Zweitschrift der Gewerbeanmeldung in München beantragen
Zweitschrift der Gewerbeanmeldung in München: Das Gewerbeamt im KVR, Implerstraße 11, stellt sie für 15 bis 20 Euro aus. Am schnellsten geht es online mit BayernID oder ELSTER-Unternehmenskonto, die Zweitschrift kommt per Post. Eine formlose Vollmacht mit beiden Ausweisen reicht. Bei uns 49,90 Euro inklusive Gebühr.
Gewerbeamt München: kurz und klar
- Amtliche Gebühr
- Gebührenrahmen 15 bis 20 €
- Online-Antrag
- online mit BayernID (ohne eID-Funktion) oder ELSTER-Unternehmenskonto
- Versand
- Zweitschrift und Rechnung kommen per Post
- Vollmacht
- formlose Vollmacht mit Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
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- Amt
- Gewerbeamt, Implerstraße 11, 81371 München, persönlich nur mit Termin
- Festpreis Behördenfix
- 49,90 € inklusive der Gebühr von 15 bis 20 €
Stand: 27.10.2026 · Quelle: Landeshauptstadt München
So beantragen wir die Zweitschrift
- 1Betrieb angebenName, Anschrift, Art der Meldung.
- 2Vollmacht und AusweisFormlos, mit Ihrer Ausweiskopie.
- 3Festpreis zahlen49,90 Euro, Gebühr enthalten.
- 4Antrag beim GewerbeamtDie Zweitschrift kommt per Post.
Selbst beim Gewerbeamt München beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Die Zweitschrift beantragen Sie beim Gewerbeamt der Stadt München, wenn Sie die An-, Um- oder Abmeldung Ihres Betriebs verloren haben oder eine aktuelle Bestätigung brauchen. Das Gewerbeamt empfiehlt den Online-Antrag, weil er die Bearbeitung beschleunigt.
- Online: Anmeldung starten, mit BayernID oder ELSTER-Unternehmenskonto einloggen, die eID-Funktion ist nicht nötig, Daten ergänzen. Zweitschrift und Rechnung kommen per Post.
- Persönlich nach Terminvereinbarung im Gewerbeamt, Implerstraße 11, 81371 München. Sprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 12 Uhr, Dienstag 8:30 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, Donnerstag 8:30 bis 15 Uhr.
- Bezahlt wird bar oder mit Girocard an der Kasse, per Überweisung oder mit Visa und Mastercard.
- Kosten im Vergleich: Das Gewerbeamt nimmt 15 bis 20 Euro. Bei uns kostet die Zweitschrift 49,90 Euro inklusive dieser Gebühr. Wir sind keine Behörde, und das Gewerbeamt bearbeitet unseren Antrag nicht schneller.
Was wir für den Antrag brauchen
- Name und Anschrift des Betriebs in München, wie bei der letzten Meldung.
- Welche Meldung Sie brauchen: Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung, wenn bekannt mit Datum.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses; das Gewerbeamt verlangt bei Vertretung beide Ausweise.
- Bei GmbH oder AG: Name der Geschäftsführerin oder des Vorstands, bei GbR, OHG oder KG eines geschäftsführenden Gesellschafters.
- Die formlose Vollmacht für Behördenfix aus der Bestellung.
Geändert? Dann keine Zweitschrift, sondern Ummeldung
Bei Änderungen gibt es keine Zweitschrift
Das Münchner Gewerbeamt zieht eine klare Grenze: Haben Sie seit der letzten Meldung den Sitz innerhalb Münchens verlegt, die Tätigkeit erweitert oder geändert oder den Namen geändert, gibt es keine Zweitschrift mehr. Dann ist eine Gewerbeummeldung nötig, die die Stadt ebenfalls online anbietet. Freiwillige Änderungen wie ein Geschäftsführerwechsel oder der Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb laufen über den Online-Antrag.
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Für die Zweitschrift muss niemand persönlich ins Amt. Eine Vertretung ist ausdrücklich möglich, eine formlose Vollmacht mit dem Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten genügt; im Online-Antrag wird der Nachweis gesondert abgefragt. Bei Personengesellschaften darf jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter allein beantragen, bei GmbH und AG die gesetzlichen Vertreter.
Eine Ausnahme ist die Reisegewerbekarte: Für ihre Zweitschrift vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin zur persönlichen Vorsprache und bringen Ausweis oder Reisepass mit, gegebenenfalls eine Verlusterklärung der Polizei. Die Gebühr für die Zweitschrift der Gewerbemeldung liegt im Rahmen von 15 bis 20 Euro.
Fragen zum verlorenen Gewerbeschein in München
Was kostet eine Zweitschrift des Gewerbescheins in München?
Das Gewerbeamt München nennt einen Gebührenrahmen von 15 bis 20 Euro. Die Rechnung kommt beim Online-Antrag zusammen mit der Zweitschrift per Post; im Amt zahlen Sie bar, mit Girocard oder Kreditkarte. Bei Behördenfix kostet die Zweitschrift 49,90 Euro, die Gebühr des Gewerbeamts ist darin enthalten.
Muss ich die Zweitschrift in München persönlich beantragen?
Nein. Am einfachsten ist der Online-Antrag mit BayernID oder ELSTER-Unternehmenskonto, die eID-Funktion des Ausweises brauchen Sie dafür nicht. Persönlich geht es nur nach Terminvereinbarung. Eine Vertretung ist möglich: Eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten reicht dem Gewerbeamt aus.
Wie lange dauert die Zweitschrift?
Eine feste Bearbeitungszeit nennt das Gewerbeamt München nicht. Es schreibt nur, dass der Online-Antrag die Bearbeitung beschleunigt. Die Zweitschrift und die Rechnung kommen anschließend per Post an die angegebene Anschrift. Auch für unseren Auftrag gilt die Bearbeitungszeit des Amts; schneller als ein eigener Online-Antrag sind wir nicht.
Was mache ich, wenn sich in meinem Betrieb etwas geändert hat?
Dann gibt es keine Zweitschrift. Wer den Sitz innerhalb Münchens verlegt, die Tätigkeit erweitert oder geändert oder den Namen geändert hat, braucht eine Gewerbeummeldung. Die Stadt bietet dafür einen eigenen Online-Service an. Freiwillige Änderungen wie ein Geschäftsführerwechsel laufen über den Online-Antrag des Gewerbeamts.
Wo ist das Gewerbeamt München?
In der Implerstraße 11, 81371 München. Die Sprechzeiten sind am Montag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 12 Uhr, am Dienstag von 8:30 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 8:30 bis 15 Uhr. Für einen persönlichen Besuch brauchen Sie einen Termin.
Amtliche Quellen
- Landeshauptstadt München – Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung, gelesen am 27.10.2026
- Landeshauptstadt München – Gewerbeanmeldung, gelesen am 27.10.2026
- Gewerbeordnung § 15 – Empfangsbescheinigung, gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix beantragt mit Ihrer Vollmacht beim Gewerbeamt der Landeshauptstadt München. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.