Beglaubigte Übersetzung von Urkunden – ermächtigte Übersetzer
Eine beglaubigte Übersetzung fertigt eine vom Gericht ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzerin an, umgangssprachlich vereidigter Übersetzer genannt. Sie bestätigt mit Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Bei uns kostet eine Standardurkunde bis eine Seite 47 Euro, mit Apostille 112 Euro.
Beglaubigte Übersetzung: das Wichtigste
- Wer
- ermächtigt oder öffentlich bestellt nach Landesrecht (§ 142 Abs. 3 ZPO)Stand: 27.10.2026 · § 142 Zivilprozessordnung
- Vermerk
- Vermerk mit Ort, Datum und Unterschrift auf der ÜbersetzungStand: 27.10.2026 · Justizgesetz NRW §§ 33–39 (Auszug der Landesjustizverwaltungen)
- Elektronisch
- auch elektronisch signiert möglich (§ 126a BGB)Stand: 27.10.2026 · Justizgesetz NRW §§ 33–39 (Auszug der Landesjustizverwaltungen)
- Behörde
- Behörden dürfen sie verlangen (§ 23 Abs. 2 VwVfG)Stand: 27.10.2026 · § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz
Alle Angaben (2)Weniger anzeigen
- Apostille
- Apostille nur auf die Bestätigung des Landgerichts
- Festpreis Behördenfix
- 47 € je Standardurkunde, mit Apostille 112 €
Welche Urkunde, wofür, was wir brauchen
| Geburtsurkunde | Scan genügt; auch internationale Form möglich |
|---|---|
| Heiratsurkunde | Scan genügt; EU teils ohne Apostille |
| Führerschein | Umschreibung: mit Klassen, nicht immer nötig |
Weitere Zeilen (2)Weniger anzeigen
| Zeugnis | Kopie geht; Vermerk: kein Original |
|---|---|
| Meldebescheinigung | Apostille aufs Original: Bezirksregierung |
Stand 27.10.2026, Quellen unten.
So bestellen Sie die Übersetzung bei uns
- 1Angaben machenUrkunde, Sprachen; mit Apostille: worauf sie kommt.
- 2Festpreis zahlen47 Euro je Standardurkunde bis eine Seite.
- 3Scan hochladenLängere Dokumente: Preis nach Ansicht.
- 4Übersetzung erhaltenMit Bestätigungsvermerk, im Original per Post.
Übersetzer selbst beauftragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Ohne uns beauftragen Sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer direkt. So beschreiben es die Justiz und das Auswärtige Amt:
- Suchen Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen nach Sprache und Ort. Dort stehen die allgemein beeidigten, öffentlich bestellten oder ermächtigten Personen aller Länder.
- Schicken Sie Urkunde oder Kopie und nennen Sie die Zielsprache. Liegt kein Original vor, muss der Bestätigungsvermerk das kenntlich machen (§ 34 JustG NRW).
- Braucht das Ausland eine Apostille für die Übersetzung, bestätigt das Landgericht, bei dem die Unterschrift der Übersetzerin hinterlegt ist, diese Unterschrift. Die Landgerichte Essen und Duisburg nehmen dafür 25 Euro je Urkunde.
- Kosten im Vergleich: Bei uns zahlen Sie 47 Euro je Standardurkunde bis eine Seite, mit Apostille 112 Euro, mit zwei Apostillen 137 Euro. Für längere Dokumente nennen wir den Preis, nachdem wir sie gesehen haben.
Das brauchen wir
- Scan oder Foto der Urkunde, gut lesbar und vollständig.
- Sprache, aus der und in die übersetzt wird.
Weitere Unterlagen (2)Weniger anzeigen
- Für eine Apostille: das Original, wenn die Stelle es verlangt.
- Bei Namen in anderer Schrift: die Schreibweise aus Ihrem Pass.
Vereidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt
Die Länder benennen dieselbe Aufgabe verschieden: allgemein beeidigt, öffentlich bestellt oder allgemein ermächtigt. So führt sie die Datenbank der Landesjustizverwaltungen.
Alle Angaben (1)Weniger anzeigen
In Nordrhein-Westfalen werden Übersetzer ermächtigt (§ 33 JustG NRW), und zwar von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts. Die Ermächtigung umfasst das Recht, Richtigkeit und Vollständigkeit zu bescheinigen; wer sich ohne sie so nennt, handelt ordnungswidrig.
Wann ist unsere Hilfe sinnvoll?
Nicht nötig ist sie, wenn Sie in der Datenbank der Länder eine ermächtigte Übersetzerin für Ihre Sprache finden und direkt beauftragen. Das geht ohne Vermittler.
Hilfreich sein kann sie, wenn Sie Übersetzung und Apostille zusammen brauchen oder nicht wissen, welche Stelle was bestätigt. Die Übersetzung fertigt eine ermächtigte Partner-Übersetzerin, wir koordinieren den Auftrag.
Was wir nicht tun: Wir übersetzen nicht selbst, sagen nicht voraus, ob eine Stelle im Ausland die Übersetzung annimmt, und versprechen keine Lieferzeit.
Fragen zur beglaubigten Übersetzung
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Bei uns 47 Euro je Standardurkunde bis eine Seite, etwa Geburtsurkunde, Führerschein oder Zeugnis. Mit Apostille kostet die Übersetzung 112 Euro. Für längere Dokumente nennen wir den Preis, nachdem wir sie gesehen haben. Legen Sie einer Behörde keine verlangte Übersetzung vor, kann sie selbst eine beschaffen, auf Ihre Kosten (§ 23 Abs. 2 VwVfG).
Vereidigt oder ermächtigt: wo ist der Unterschied?
Es ist dieselbe Funktion unter verschiedenen Namen der Länder. In NRW heißen Übersetzer ermächtigt, die Ermächtigung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts (§§ 33, 36 JustG NRW). Andere Länder bestellen öffentlich oder beeidigen allgemein. Für Gerichte gilt eine solche Übersetzung als richtig und vollständig, wenn der Übersetzer das bescheinigt (§ 142 Abs. 3 ZPO).
Gibt es die Übersetzung online als PDF?
Den Auftrag können Sie online mit einem Scan erteilen. Die Bestätigung kann nach § 34 JustG NRW auch in elektronischer Form nach § 126a BGB erteilt werden, also mit qualifizierter elektronischer Signatur. Ob eine Stelle eine solche Datei annimmt, entscheidet sie selbst; fragen Sie dort vorher. Sonst bekommen Sie die unterschriebene Übersetzung auf Papier.
Brauche ich eine Übersetzung für den Führerschein?
Zum Fahren verlangt § 29 FeV bei Führerscheinen aus Staaten außerhalb von EU und EWR, die nicht deutsch sind, eine Übersetzung eines Automobilklubs des Ausstellungsstaates oder einer vom Bundesverkehrsministerium bestimmten Stelle. Für die Umschreibung nennt Duisburg eine Übersetzung mit Klassifizierung, etwa durch vereidigte Übersetzer; für Klasse B ist sie dort nicht nötig, wenn ein Piktogramm die Klasse zeigt.
Erst Apostille oder erst Übersetzung?
Auf die Übersetzung selbst gibt es keine Apostille, sagt das Auswärtige Amt, denn sie ist keine öffentliche Urkunde. Die Apostille für die deutsche Urkunde erteilt die Stelle, die zum Aussteller passt, etwa die Bezirksregierung. Für die Übersetzung bestätigt das Landgericht die Unterschrift der Übersetzerin; auf diese Bestätigung kommt dann eine Apostille. Was das Zielland verlangt, sagt die Stelle dort. In unserem Paket für 112 Euro wählen Sie selbst, worauf die Apostille kommt; verlangt das Land beide, kostet die zweite 25 Euro.
Wird die Übersetzung im Ausland anerkannt?
Das richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem die Übersetzung verwendet wird, schreibt das Auswärtige Amt. In Deutschland werden Übersetzungen öffentlich beeidigter oder anerkannter Übersetzer regelmäßig akzeptiert. Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung genügt, entscheidet die deutsche Behörde nach eigenem Ermessen. Fragen Sie deshalb vorher bei der Stelle, die die Übersetzung verlangt.
Amtliche Quellen
- § 142 Zivilprozessordnung, gelesen am 27.10.2026
- § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz, gelesen am 27.10.2026
- Justizgesetz NRW §§ 33–39 (Auszug der Landesjustizverwaltungen), gelesen am 27.10.2026
Quellen (8)Weniger anzeigen
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Länder, gelesen am 27.10.2026
- Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr, gelesen am 27.10.2026
- Bezirksregierung Köln – Apostillen und Beglaubigungen, gelesen am 27.10.2026
- § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Duisburg – Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten, gelesen am 27.10.2026
- Landgerichte Essen und Duisburg – Apostillen, Unterschriftsbestätigung, gelesen am 27.10.2026
- § 50 Personenstandsverordnung – mehrsprachige Auszüge, gelesen am 26.10.2026
- Stadt Dortmund – Personenstandsurkunde (internationale Urkunde), gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix koordiniert beglaubigte Übersetzungen; übersetzt wird von einer ermächtigten Partner-Übersetzerin oder einem ermächtigten Partner-Übersetzer. Wir sind keine Behörde und kein Übersetzungsbüro, beraten nicht rechtlich und sagen nicht voraus, ob eine Stelle die Übersetzung annimmt.
Verwandte Leistungen (4)
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.