Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bonn beantragen

Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bonn: Die Stadtkasse im Stadthaus bescheinigt, dass keine offenen Forderungen der Stadt bestehen. Beantragt wird online ohne Benutzerkonto, telefonisch oder mit Personalausweis. Die Gebühr beträgt 15 Euro pro 15 Minuten Bearbeitung. Bei uns 49,90 Euro inklusive der ganzen Gebühr.

Unbedenklichkeitsbescheinigung Bonn: das Wichtigste

Inhalt
keine offenen Forderungen der Bundesstadt Bonn
Amtliche Gebühr
15 € Verwaltungsgebühr pro 15 Minuten Bearbeitung
Online-Antrag
Onlinedienst ohne Benutzerkonto, Antwort schriftlich
Telefonisch
nur für Personen und Firmen in der Adressdatei der Stadtkasse
Alle Angaben (4)
Zuständige Stelle
Debitorenbuchhaltung, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon
0228 772184 oder 0228 774429
Öffnungszeiten
Mo 8–17, Di und Fr 8–13, Do 8–18 Uhr; Mi zu
Festpreis Behördenfix
49,90 € inklusive der ganzen städtischen Gebühr

Stand: 27.10.2026 · Quelle: Stadt Bonn

Wenn wir beantragen

  1. 1Daten angebenName oder Firma, Anschrift, Zweck.
  2. 2Festpreis zahlenStädtische Gebühr komplett inklusive.
  3. 3Antrag im OnlinedienstWir senden ihn mit Ihrer Vollmacht ab.
  4. 4Bescheinigung erhaltenDie Stadt antwortet schriftlich.

So beantragen Sie selbst

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Den Antrag stellen Sie ohne uns bei der Stadtkasse der Stadt Bonn. Die Stadt nennt drei Wege:

  • Online über den Onlinedienst «Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung». Ein Benutzerkonto brauchen Sie nicht, die Rückmeldung kommt schriftlich.
  • Telefonisch unter 0228 772184 oder 0228 774429, wenn Sie oder Ihre Firma schon in der Adressdatei der Stadtkasse gespeichert sind.
  • Persönlich mit gültigem Personalausweis in der Debitorenbuchhaltung im Stadthaus, Berliner Platz 2, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Fragen per E-Mail an das Postfach für Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Stadt; montags bis freitags außer mittwochs ist die Stelle auch telefonisch erreichbar.
  • Kosten im Vergleich: Bei der Stadt 15 Euro pro 15 Minuten Bearbeitung. Bei uns 49,90 Euro inklusive der ganzen Gebühr, auch wenn die Stadt mehr als 15 Minuten berechnet. Wir sind keine Behörde und beraten nicht steuerlich.

Amtliche Seite öffnen

Welche Angaben nötig sind

  • Name der Person oder Firma, so wie sie bei der Stadt Bonn geführt wird.
  • Anschrift und, bei Firmen, die Rechtsform.
Weitere Unterlagen (3)
  • Zweck, etwa Gewerbeanmeldung, Ausschreibung oder Konzession.
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises.
  • Ihre Vollmacht für Behördenfix aus dem Bestellablauf.

In Bonn zählt die Bearbeitungszeit

Gebühr nach Minuten, nicht pauschal

Bonn rechnet als einzige der sieben großen Städte, deren Seiten wir gelesen haben, nach Zeit ab: Für die Ausstellung fallen pro 15 Minuten Bearbeitungsdauer 15 Euro Verwaltungsgebühr an, nach der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt. Einen festen Betrag nennt die Stadt nicht.

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Die Bescheinigung bestätigt, dass gegenüber dem Adressaten keine offenen Forderungen der Bundesstadt Bonn bestehen. Gebraucht wird sie laut Stadt unter anderem bei der Anmeldung eines Gewerbes; auf derselben Seite verweist die Stadt auf Gaststättenkonzession und Gewerbeanmeldung.

Zuständig ist die Debitorenbuchhaltung und Zahlungsabwicklung im Stadthaus; in der Übersicht der Online-Dienste führt die Stadt die Bescheinigung ebenfalls. Wer schon in der Adressdatei der Stadtkasse steht, kann den Antrag sogar telefonisch stellen. Alle anderen nutzen den Onlinedienst ohne Benutzerkonto oder kommen mit Termin und Personalausweis vorbei.

Die Bescheinigung der Stadt betrifft nur städtische Forderungen. Eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts ist ein eigenes Dokument. Welche der beiden verlangt wird, sagt Ihnen die Stelle, die sie anfordert.

Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bonn

Wo bekomme ich in Bonn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Bei der Stadtkasse der Stadt Bonn, genauer bei der Debitorenbuchhaltung und Zahlungsabwicklung im Stadthaus, Berliner Platz 2. Den Antrag stellen Sie online über den Onlinedienst der Stadt, telefonisch, wenn Sie in der Adressdatei der Stadtkasse stehen, oder persönlich mit Personalausweis nach vorheriger Terminvereinbarung.

Was kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bonn?

Die Stadt Bonn berechnet pro 15 Minuten Bearbeitungsdauer 15 Euro Verwaltungsgebühr nach ihrer Verwaltungsgebührenordnung. Einen Festbetrag nennt sie nicht. Bei uns kostet der Antrag 49,90 Euro inklusive der ganzen städtischen Gebühr. Setzt die Stadt mehr Bearbeitungszeit an, zahlen wir den Unterschied, Sie zahlen nichts nach.

Kann ich die Bescheinigung in Bonn online beantragen?

Ja. Die Stadt Bonn bietet den Onlinedienst «Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung» an. Sie müssen sich dafür nicht mit einem Benutzerkonto anmelden, und die Rückmeldung erhalten Sie schriftlich. Den Antrag können Sie also selbst stellen. Unser Angebot richtet sich an alle, die ihn abgeben möchten.

Stadt oder Finanzamt: Welche Bescheinigung brauche ich?

Das sagt Ihnen die Stelle, die die Bescheinigung verlangt. Die Bescheinigung der Stadt Bonn bestätigt nur, dass keine offenen Forderungen der Stadt bestehen, und wird unter anderem bei der Gewerbeanmeldung gebraucht. Die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts ist ein eigenes Dokument und wird dort beantragt, nicht bei der Stadt.

Wie erreiche ich die Stadtkasse Bonn für die Bescheinigung?

Telefonisch unter 0228 772184 oder 0228 774429, montags von 8 bis 17 Uhr, dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Mittwochs gibt es keine Servicezeiten. Persönlich kommen Sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung ins Stadthaus, Berliner Platz 2. Fragen gehen auch per E-Mail.

Wer darf den Antrag stellen?

Laut Stadt Bonn jeder unter Vorlage eines gültigen Personalausweises. Für Personen und Firmen, die in der Adressdatei der Stadtkasse gespeichert sind, nimmt die Stadt den Antrag auch telefonisch entgegen. Bestellen Sie über uns, stellen wir den Antrag mit Ihrer Vollmacht und Ihrer Ausweiskopie und schicken Ihnen die Bescheinigung weiter.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht. Wir sind keine Behörde, beraten nicht steuerlich oder rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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