Unbedenklichkeitsbescheinigung in München beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung in München: Die Stadtkasse der Stadtkämmerei bestätigt, dass Sie keine Rückstände gegenüber der Landeshauptstadt haben. Die Bescheinigung kostet 10 Euro, die Sie vorab zahlen, und gilt drei Monate. Beantragt wird per Post, E-Mail, Fax oder persönlich mit Termin. Bei uns 49,90 Euro inklusive Gebühr.
Stadtkasse München: das Wichtigste
- Zuständige Stelle
- Stadtkämmerei – Stadtkasse der Landeshauptstadt München
- Inhalt
- keine Forderungsrückstände gegenüber der Landeshauptstadt München
- Amtliche Gebühr
- 10 €, im Voraus zu zahlen
- Gültigkeit
- drei Monate gültig, danach neu beantragen
Alle Angaben (3)Weniger anzeigen
- Antragswege
- per Post, E-Mail oder Fax mit Formular und Zahlungsbeleg, persönlich nur mit Termin
- Kasse
- Zahlschalter (Barkasse) Landsberger Straße 36, 80339 München
- Festpreis Behördenfix
- 49,90 € inklusive der Gebühr von 10 €
Stand: 27.10.2026 · Quelle: Landeshauptstadt München
Wenn wir beantragen
- 1Daten angebenName oder Firma, Anschrift, Zweck.
- 2Festpreis zahlenDie 10 Euro Gebühr sind enthalten.
- 3Gebühr und AntragWir zahlen vorab und senden das Formular.
- 4Bescheinigung erhaltenDie Stadtkasse schickt sie an Sie.
So beantragen Sie selbst bei der Stadtkasse
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Zuständig ist die Stadtkasse in der Stadtkämmerei der Landeshauptstadt München. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Gebühr von 10 Euro zahlen, dann den Antrag mit dem Zahlungsbeleg schicken.
- Gebühr zahlen: per Überweisung mit der Kassenkonto-Nummer, die die Stadt auf ihrer Seite für den Verwendungszweck nennt, oder bar am Zahlschalter in der Landsberger Straße 36.
- Antrag per Post, E-Mail oder Fax: das ausgefüllte Formular «Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung» und der Zahlungsbeleg. Die Postanschrift ist Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei, Stadtkasse, Postfach 201951, 80019 München.
- Persönlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung, mit Personalausweis, Zahlungsbeleg und gegebenenfalls einer Vollmacht. Telefonisch ist die Stadtkasse Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr erreichbar, freitags bis 12 Uhr.
- Kosten im Vergleich: Die Stadtkasse nimmt 10 Euro. Bei uns kostet die Bescheinigung 49,90 Euro inklusive dieser Gebühr. Wer selbst überweist und das Formular schickt, zahlt nur die 10 Euro. Wir sind keine Behörde und beraten nicht steuerlich.
Welche Angaben nötig sind
- Name der Person oder Firma, so wie sie bei der Stadt München geführt wird.
- Anschrift und, bei Firmen, die Rechtsform.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Zweck, etwa Gewerbe, Taxi- oder Mietwagengenehmigung oder eine Erlaubnis im Güterkraftverkehr.
- Kopie Ihres Personalausweises.
- Ihre Vollmacht für Behördenfix aus dem Bestellablauf.
München: erst zahlen, dann beantragen
Erst zahlen, dann beantragen
In München läuft die Gebühr vor dem Antrag. Die 10 Euro zahlen Sie im Voraus, per Überweisung mit der Kassenkonto-Nummer im Verwendungszweck oder bar am Zahlschalter. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vorauszahlung den Antrag nicht ersetzt: Ohne Formular und Zahlungsbeleg stellt die Stadtkasse nichts aus. Als Zahlungsarten nennt die Stadt nur Überweisung und Barzahlung an der Kasse vor Ort; eine Kartenzahlung steht für diese Bescheinigung nicht auf der Liste.
Mehr zu München (2)Weniger anzeigen
Die Bescheinigung bestätigt, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber der Landeshauptstadt München nachgekommen sind und keine Forderungsrückstände bestehen. Gebraucht wird sie zum Beispiel für die Genehmigung eines Gewerbes; die Stadt verlinkt dazu die Taxigenehmigung, die Mietwagengenehmigung, die Erlaubnis im Güterkraftverkehr, die rettungsdienstliche Genehmigung und die Konzession für eine Privatklinik.
Die Bescheinigung ist drei Monate gültig. Danach müssen Sie sie neu beantragen und erneut 10 Euro zahlen; planen Sie den Antrag deshalb nah am Termin, zu dem die Genehmigungsbehörde sie sehen will. Rechtsgrundlage der Gebühr ist die Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Es geht um städtische Forderungen, nicht um eine Bescheinigung des Finanzamts.
Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung in München
Was kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung in München?
Die Bescheinigung der Stadtkasse kostet 10 Euro. Die Gebühr müssen Sie im Voraus zahlen, per Überweisung mit der Kassenkonto-Nummer im Verwendungszweck oder bar am Zahlschalter in der Landsberger Straße 36. Die Zahlung allein ersetzt den Antrag nicht. Bei Behördenfix zahlen Sie 49,90 Euro, die Gebühr der Stadt ist enthalten.
Wie lange ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung in München gültig?
Drei Monate. Danach müssen Sie sie erneut beantragen und die Gebühr noch einmal zahlen. Wenn Sie die Bescheinigung für eine Genehmigung brauchen, beantragen Sie sie deshalb nicht zu früh. Die Stadt nennt die Gültigkeit als wichtigen Hinweis direkt oben auf ihrer Seite zur Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wie beantrage ich die Bescheinigung bei der Stadtkasse München?
Per Post, E-Mail oder Fax mit dem ausgefüllten Formular «Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung» und dem Zahlungsbeleg. Persönlich geht es nur mit vorher vereinbartem Termin; dann bringen Sie Personalausweis, Zahlungsbeleg und gegebenenfalls eine Vollmacht mit. Die Stadt bietet die Bescheinigung außerdem online an. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir den Antrag für Sie.
Wofür brauche ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt München?
Die Stadt nennt als Beispiel die Genehmigung eines Gewerbes. Auf ihrer Seite verlinkt sie die Anmeldung eines Gewerbes, die Taxi- und die Mietwagengenehmigung, die Erlaubnis im Güterkraftverkehr, die rettungsdienstliche Genehmigung und die Konzession für eine Privatklinik. Welche Bescheinigung Ihre Genehmigungsbehörde genau verlangt, steht in deren Anforderung.
Ist das dasselbe wie die Bescheinigung vom Finanzamt?
Nein. Die Münchner Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt von der Stadtkasse und bestätigt, dass Sie keine Rückstände gegenüber der Landeshauptstadt München haben; die Stadt spricht von einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse. Eine Bescheinigung über Steuern beim Finanzamt ist ein anderes Dokument von einer anderen Behörde. Diese Seite betrifft nur die städtische Bescheinigung.
Amtliche Quellen
- Landeshauptstadt München – Unbedenklichkeitsbescheinigung (Stadtkasse), gelesen am 27.10.2026
- Landeshauptstadt München – Gewerbeanmeldung, gelesen am 27.10.2026
- Landeshauptstadt München – Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung, gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der Stadtkasse München. Wir sind keine Behörde, beraten nicht steuerlich oder rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.