Grundbuchauszug in Bonn beantragen

Grundbuchauszug in Bonn: Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstraße 21-23, für das ganze Stadtgebiet. Die amtliche Gebühr beträgt 10 Euro, für einen beglaubigten Ausdruck 20 Euro. Wir sind ein privater Dienst: Wir beantragen schriftlich mit Ihrer Vollmacht und berechnen 49 Euro inklusive dieser Gebühr.

Grundbuchamt Bonn: das Wichtigste

Zuständige Stelle
Amtsgericht Bonn, Grundbuchamt, Wilhelmstraße 21-23, 53111 BonnStand: 27.10.2026 · AG Bonn
Bezirk
Stadt Bonn mit allen Stadtbezirken, dazu Bornheim, Alfter und WachtbergStand: 27.10.2026 · AG Bonn
Amtliche Gebühr
unbeglaubigter Ausdruck 10 € · amtlicher oder beglaubigter 20 €Stand: 27.10.2026 · AG Bonn
Antrag
schriftlich, per Fax oder persönlich mit dem Bonner AntragsformularStand: 27.10.2026 · AG Bonn
Alle Angaben (4)
Vor Ort
Bürgerservicestelle Zimmer AU1.01 und AU1.12, nur mit Online-Termin
Telefon
Geschäftsstellen derzeit täglich 9–11 Uhr · Bürgerservice 0228 702-2503
Notar
beim Notar 18 € plus Umsatzsteuer
Festpreis Behördenfix
49 € inklusive Gerichtsgebühr, einfach oder beglaubigt

Drei Wege, drei Preise

Grundbuchamt Bonn
10 € oder 20 €, Rechnung der Zahlstelle Justiz
Notar
18 € plus Umsatzsteuer, ggf. Porto
Behördenfix
49 € inklusive Gebühr, schriftlich mit Vollmacht

So läuft unser Antrag

  1. 1Grundstück nennenAdresse, Gemarkung oder Blatt.
  2. 2Fassung wählenUnbeglaubigt oder beglaubigt.
  3. 3Nachweis beilegenVollmacht des Eigentümers oder Erbschein.
  4. 4Antrag beim AmtsgerichtSchriftlich, mit Bonner Formular.

Den Auszug selbst beim Amtsgericht Bonn holen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Den Ausdruck können Sie ohne uns beim Amtsgericht Bonn bekommen. Das Gericht beschreibt diese Wege:

  • Das Formular «Anforderung von Grundbuchauszügen» ausfüllen; es ist nach Angabe des Gerichts nur für das Amtsgericht Bonn bestimmt. Schriftlich an das Amtsgericht Bonn, Grundbuchamt, 53111 Bonn oder per Fax schicken.
  • Persönlich in der Bürgerservicestelle, Wilhelmstraße 21-23, Zimmer AU1.01 und AU1.12, nach Online-Terminbuchung. Personalausweis und Nachweise mitbringen. Einen Grundbuchauszug gibt es gegebenenfalls direkt vor Ort.
  • Die Gebühr kommt als eigene Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz: 10 Euro einfach, 20 Euro beglaubigt.
  • Oder über einen Notar: unkommentiert übergeben 18 Euro, das sind 10 Euro Notargebühr und 8 Euro Auslage für den Abruf, dazu Umsatzsteuer.
  • Kosten im Vergleich: Beim Amtsgericht 10 oder 20 Euro. Bei uns 49 Euro inklusive Gebühr. Wir sind ein privater Dienst ohne Zulassung zum automatisierten Abruf; wir stellen mit Ihrer Vollmacht einen schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt.

Amtliche Seite öffnen

Was wir für den Antrag brauchen

  • Adresse des Grundstücks in Bonn, Bornheim, Alfter oder Wachtberg, wenn bekannt Gemarkung und Blattnummer.
  • Ihr Nachweis: Vollmacht des Eigentümers oder der Erben, Erbschein, Testament, notarieller Vertrag oder Darlehens-, Makler- oder Verkaufsauftrag.
Weitere Unterlagen (3)
  • Einfacher oder beglaubigter Ausdruck.
  • Kopie Ihres Personalausweises.
  • Die Vollmacht für Behördenfix im Original.

Die Warnung des Amtsgerichts Bonn

Privatanbieter: was das Gericht sagt

Das Amtsgericht Bonn hat zum Online-Abruf von Grundbuchauszügen eine eigene Bekanntmachung veröffentlicht. Darin heißt es, private Online-Anbieter verlangten vermehrt ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt, das oft deutlich höher sei als die amtliche Gebühr von 10 Euro.

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Das Gericht schreibt außerdem wörtlich: «In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelts kein Grundbuchausdruck ausgestellt.» Gemeint sind Anbieter ohne die nötige amtliche Zulassung für den automatischen Abruf. Behördenfix ist ebenfalls ein privater Anbieter: Wir rufen nichts automatisch ab, nennen die amtliche Gebühr offen und stellen einen schriftlichen Antrag mit Ihrer Vollmacht.

Für das gesamte Stadtgebiet gibt es nur dieses eine Grundbuchamt, also auch für Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg. Laut Gerichtsbezirk gehören außerdem Bornheim, Alfter und Wachtberg dazu.

Fragen zum Grundbuchauszug in Bonn

Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug in Bonn?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstraße 21-23. Sie beantragen schriftlich, per Fax oder persönlich nach Online-Termin, jeweils mit dem Bonner Antragsformular, Ausweis und einem Nachweis Ihres berechtigten Interesses. Alternativ fordert ein Notar den Ausdruck an. Die Rechnung kommt von der Zentralen Zahlstelle Justiz.

Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Bonn?

10 Euro für den unbeglaubigten und 20 Euro für den amtlichen oder beglaubigten Ausdruck, nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Beim Notar sind es 18 Euro plus Umsatzsteuer. Bei Behördenfix zahlen Sie 49 Euro inklusive Gerichtsgebühr; den Mehrbetrag zahlen Sie für unseren schriftlichen Antrag mit Vollmacht.

Sind Online-Anbieter für Grundbuchauszüge seriös?

Das Amtsgericht Bonn warnt in einer eigenen Bekanntmachung: Private Anbieter verlangen oft deutlich mehr als die amtlichen 10 Euro, und manche haben keine Zulassung zum automatischen Abruf. In solchen Fällen gab es trotz Zahlung keinen Ausdruck. Wir sind auch ein privater Dienst, nennen die Gebühr offen und beantragen schriftlich mit Vollmacht.

Wer darf einen Grundbuchauszug in Bonn beantragen?

Wer ein berechtigtes Interesse hat, grundsätzlich also jeder mit einem eingetragenen Recht wie Eigentum, Grundschuld, Wege- oder Wohnrecht. Das Bonner Formular nennt als Nachweise die Vollmacht des Eigentümers oder der Erben, Erbschein, Testament, notariellen Vertrag sowie Darlehens-, Makler- oder Verkaufsauftrag. Ob es reicht, entscheidet das Grundbuchamt.

Ist für Bad Godesberg oder Beuel ein anderes Amtsgericht zuständig?

Nein. Der Bezirk des Amtsgerichts Bonn umfasst die ganze Stadt Bonn, also auch Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg, dazu die Stadt Bornheim und die Gemeinden Alfter und Wachtberg. Für Königswinter, Siegburg oder Rheinbach sind dagegen eigene Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Bonn zuständig.

Wie kann ich das Grundbuchamt Bonn erreichen?

Die Bürgerservicestelle hat die Telefonnummer 0228 702-2503, seit 1. August 2026 zusätzlich täglich von 10 bis 11 Uhr die 0228 702-2217. Die Geschäftsstellen sind laut aktueller Bekanntmachung bis auf Weiteres täglich von 9 bis 11 Uhr telefonisch erreichbar. Persönlich geht es nur mit online gebuchtem Termin.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix beantragt mit Ihrer Vollmacht beim Grundbuchamt Bonn. Wir sind keine Behörde, rufen nicht automatisiert ab, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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