Apostille für Bonner Urkunden
Apostille in Bonn: Urkunden der Stadt, etwa vom Standesamt, beglaubigt die Bezirksregierung Köln für 25 bis 50 Euro. Notarielle und gerichtliche Urkunden aus dem Bezirk sowie Übersetzungen ermächtigter Übersetzer gehen an das Landgericht Bonn: 25 Euro, bis zu zwei Wochen, ohne Termin. Unser Festpreis: 129 Euro inklusive aller Gebühren.
Apostille Bonn: zwei Stellen, eine Vorstufe
- Urkunden der Stadt
- Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, KölnStand: 27.10.2026 · Bezirksregierung Köln
- Gebühr Bezirksregierung
- privat 25–50 €, Zweitstück 10 €, gewerblich 40–70 €Stand: 27.10.2026 · Bezirksregierung Köln
- Justizurkunden
- Präsidentin des Landgerichts Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 BonnStand: 27.10.2026 · LG Bonn
- Gebühr Landgericht
- 25 € je Apostille oder LegalisationStand: 27.10.2026 · LG Bonn
Alle Angaben (4)Weniger anzeigen
- Dauer Landgericht
- bis zu zwei Wochen, kein Termin nötig
- Vorbeglaubigung
- städtische Urkunden außer Standesamt: zuerst Amt 10-31 der Stadt Bonn
- Alter der Urkunde
- Standesamtsurkunden höchstens 6 Monate, Meldebescheinigungen 3 Monate alt
- Festpreis Behördenfix
- 129 € je privat verwendeter Urkunde, alle Gebühren enthalten
Wer beglaubigt welches Dokument?
- Standesamt Bonn
- Bezirksregierung Köln, ohne Vorbeglaubigung
- Andere Stadturkunde
- erst Amt 10-31, dann Bezirksregierung
- Notar im LG-Bezirk
- Landgericht Bonn, 25 €, bis zu zwei Wochen
Weitere Zeilen (3)Weniger anzeigen
- Gerichtsurkunde
- Landgericht Bonn, für LG und sechs Amtsgerichte
- Übersetzung
- Landgericht Bonn, Übersetzer im Bezirk
- Führungszeugnis
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
So läuft Ihr Auftrag
- 1Urkunde und ZiellandAussteller, Land, privat oder gewerblich.
- 2Scan hochladenWir ordnen die zuständige Stelle zu.
- 3Original schickenPer Post an uns, mit Vollmacht.
- 4Einreichen und zurückWir beantragen und senden zurück.
Ohne uns: Antrag bei Landgericht oder Bezirksregierung
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Ohne uns stellen Sie den Antrag selbst. Welche Stelle, hängt vom Aussteller der Urkunde ab:
- Landgericht Bonn für notarielle Urkunden aus dem Bezirk, Urteile, Beschlüsse und Erbscheine des Landgerichts und der Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl sowie für Übersetzungen ermächtigter Übersetzer aus dem Bezirk: Unterlagen an der Information abgeben, ohne Termin. Schriftlich das Zielland angeben. Telefon 8:30 bis 12 Uhr: 0228 702 1114, 1119 oder 1117.
- Für Entscheidungen des Amtsgerichts Bonn braucht das Landgericht das Original mit Rechtskraftvermerk. Ein Antrag per E-Mail ist deshalb nicht möglich.
- Urkunden der Stadt Bonn, etwa Geburts- oder Heiratsurkunden: per Post mit dem Antragsvordruck an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21/Apostille, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, mit Ihrer Anschrift und dem Zielland. Die Urkunde kommt mit einer Gebührenrechnung zurück. Persönlich geht es nur montags und mittwochs nach Termin, den Sie per E-Mail vereinbaren; gezahlt wird dann bar.
- Kosten im Vergleich: Landgericht 25 Euro, Bezirksregierung 25 bis 50 Euro. Bei uns 129 Euro für eine privat verwendete Urkunde, inklusive aller Gebühren, auch einer nötigen Vorbeglaubigung. Wir sind keine Behörde; wir ordnen die Stelle zu, besorgen eine nötige Vorbeglaubigung und reichen ein.
Das brauchen wir von Ihnen
- Die Originalurkunde, per Post an uns.
- Wer sie ausgestellt hat: Standesamt, Bürgeramt, ein Notar, ein Gericht oder eine Übersetzerin.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Das Land, in dem die Urkunde verwendet wird.
- Privat oder gewerblich verwendet.
- Ihre Anschrift in Deutschland für den Rückversand und die Vollmacht für Behördenfix.
Vorbeglaubigung im Stadthaus
Erst das Stadthaus, dann Köln
Für Urkunden der Stadt Bonn erteilt die Bezirksregierung Köln die Apostille. Bei vielen städtischen Urkunden verlangt sie aber vorher eine Vorbeglaubigung der Stadt: Damit bestätigt Bonn, dass eine ermächtigte Person die Urkunde unterschrieben und gesiegelt hat. Ausgenommen sind Urkunden von Standesbeamtinnen und Standesbeamten.
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Die Vorbeglaubigung macht das Personal- und Organisationsamt, Amt 10-31, im Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 10 A. Sie vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen Termin oder schicken die Urkunde an Bundesstadt Bonn, Amt 10-31, 53103 Bonn. Zurück kommt sie per Post an Ihre Meldeadresse. Eine Gebühr nennt die Stadt auf dieser Seite nicht.
Das Landgericht Bonn ist dagegen für Notare, Gerichte und ermächtigte Übersetzer aus seinem Bezirk zuständig. Es nimmt 25 Euro, rechnet mit bis zu zwei Wochen und schreibt ausdrücklich, dass kein Termin nötig ist.
Häufige Fragen zur Apostille in Bonn
Wo bekomme ich in Bonn eine Apostille?
Das richtet sich nach dem Aussteller. Für Urkunden der Stadt Bonn, zum Beispiel vom Standesamt, ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Notarielle Urkunden aus dem Landgerichtsbezirk, Gerichtsentscheidungen, Erbscheine und Übersetzungen ermächtigter Übersetzer aus dem Bezirk beglaubigt die Präsidentin des Landgerichts Bonn in der Wilhelmstraße 21.
Brauche ich für Bonner Urkunden eine Vorbeglaubigung?
Bei vielen städtischen Urkunden ja, bevor die Bezirksregierung Köln die Apostille erteilt. Zuständig ist das Amt 10-31 der Stadt Bonn im Stadthaus, mit Termin oder per Post. Urkunden des Standesamts, also Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, brauchen keine Vorbeglaubigung. Bestellen Sie über uns, kümmern wir uns um diesen Schritt.
Brauche ich beim Landgericht Bonn einen Termin?
Nein. Das Landgericht Bonn schreibt ausdrücklich, dass kein Termin nötig ist. Wer persönlich kommt, gibt die Unterlagen zuerst an der Information ab. Bei einem schriftlichen Antrag nennen Sie das Land, für das die Apostille gebraucht wird. Fragen beantwortet das Gericht werktags von 8:30 bis 12 Uhr am Telefon.
Wie lange dauert eine Apostille in Bonn?
Beim Landgericht Bonn bis zu zwei Wochen. Die Bezirksregierung Köln nennt für Rücksendungen innerhalb Deutschlands keine Dauer, für den Versand ins Ausland bis zu acht Wochen. Kommt eine Vorbeglaubigung der Stadt dazu, verlängert sich der Weg um diesen Schritt; eine Dauer dafür nennt die Stadt nicht.
Was kostet eine Apostille in Bonn?
Beim Landgericht Bonn 25 Euro je Apostille oder Legalisation. Die Bezirksregierung Köln berechnet für private Zwecke 25 bis 50 Euro, jedes weitere gleiche Exemplar 10 Euro, gewerblich 40 bis 70 Euro. Bei uns kostet eine Apostille für eine privat verwendete Urkunde 129 Euro inklusive aller Gebühren, auch einer Vorbeglaubigung der Stadt.
Wer macht die Apostille für ein Führungszeugnis?
Weder das Landgericht Bonn noch die Bezirksregierung Köln. Für Führungszeugnisse ist laut Landgericht das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig, auch wenn das Bundesamt für Justiz seinen Sitz in Bonn hat. Diesen Fall übernehmen wir auf dieser Seite nicht; die Hinweise des Bundesamts für Justiz gelten.
Amtliche Quellen
- LG Bonn – Apostillen und Legalisationen, gelesen am 27.10.2026
- AG Bonn – Apostille beantragen, gelesen am 27.10.2026
- Stadt Bonn – Vorbeglaubigung, gelesen am 27.10.2026
- Bezirksregierung Köln – Apostillen, gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix beantragt mit Ihrer Vollmacht bei der zuständigen Stelle. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und sagen nicht voraus, ob eine Stelle im Ausland die Urkunde annimmt.
Alle Leistungen in Bonn (7)
Gebühr inklusive: Wir prüfen Ihren Scan, stellen den Antrag und verfolgen ihn, bis die Urkunde zurück ist.
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