellung

  1. 1Grundstück nennenAdresse in Duisburg oder Flurstück.
  2. 2Format wählenA4 oder A3 ist im Preis enthalten.
  3. 3Festpreis zahlenDie 30 Euro Gebühr sind dabei.
  4. 4Antrag beim KatasteramtÜber das Formular der Stadt.

Den Auszug selbst beim Katasteramt Duisburg beantragen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Die Stadt Duisburg gibt den Katasterauszug auch direkt an Sie heraus. Auf ihrer Seite steht:

  • Antrag über das Onlineformular «Formular für die Beantragung eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster», verlinkt auf der Seite der Stadt.
  • Persönlich montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr, dienstags zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr. Bezahlt wird vor Ort nur mit EC-Karte.
  • Fragen beantwortet die Abteilung Vermessung, Kataster und Geoinformationen unter 0203 283-985136 oder kataster@stadt-duisburg.de; die Seite nennt außerdem drei technische Sachbearbeiterinnen mit Durchwahl.
  • Gebühr nach der Tabelle der Stadt: Liegenschaftskarte als Plot oder PDF in A4 oder A3 30 Euro, in A2, A1 oder A0 60 Euro, jede Mehrausfertigung 10 Euro.
  • Kosten im Vergleich: Bei der Stadt 30 oder 60 Euro. Bei uns 54,90 Euro inklusive Gebühr für A4 oder A3; größere Formate nennen wir als Mehrbetrag vor der Zahlung.
  • Wir sind keine Behörde. Wir beantragen den Auszug in Ihrem Auftrag beim Katasteramt.

Amtliche Seite öffnen

Angaben für die Bestellung

  • Adresse des Grundstücks in Duisburg.
  • Wenn bekannt: Gemarkung, Flur und Flurstück.
Weitere Unterlagen (3)
  • Gewünschtes Format: A4, A3 oder größer, und die Anzahl der Exemplare.
  • Wofür Sie den Auszug brauchen, etwa Bauantrag oder Verkauf.
  • Ihre Lieferadresse oder E-Mail für das PDF.

Bezahlung und Sprechzeiten in Duisburg

Nur EC-Karte und ein Onlineformular

Wer den Auszug in Duisburg persönlich abholt, kann laut Stadt nur mit EC-Karte bezahlen.

Mehr zu Duisburg (3)

Die Gebühren für Plots und PDF setzt die Stadt nach der Kostenordnung des Landes NRW fest, Tarifstelle 3.2 Nr. 1: 30 Euro für A4 und A3, 60 Euro für A2 bis A0. Einen günstigeren Online-Preis nennt die Stadtseite nicht. Für Datenpakete und Auswertungen von Geobasisdaten berechnet sie 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde.

Auf dem Open-Data-Portal der Stadt steht ein Datensatz «Flurkarte» aus dem amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem als Kartendienst. Ein Plot oder PDF vom Katasteramt ist dagegen der amtliche Auszug mit Gebühr.

Grundstücksgrenzen stehen nicht im Grundbuch, sondern im Liegenschaftskataster. Bei Bedarf lassen sich die Grenzen laut Stadt mit rechtlicher Wirkung vor Ort aufzeigen.

Fragen zur Flurkarte in Duisburg

Was kostet eine amtliche Flurkarte in Duisburg?

Die Stadt Duisburg berechnet für die Liegenschaftskarte als Plot oder PDF 30 Euro in A4 oder A3 und 60 Euro in A2, A1 oder A0. Jede Mehrausfertigung kostet 10 Euro. Grundlage ist die Kostenordnung des Landes NRW. Bei uns kostet der Auszug bis A3 54,90 Euro inklusive Gebühr.

Wo kann ich Flurstücke in Duisburg kostenlos einsehen?

Auf dem Open-Data-Portal der Stadt Duisburg gibt es einen Datensatz «Flurkarte» aus dem amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem als Kartendienst. Einen amtlichen Auszug als Plot oder PDF stellt dagegen die Abteilung Vermessung, Kataster und Geoinformationen aus, ab 30 Euro für A4 oder A3.

Kann jeder eine Flurkarte beantragen?

Die Stadt Duisburg nennt auf ihrer Seite keine besondere Berechtigung für den Auszug aus dem Liegenschaftskataster; sie verlangt nur das Antragsformular. Die Karte zeigt Flurstücke und Gebäude. Angaben zu Eigentümern stehen im Grundbuch, das die drei Duisburger Amtsgerichte nur bei berechtigtem Interesse herausgeben.

Was ist der Unterschied zwischen Flurkarte und Katasterauszug?

Die Flurkarte, amtlich Liegenschaftskarte, ist der Kartenteil des Liegenschaftskatasters und zeigt Flurstücke und Gebäude. Der Begriff Katasterauszug ist weiter: Die Stadt Duisburg nennt ihren Antrag «Auszug aus dem Liegenschaftskataster». Für Plots und PDF gelten dieselben Gebühren von 30 oder 60 Euro.

Wie bezahle ich die Flurkarte beim Katasteramt Duisburg?

Wer persönlich kommt, bezahlt vor Ort nur mit EC-Karte, so steht es auf der Seite der Stadt. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr. Bei uns zahlen Sie den Festpreis online und müssen nicht hingehen.

Wie lange dauert die Flurkarte in Duisburg?

Eine Bearbeitungsdauer nennt die Stadt Duisburg auf ihrer Seite zum Liegenschaftskataster nicht. Bei Fragen zum Stand helfen die Abteilung Vermessung, Kataster und Geoinformationen unter 0203 283-985136 oder die Sachbearbeiterinnen mit ihren Durchwahlen, die auf der Seite stehen. Bei uns fragen wir für Sie nach.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026

Behördenfix beantragt den Auszug in Ihrem Auftrag beim Katasteramt der Stadt Duisburg. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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