Flurkarte in München beantragen
Flurkarte in München: Zuständig ist das staatliche Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, nicht die Stadt. Ein Auszug bis DIN A3 kostet am Amt 25 Euro; selbst online über GEODATENONLINE zahlen Sie nur 20 Euro. Der BayernAtlas zeigt die Karte gratis, aber nicht amtlich. Bei uns 54,90 Euro inklusive Gebühr.
Flurkarte München: Gebühren und Wege
- Zuständige Stelle
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV), staatlichStand: 27.10.2026 · Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Gebuehr amt
- 25,00 € bis einschließlich DIN A3 bei Abgabe am AmtStand: 27.10.2026 · Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Gebuehr online
- 20,00 € bis einschließlich DIN A3 beim Online-Abruf über GEODATENONLINEStand: 27.10.2026 · Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Gross
- 48,00 € bis einschließlich DIN A1 bei Abgabe am AmtStand: 27.10.2026 · Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alle Angaben (3)Weniger anzeigen
- Antragswege
- GEODATENONLINE, E-Mail, Fax, Brief oder digitaler Antrag im BayernPortal
- Bayernatlas
- BayernAtlas: kostenfrei, inhaltsreduzierte Flurkarte (Parzellarkarte)
- Festpreis Behördenfix
- 54,90 € inklusive der Gebühr von 25 € bis DIN A3
Was die Flurkarte in Bayern kostet
- Bis DIN A3 am Amt
- 25 €, Maßstab 1:250 bis 1:2000, s/w oder farbig
- Bis DIN A3 online
- 20 € über GEODATENONLINE, als PDF
- Bis DIN A1 am Amt
- 48 €
Weitere Zeilen (2)Weniger anzeigen
- Mit Grenzmaßen
- 48 € für bis zu fünf Maßzahlen inklusive Karte
- BayernAtlas
- kostenfrei, Parzellarkarte, kein amtlicher Auszug
Wie wir die Karte bestellen
- 1Flurstück angebenAdresse oder Gemarkung und Flurstück.
- 2Format wählenMaßstab, DIN A4 oder A3, farbig.
- 3Festpreis zahlen54,90 Euro, Gebühr enthalten.
- 4Bestellung beim AmtPer E-Mail mit Ihrer Vollmacht, PDF an Sie.
Selbst beim Vermessungsamt oder online
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Die Flurkarte führen in Bayern die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV). Sie ist der Nachweis der Flurstücksgrenzen und Gebäude. Für München bestellen Sie beim zuständigen ADBV oder direkt online.
- Online selbst über GEODATENONLINE des Landesamts: bis DIN A3 für 20 Euro. Das kostet weniger als unser Festpreis, und wir sagen das hier ausdrücklich.
- Per E-Mail, Fax oder Brief beim zuständigen ADBV oder mit dem digitalen Antrag im BayernPortal. Bei Abgabe am Amt kostet der Auszug bis DIN A3 25 Euro, bis DIN A1 48 Euro.
- Eine beglaubigte Flurkarte und eine Karte mit Spannmaßen gibt es nur am ADBV selbst.
- Kosten im Vergleich: 20 Euro online selbst, 25 Euro am Amt, bei uns 54,90 Euro inklusive der Gebühr bis DIN A3. Für größere Formate nennen wir den Mehrbetrag vor der Zahlung. Wir sind keine Behörde und kein Vermessungsbüro.
Was wir zum Flurstück brauchen
- Adresse des Grundstücks in München oder, wenn bekannt, Gemarkung und Flurstücksnummer.
- Maßstab und Format, zum Beispiel 1:1000 in DIN A4, und ob farbig.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Wofür Sie die Karte brauchen: Bank, Notar, Bauvorhaben oder Grundsteuer.
- Ob ein beglaubigter Auszug nötig ist; den gibt es nur persönlich am ADBV.
- Kopie Ihres Ausweises und die formlose Vollmacht für Behördenfix aus der Bestellung.
Bayern: der Staat führt das Kataster, nicht die Stadt
Der Staat führt das Kataster, nicht die Stadt
In Bayern ist das Liegenschaftskataster Sache des Freistaats. Die Flurkarte führen die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, nicht die Landeshauptstadt München und auch nicht das Grundbuchamt: Das Amtsgericht München schreibt ausdrücklich, dass es für amtliche Lagepläne und Katasterauszüge nicht zuständig ist. Die Gebühren gelten in ganz Bayern gleich.
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Nach dem BayernAtlas wird häufig gesucht. Er ist die kostenfreie Kartenanwendung der Bayerischen Vermessungsverwaltung und zeigt eine inhaltsreduzierte Ausgabe der Flurkarte, die Parzellarkarte. Für einen Blick auf die Grenzen reicht das; einen amtlichen Auszug für Bank oder Notar ersetzt es nicht.
Nicht verwechseln: Für einen Bauantrag verlangt die Lokalbaukommission einen Amtlichen Lageplan. Den erstellt der GeodatenService der Stadt München in der Denisstraße 2, ab 110 Euro Grundpreis plus 15 Euro je Bauflurstück. Braucht eine ausländische Behörde die Flurkarte mit Apostille, nimmt die Regierung von Oberbayern Katasterauszüge nur per Post und nur mit einem Nachweis des Ziellands an.
Fragen zur Flurkarte in München
Wo bekomme ich in München eine Flurkarte?
Beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, einer staatlichen Behörde. Sie können per E-Mail, Fax oder Brief bestellen, digital über das BayernPortal oder selbst online über GEODATENONLINE. Das Grundbuchamt München ist für Katasterauszüge nicht zuständig. Mit Ihrer Vollmacht bestellen wir den Auszug für Sie.
Was kostet eine Flurkarte in Bayern?
Bei Abgabe am Amt kostet der Flurkartenauszug bis einschließlich DIN A3 25 Euro, bis DIN A1 48 Euro. Beim Online-Abruf über GEODATENONLINE zahlen Sie bis DIN A3 20 Euro. Mit Vermessungszahlen kostet sie 48 Euro für bis zu fünf Maßzahlen. Für ein Münchner Grundstück gelten dieselben Sätze wie überall in Bayern. Bei Behördenfix 54,90 Euro inklusive Gebühr bis DIN A3.
Ist die Flurkarte im BayernAtlas kostenlos?
Ja, der BayernAtlas ist eine kostenfreie Webanwendung der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Er enthält eine inhaltsreduzierte Ausgabe der Flurkarte, die Parzellarkarte, dazu Luftbilder und topographische Karten. Einen amtlichen Flurkartenauszug, wie ihn Banken oder Notare verlangen, ersetzt die Ansicht nicht. Den gibt es online ab 20 Euro.
Gibt es eine beglaubigte Flurkarte?
Ja, der Flurkartenauszug kann optional beglaubigt werden, aber nur am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung selbst, nicht über den Online-Abruf. Dort gibt es auch Auszüge mit Spannmaßen. Die Gebühr am Amt beträgt 25 Euro bis DIN A3 und 48 Euro bis DIN A1.
Brauche ich für die Flurkarte eine Apostille?
Nur wenn eine ausländische Behörde sie verlangt. Die Regierung von Oberbayern bearbeitet Katasterauszüge ausnahmslos per Post und nur, wenn ein Nachweis des Ziellands vorliegt, dass die Apostille oder die Beglaubigung zur Legalisation von der Regierung von Oberbayern nötig ist. Für Banken und Notare in München brauchen Sie keine.
Amtliche Quellen
- Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Flurkarte, gelesen am 27.10.2026
- Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – BayernAtlas, gelesen am 27.10.2026
- Amtsgericht München – Grundbuchamt (Zuständigkeit), gelesen am 27.10.2026
- Landeshauptstadt München – Amtlicher Lageplan, gelesen am 27.10.2026
- Regierung von Oberbayern – Beglaubigung, Legalisation, Apostille, gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix bestellt den Flurkartenauszug mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Wir sind keine Behörde und kein Vermessungsbüro und bewerten Ihren Einzelfall nicht.