Grundbuchauszug in München beantragen

Grundbuchauszug in München: Das Grundbuchamt beim Amtsgericht München nimmt 10 Euro für den einfachen und 20 Euro für den amtlichen Ausdruck, schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift. Es warnt vor privaten Anbietern wie uns. Wir beantragen mit Ihrer Vollmacht für 49 Euro inklusive Gerichtsgebühr.

Grundbuchamt München: die Fakten

Amtliche Gebühr
einfacher Ausdruck 10 €, amtlicher Ausdruck 20 €, Teilauszug nur amtlichStand: 27.10.2026 · Amtsgericht München
Antrag
schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift, oder vor OrtStand: 27.10.2026 · Amtsgericht München
Bearbeitungszeit
im Einzelfall bis zu 4 WochenStand: 27.10.2026 · Amtsgericht München
Bezirk
ein Grundbuchamt für die Landeshauptstadt und den Landkreis MünchenStand: 27.10.2026 · Amtsgericht München
Alle Angaben (2)
Warnung
Entgelt privater Anbieter «oftmals höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren»
Festpreis Behördenfix
49 € inklusive der Gerichtsgebühr von 10 € oder 20 €

Drei Wege zum Auszug und ihre Kosten

Grundbuchamt
10 € oder 20 €, schriftlich oder vor Ort
Teilauszug
20 € je Grundbuchblatt, etwa für Tiefgaragen
Behördenfix
49 € inklusive Gerichtsgebühr, mit Vollmacht

So beantragen wir für Sie

  1. 1Grundstück angebenAdresse oder Grundbuchblatt.
  2. 2Interesse belegenEigentum, Erbe oder Vollmacht.
  3. 3Festpreis zahlen49 Euro, Gerichtsgebühr inklusive.
  4. 4Antrag mit UnterschriftSchriftlich an das Grundbuchamt München.

Ohne uns beim Grundbuchamt München

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Das Grundbuchamt gehört zum Amtsgericht München und ist für die Landeshauptstadt und den Landkreis München zuständig. Das Formular finden Sie auf der Seite des Gerichts unter «Weitere Informationen und Downloads».

  • Schriftlich per Post an das Amtsgericht München – Grundbuchamt, per Fax oder per E-Mail. Bei Fax und E-Mail muss die Unterschrift handschriftlich sein, also unterschreiben, scannen, senden.
  • Vor Ort während der Öffnungszeiten im Justizgebäude Infanteriestraße. Wer nicht Eigentümer oder eingetragener Berechtigter ist, legt Nachweise im Original vor.
  • Telefonisch geht es nicht: Das Amt erteilt am Telefon keine Auskunft zum Inhalt und schickt keinen Auszug auf telefonischen Antrag. Eilbedürftigkeit im Antrag kurz begründen.
  • Kosten im Vergleich: 10 Euro einfach, 20 Euro amtlich beim Grundbuchamt, die Gebühr erhebt die Landesjustizkasse Bamberg. Bei uns 49 Euro inklusive dieser Gebühr. Wer selbst schreibt, zahlt nur die Gerichtsgebühr.

Amtliche Seite öffnen

Was wir für den Antrag brauchen

  • Adresse des Grundstücks oder der Wohnung, wenn bekannt Gemarkung und Grundbuchblatt.
  • Ob Sie einen einfachen oder einen amtlichen Ausdruck brauchen, etwa für Bank oder Notar.
Weitere Unterlagen (3)
  • Ihren Grund für die Einsicht: Eigentum, Erbfall, ein eingetragenes Recht oder eine Vollmacht des Eigentümers.
  • Belege dafür, wenn Sie nicht selbst im Grundbuch stehen, etwa Erbschein oder Vollmacht.
  • Kopie Ihres Ausweises und die formlose Vollmacht für Behördenfix aus der Bestellung.

Das Grundbuchamt warnt vor privaten Anbietern

Das Amtsgericht München schreibt es auf seiner Seite deutlich: Auf diversen Internetseiten würden kostenpflichtige Dienste angeboten, um Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Anbietern habe das Grundbuchamt nichts zu tun, ihr Entgelt sei oftmals höher als die tatsächlichen Gerichtsgebühren. Behördenfix ist so ein Anbieter. Selbst kostet der Auszug 10 oder 20 Euro, bei uns 49 Euro inklusive Gebühr.

Mehr zu München (2)

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einen Auszug bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung): Eigentümer, Inhaber eines Rechts am Grundstück oder wer ein tatsächliches, rechtliches oder wirtschaftliches Interesse hat. Kauf- oder Mietinteressenten, die erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen, gehören nach der Rechtsprechung nicht dazu.

Für Mehrfachparker, Sammeltiefgaragen, Hausmeisterwohnungen und Gemeinschaftsflächen erstellt das Amt aus Datenschutzgründen nur Teilauszüge zu 20 Euro je Grundbuchblatt. Wer an einen gestellten Antrag erinnert, sollte das Datum des ersten Antrags nennen, sonst können Kosten für eine Doppelbearbeitung entstehen. Die Grundakte mit Kaufverträgen, Grundschuldbestellungen und Teilungserklärungen können Sie ebenfalls schriftlich anfordern; persönlich einsehen lässt sie sich nur mit Termin, den das Amt telefonisch vereinbart.

Fragen zum Grundbuchauszug in München

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug in München?

Schriftlich beim Grundbuchamt des Amtsgerichts München: per Post, per Fax oder per E-Mail, bei Fax und E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift. Sie können den Antrag auch während der Öffnungszeiten vor Ort abgeben. Das Formular steht auf der Seite des Gerichts. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir den Antrag für Sie.

Was kostet ein Grundbuchauszug in München?

Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher, also beglaubigter Ausdruck 20 Euro. Ein Teilauszug ist nur als amtlicher Ausdruck möglich und kostet 20 Euro je Grundbuchblatt. Die Gebühren erhebt die Landesjustizkasse Bamberg. Bei Behördenfix zahlen Sie 49 Euro, die Gerichtsgebühr ist enthalten.

Wie lange dauert ein Grundbuchauszug in München?

Die Bearbeitungszeit schwankt nach Auftragslage sehr; das Amtsgericht nennt im Einzelfall bis zu 4 Wochen bis zur Übersendung. Ist es eilig, weisen Sie im Antrag darauf hin und begründen es kurz. Auch über uns gilt diese Bearbeitungszeit, wir bekommen keine Vorfahrt.

Ist das Grundbuchamt München auch für den Landkreis zuständig?

Ja. Das Amtsgericht München ist generell für den Bereich der Landeshauptstadt München und des Landkreises München zuständig, Abweichungen nennen die einzelnen Verfahren. Für Grundstücke in Stadt und Landkreis geht der Antrag also an dasselbe Grundbuchamt. Amtliche Lagepläne und Katasterauszüge gibt es dort nicht.

Darf ein Mietinteressent ins Grundbuch schauen?

In der Regel nicht. Das Amtsgericht München schreibt, dass Kauf- oder Mietinteressenten nach der Rechtsprechung kein rechtliches Interesse haben, wenn sie durch die Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen. Ein berechtigtes Interesse haben Eigentümer und Inhaber eines Rechts am Grundstück. Ob es im Einzelfall reicht, entscheidet das Grundbuchamt.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix beantragt mit Ihrer Vollmacht beim Grundbuchamt des Amtsgerichts München. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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