Grundbuchauszug

Wir beantragen Ihren Grundbuchauszug beim Grundbuchamt.

Stand:

Einen Grundbuchauszug erteilt das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Wir stellen den Antrag mit der Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Unser Festpreis
49 €
Behördengebühr
10–20 € (in unserem Preis enthalten)
Bearbeitungszeit
5–21 Tage

Bitte beachten

  • • Original per Post

Für wen ist das?

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer und brauchen einen Auszug, zum Beispiel für die Bank oder einen Verkauf.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
  2. 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch.
  3. 3Wir schicken Ihnen die fertige Vollmacht, Sie unterschreiben sie und senden das Original an uns.
  4. 4Wir stellen den Antrag und verfolgen ihn bis zum Ergebnis.

Vor der Zahlung

Nur Name, E-Mail und Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Nach der Zahlung brauchen wir

  • Anschrift oder Grundbuchblatt des Grundstücks
  • Flurstück oder Gemarkung (falls bekannt)
  • Bezug der antragstellenden Person zum Grundstück
  • Begründung des berechtigten Interesses
  • Erbnachweis (falls der Antrag wegen Erbschaft gestellt wird)
  • Gewünschte Zustellung des Grundbuchauszugs
  • Kopie von Ausweis oder Pass
  • Original-Vollmacht des Eigentümers oder berechtigtes Interesse

Gut zu wissen

  • Einsicht hat nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO); Eigentümer haben es immer.
  • Ein einfacher Auszug kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €.
  • Die Grundbuchämter nehmen Anträge nur per Post oder Fax an. Die Vollmacht muss im Original vorliegen; Sie schicken sie uns per Post.

Zuständige Stelle

Grundbuchamt (Amtsgericht) des Grundstücks

Weg zur Behörde

Brief · Fax

Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.

Rechtsgrundlage

§ 12 GBO · KV 17000/17001 GNotKG

Häufige Fragen

Einfach oder beglaubigt – was brauche ich?

Das sagt Ihnen die Stelle, die den Auszug verlangt. Banken genügt oft der einfache Auszug.

Welche Angaben zum Grundstück brauche ich?

Die Anschrift reicht meist. Schneller geht es mit Grundbuchblatt oder Flurstücksnummer.

Kann ich den Auszug für ein fremdes Grundstück bekommen?

Nur mit berechtigtem Interesse. Neugier genügt nicht.

Muss ich für „Grundbuchauszug“ selbst zur Behörde?

Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Grundbuchamt (Amtsgericht) des Grundstücks) ein.

Wie lange dauert es?

Erfahrungsgemäß 5 bis 21 Tage, je nach Behörde.

Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?

Ja. Sie zahlen einen festen Preis, die Gebühr der Behörde ist schon enthalten.

In diesen Städten

Verwandte Leistungen

Was wir tun und was nicht

  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.