Akteneinsicht und Kopien
Wir beantragen Akteneinsicht oder Kopien eines Bescheids bei der Behörde.
Stand:
Wer an einem Verwaltungsverfahren beteiligt ist, darf die Akte einsehen. Außerdem können Sie eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten verlangen. Wir stellen den Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der Behörde, die Ihre Akte führt.
- Unser Festpreis
- 59 €
- Behördengebühr
- 0–50 € (in unserem Preis enthalten)
- Bearbeitungszeit
- 14–42 Tage
Für wen ist das?
- Sie möchten wissen, was in Ihrer Akte steht, oder brauchen eine Kopie eines Bescheids.
So läuft Ihr Auftrag ab
- 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
- 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
- 3Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen bei der Behörde.
- 4Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.
Vor der Zahlung
Nur Name, E-Mail und Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Nach der Zahlung brauchen wir
- Name und Anschrift der Behörde
- Aktenzeichen
- Rolle der antragstellenden Person im Verfahren
- Bekannte laufende Frist (falls vorhanden)
- Erwarteter Aktenumfang und gewünschte Lieferform
- Bestätigung: Der Antrag auf Akteneinsicht stoppt keine Frist
- Kopie von Ausweis oder Pass
- Vollmacht (unterschreiben Sie online)
Gut zu wissen
- Beteiligte haben ein Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG, im Sozialrecht § 25 SGB X).
- Nach der Datenschutz-Grundverordnung können Sie eine Kopie Ihrer Daten verlangen (Art. 15 DSGVO).
- Wir bewerten den Inhalt der Akte nicht und legen keinen Widerspruch ein.
Zuständige Stelle
die aktenführende Behörde
Weg zur Behörde
Brief · E-Mail
Das Ergebnis kommt zu uns, wir senden es Ihnen digital weiter.
Rechtsgrundlage
§ 29 VwVfG · § 25 SGB X
Häufige Fragen
Was brauche ich dafür?
Das Aktenzeichen und Name und Anschrift der Behörde – beides steht auf jedem Schreiben der Behörde.
Kostet die Kopie etwas?
Manche Behörden verlangen Auslagen für Kopien, die erste Kopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos.
Kann Behördenfix gegen den Bescheid vorgehen?
Nein. Für einen Widerspruch wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.
Muss ich für „Akteneinsicht und Kopien“ selbst zur Behörde?
Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (die aktenführende Behörde) ein.
Wie lange dauert es?
Erfahrungsgemäß 14 bis 42 Tage, je nach Behörde.
Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?
Ja. Sie zahlen einen festen Preis, die Gebühr der Behörde ist schon enthalten.
Verwandte Leistungen
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.