Flurkarte beantragen – amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte
Die Flurkarte, amtlich Auszug aus der Liegenschaftskarte, gibt das Katasteramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt aus, in der das Grundstück liegt. In Köln, Düsseldorf und Essen kostet sie online als PDF 15 Euro, auf Papier bis DIN A3 30 Euro. Wir bestellen sie für 54,90 Euro inklusive Gebühr.
Flurkarte: das Wichtigste
- Namen
- Flurkarte = Liegenschaftskarte = Katasterkarte, umgangssprachlich auch LageplanStand: 27.10.2026 · Stadt Köln
- Zuständige Stelle
- amtlich nur vom Katasteramt oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (NRW)Stand: 27.10.2026 · Stadt Düsseldorf
- Amtliche Gebühr
- online als PDF 15 € (Köln, Düsseldorf, Essen) · Papier bis DIN A3 30 €, größer 60 €Stand: 27.10.2026 · Stadt Köln
- Berechtigtes Interesse
- Flurkarte ohne berechtigtes Interesse; Eigentümerangaben nur mit berechtigtem InteresseStand: 27.10.2026 · Stadt Essen
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- Ansehen
- kostenlos ansehen in TIM-online, aber kein amtlicher Auszug
- Festpreis Behördenfix
- 54,90 € inklusive Gebühr für einen Standardauszug
Gebühr und Weg in fünf Städten
| Stadt | Gebühr | Weg |
|---|---|---|
| Köln | 15 € PDF · 30 € Papier | online, PDF sofort |
| Düsseldorf | 15 € PDF · 30 € Druck | GeoShop, persönlich |
So bestellen wir Ihre Flurkarte
- 1Angaben machenName, E-Mail, Ort des Grundstücks.
- 2Festpreis zahlen54,90 Euro, Gebühr inklusive.
- 3Grundstück nennenAdresse oder Flurstück, Ausweiskopie, Vollmacht.
- 4Wir bestellenBeim zuständigen Katasteramt; der Auszug geht an Sie.
Flurkarte selbst bestellen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Den Auszug können Sie ohne uns beim Katasteramt bestellen. So beschreiben die Städte den Weg:
- Online: Köln liefert den Standardauszug nach Bezahlung sofort als PDF für 15 Euro. Düsseldorf und Essen verkaufen die Amtliche Flurkarte NRW im GeoShop, ebenfalls als PDF für 15 Euro.
- Auf Papier oder über die Mitarbeitenden: 30 Euro bis DIN A3, 60 Euro für größere Formate, jede weitere Ausfertigung 10 Euro (Köln, Essen, Duisburg). In Düsseldorf gibt es den Standarddruck bei persönlichem Erscheinen in der Regel sofort.
- Bestellt jemand für Sie, verlangt Köln eine Vollmacht und eine Ausweiskopie, bei der nicht benötigte Daten geschwärzt sind. Telefonisch bestellen geht in Köln und Düsseldorf nicht.
- Wie viele Ausfertigungen Sie brauchen, sagt die Stelle, die die Karte verlangt; Köln nennt als Beispiel dreifach für einen Bauantrag und einfach für eine Finanzierung.
- Kosten im Vergleich: Die Katasterämter nehmen 15 bis 60 Euro. Bei uns zahlen Sie 54,90 Euro für einen Standardauszug, die Gebühr ist enthalten.
Diese Angaben brauchen Sie
- Adresse des Grundstücks oder Gemarkung, Flur und Flurstück.
- Format und Anzahl der Ausfertigungen, wenn eine Stelle sie vorgibt.
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- Bei Bestellung durch uns: Vollmacht und Ausweiskopie.
- Für Eigentümerangaben: Nachweis des berechtigten Interesses; die einfache Flurkarte braucht das nicht.
Amtlich oder nicht: worauf Sie achten sollten
Das Katasteramt Düsseldorf warnt vor nicht-amtlichen Flurkarten von Drittanbietern im Internet. Sie sehen amtlichen Auszügen ähnlich, beruhen aber auf frei verfügbaren Geodaten, die bis zu einem halben Jahr alt sein können. Behörden und Banken, die einen amtlichen Auszug verlangen, erkennen sie nicht an.
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Wir sind keine Behörde und erstellen keine Karten. Wir bestellen den amtlichen Auszug beim zuständigen Katasteramt, und unser Festpreis steht vor der Zahlung fest.
Nur ansehen geht kostenlos: Die Anwendung TIM-online des Landes zeigt Flurstücke und Gebäude, die Geobasisdaten stehen seit 2017 als Open Data frei zur Verfügung. Ein Ausdruck daraus ist aber kein amtlicher Auszug.
Wann ist Hilfe bei der Flurkarte sinnvoll?
Nicht nötig ist sie, wenn Ihr Katasteramt die Karte online anbietet und Sie das Grundstück dort finden. In Köln, Düsseldorf und Essen kostet der PDF-Auszug dann 15 Euro und kommt sofort.
Hilfreich sein kann sie, wenn Sie nicht wissen, welches Amt zuständig ist, das Flurstück nicht kennen, den Auszug auf Papier brauchen oder das Grundstück in einer anderen Stadt liegt. Dann bestellen wir mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Katasteramt.
Was wir nicht tun: Wir beraten nicht zum Bauen, bewerten kein Grundstück und erstellen keinen amtlichen Lageplan für den Bauantrag. Eigentümerangaben bestellen wir nur, wenn Sie das berechtigte Interesse selbst nachweisen.
Fragen zur Flurkarte
Was kostet eine Flurkarte?
In Köln, Düsseldorf und Essen kostet der Auszug online als PDF 15 Euro. Auf Papier oder über die Mitarbeitenden sind es 30 Euro bis DIN A3 und 60 Euro für größere Formate, so auch in Dortmund und Duisburg; jede weitere Ausfertigung kostet 10 Euro. Grundlage ist die Kostenordnung VermWertKostO NRW, die laut Düsseldorf landesweit einheitlich gilt.
Kann ich die Flurkarte online beantragen?
Ja, in allen fünf Städten, deren Seiten wir gelesen haben. Köln liefert den Standardauszug nach Bezahlung sofort als PDF, Düsseldorf und Essen verkaufen die Amtliche Flurkarte NRW im GeoShop. Duisburg nimmt Anträge über ein Onlineformular an. Zuständig ist immer das Katasteramt der Stadt oder des Kreises, in dem das Grundstück liegt.
Gibt es die Flurkarte kostenlos?
Ansehen ja, den amtlichen Auszug nein. Die Anwendung TIM-online des Landes NRW ist kostenfrei und zeigt Flurstücke und Gebäude, die Geobasisdaten sind seit 2017 Open Data. Für einen Bauantrag oder die Bank brauchen Sie aber einen amtlichen Auszug vom Katasteramt. Ausdrucke aus frei verfügbaren Daten erkennen diese Stellen laut Katasteramt Düsseldorf nicht an.
Wie finde ich mein Flurstück heraus?
Im Grundbuch steht es im Bestandsverzeichnis: Nach § 6 der Grundbuchverfügung sind dort Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer eingetragen, denn das Grundbuch benennt Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster (§ 2 Grundbuchordnung). Ohne Grundbuchauszug hilft die Adresssuche in TIM-online, die Flurstücksinformationen anzeigt. Bei der Bestellung reicht in Köln und Essen auch die Adresse.
Was ist der Unterschied zwischen Flurkarte und amtlichem Lageplan?
Die Flurkarte wird umgangssprachlich auch Lageplan genannt, ist aber ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Der amtliche Lageplan ist ein eigenes Dokument: Düsseldorf verlangt zum Beispiel für die Eintragung einer Baulast im Regelfall einen amtlichen Lageplan einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder eines Vermessungsingenieurs in dreifacher Ausfertigung. Den erstellen wir nicht.
Wer darf eine Flurkarte bestellen?
Jeder. Essen schreibt, dass Auszüge aus der Liegenschaftskarte ohne Darlegung eines berechtigten Interesses abgegeben werden, denn Eigentümer stehen darauf nicht. Eigentümerangaben gibt es nur mit berechtigtem Interesse; Dortmund nennt Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare. Bestellt jemand anderes für Sie, verlangt Köln eine Vollmacht und eine Ausweiskopie.
Amtliche Quellen
- Stadt Köln – Flurkarte (Produkt 00338), gelesen am 22.10.2026
- Stadt Köln – Onlinedienst Kataster-Auskunft, gelesen am 22.10.2026
- Stadt Köln – Bestellung von Katasterauszügen (Vollmacht), gelesen am 22.10.2026
Quellen (13)Weniger anzeigen
- Stadt Düsseldorf – GeoShop Amtliche Flurkarte NRW, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Düsseldorf – Warnung vor nicht-amtlichen Flurkarten, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Düsseldorf – Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, gelesen am 22.10.2026
- Stadt Essen – Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Essen – Geoshop Amtliche Flurkarte NRW, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Dortmund – Flurkarte, Stadtgrundkarte, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Dortmund – Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentümerinformation, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Duisburg – Liegenschaftskataster, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Düsseldorf – Eintragung einer Baulast (amtlicher Lageplan), gelesen am 22.10.2026
- Geobasis NRW – Open Data, gelesen am 27.10.2026
- Geobasis NRW – TIM-online und Nutzungsbedingungen, gelesen am 27.10.2026
- § 2 Grundbuchordnung, gelesen am 27.10.2026
- § 6 Grundbuchverfügung, gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix bestellt den amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Katasteramt. Wir sind keine Behörde, erstellen keine Karten oder Lagepläne, beraten nicht zum Bauen und bewerten Ihr Grundstück nicht.
In diesen Städten (12)
Verwandte Leistungen (4)
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.