Apostille in München beantragen

Apostille in München: Für Urkunden von Standesamt, Bürgerbüro oder Schule ist die Regierung von Oberbayern zuständig, mit etwa 20 Euro je Urkunde und rund zwei Wochen per Post. Gerichtsurkunden des Amtsgerichts München kosten 25 Euro, Notarurkunden und Übersetzungen gehen zum Landgericht München I. Bei uns 129 Euro inklusive Gebühren.

Apostille München: Stellen, Zeiten, Gebühren

Amt
Regierung von Oberbayern, SG 11 Beglaubigungsstelle, Maximilianstraße 39Stand: 27.10.2026 · Regierung von Oberbayern
Gebuehr regierung
etwa 20,00 € je Urkunde (Rahmengebühr)Stand: 27.10.2026 · Regierung von Oberbayern
Dauer post
per Post ca. zwei Wochen inklusive VersandStand: 27.10.2026 · Regierung von Oberbayern
Amtsgericht
Amtsgericht München: 25,00 € (Nr. 1310 JVKostG), in der Regel 2 bis 3 ArbeitstageStand: 27.10.2026 · Amtsgericht München
Alle Angaben (3)
Nachlass
Apostillen in Nachlasssachen beim Amtsgericht derzeit bis zu zwei Monate
Landgericht
Landgericht München I: notarielle Urkunden und Übersetzungen, Rechnung per E-Mail
Festpreis Behördenfix
129 € inklusive der Behördengebühr

Welche Stelle beglaubigt was?

Standesamt, Meldeamt
Regierung von Oberbayern, etwa 20 €, im Original
Schulzeugnis
Regierung, eventuell vorher Bestätigung der Schule
Notar, Übersetzung
Landgericht München I, Gebühr nicht veröffentlicht
Weitere Zeilen (1)
Scheidung, Erbschein
Amtsgericht München, 25 €, 2 bis 3 Arbeitstage

So läuft Ihr Auftrag bei uns

  1. 1Urkunde und ZiellandWer hat sie ausgestellt, wo gilt sie?
  2. 2Stelle bestimmenRegierung, Amtsgericht oder Landgericht.
  3. 3Festpreis zahlen129 Euro, Gebühren enthalten.
  4. 4Original einreichenPer Post, mit Apostille zurück an Sie.

Die Apostille in München selbst holen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Für Urkunden einer bayerischen Kommune oder Landesbehörde erteilt die Regierung des Bezirks die Apostille, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Für Münchner Urkunden ist das die Regierung von Oberbayern. Sie nehmen die Apostille dort selbst in Empfang oder schicken die Urkunde per Post.

  • Persönlich: Maximilianstraße 39, 80538 München, Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch auch 13 bis 15 Uhr, Freitag 9 bis 10:45 Uhr. Die Wartenummern enden 15 Minuten vor Schluss; bezahlt wird bar oder mit Karte.
  • Per Post: Original mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular an Regierung von Oberbayern, SG 11 – Beglaubigungsstelle, 80534 München. Rechnen Sie mit ca. zwei Wochen inklusive Versand; Sachstandsanfragen verzögern die Bearbeitung.
  • Gerichtsurkunden: Für Urkunden des Amtsgerichts München, etwa Scheidungsbeschlüsse oder Erbscheine, ist dessen Präsidentin zuständig; Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift, Kopien reichen nicht. Notarurkunden und Übersetzungen beglaubigt das Landgericht München I, auch mit Online-Termin.
  • Kosten im Vergleich: etwa 20 Euro je Urkunde bei der Regierung, 25 Euro beim Amtsgericht. Bei uns 129 Euro inklusive dieser Gebühr. Wer selbst zur Maximilianstraße geht, kommt günstiger weg. Wir sind keine Behörde und bekommen keinen schnelleren Termin.

Amtliche Seite öffnen

Was wir von Ihnen brauchen

  • Die Urkunde im Original, bei Gerichtsurkunden als Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift.
  • Das Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen; ohne Zielland erteilt keine Stelle die Apostille.
Weitere Unterlagen (3)
  • Bei Katasterauszügen den Nachweis des Ziellands, dass die Apostille der Regierung nötig ist.
  • Eine Rücksendeadresse, gern auch im Ausland.
  • Kopie Ihres Ausweises und die formlose Vollmacht für Behördenfix aus der Bestellung.

Bayern: die Regierung des Bezirks, nicht die Stadt

In Bayern stellt nicht die Stadt die Apostille aus, sondern die Regierung des Bezirks, in dem die Urkunde entstanden ist; für Münchner Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen und Zeugnisse die Regierung von Oberbayern. Das Standesamt München verweist selbst dorthin, für Urkunden anderer bayerischer Bezirke ist jeweils deren Regierung zuständig.

Mehr zu München (2)

Die Gebühr der Regierung ist eine Rahmengebühr; das BayernPortal nennt etwa 20 Euro je Urkunde. Katasterauszüge und Staatsangehörigkeitsausweise nimmt die Regierung ausnahmslos per Post an, Katasterauszüge zudem nur mit einem Nachweis des Ziellands. Für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens gibt es keine Apostille, sondern eine Vorbeglaubigung für die Legalisation.

Bei der Justiz zählt, welches Gericht die Urkunde ausgestellt hat. Das Amtsgericht München ist nur für seine eigenen Urkunden zuständig und nimmt 25 Euro; in Nachlasssachen kann es derzeit bis zu zwei Monate dauern. Das Landgericht München I schickt bei Anträgen per Post zuerst eine Rechnung per E-Mail und bearbeitet erst nach Zahlungseingang.

Häufige Fragen zur Apostille in München

Wo bekomme ich in München eine Apostille für eine Geburtsurkunde?

Bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 11 – Beglaubigungsstelle. Sie ist für Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen und Zeugnisse aus Oberbayern zuständig und erteilt auch die Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Die Hausanschrift ist Maximilianstraße 39, die Postanschrift 80534 München. Das Standesamt München selbst stellt keine Apostille aus.

Was kostet eine Apostille bei der Regierung von Oberbayern?

Die Apostille ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung mit Rahmengebühr. Laut BayernPortal ist für jede Urkunde mit etwa 20 Euro zu rechnen. Beim persönlichen Termin zahlen Sie bar oder mit Karte. Beim Amtsgericht München kostet die Apostille 25 Euro. Bei Behördenfix zahlen Sie 129 Euro, die Gebühr ist enthalten.

Wie lange dauert die Apostille per Post?

Die Regierung von Oberbayern bittet, bei Anträgen per Post ca. zwei Wochen inklusive Versand einzuplanen, und rät von Sachstandsanfragen ab, weil sie die Bearbeitung verzögern. Persönlich bekommen Sie die Apostille während der Öffnungszeiten. Beim Amtsgericht München dauert es in der Regel zwei bis drei Arbeitstage, in Nachlasssachen derzeit bis zu zwei Monate.

Wer beglaubigt Notarurkunden in München?

Urkunden aus dem Justizbereich, also Urteile, Erbscheine, notarielle Urkunden und Übersetzungen, werden in der Regel beim örtlich zuständigen Landgericht beglaubigt oder mit Apostille versehen. In München ist das das Landgericht München I. Es bietet eine Online-Terminbuchung an; bei Anträgen per Post kommt zuerst eine Rechnung per E-Mail.

Brauche ich in München einen Termin?

Bei der Regierung von Oberbayern nicht: Sie ziehen während der Öffnungszeiten eine Wartenummer, die Ausgabe endet 15 Minuten vor Schluss. Freitags ist nur bis 10:45 Uhr geöffnet. Beim Landgericht München I können Sie einen Termin online buchen. Per Post geht es bei allen Stellen auch ohne Termin.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der Regierung von Oberbayern, beim Amtsgericht oder beim Landgericht München I. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

Alle Leistungen in München (5)

Gebühr inklusive: Wir prüfen Ihren Scan, stellen den Antrag und verfolgen ihn, bis die Urkunde zurück ist.

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