Grundbuchauszug in Berlin beantragen

Grundbuchauszug in Berlin: Die Grundbücher führen acht Amtsgerichte, von Charlottenburg bis Spandau. Den Auszug können Sie bei jedem Berliner Grundbuchamt beantragen, schriftlich per Post oder Fax oder mündlich vor Ort, nicht telefonisch. Die einfache Abschrift kostet 10 Euro, die beglaubigte 20 Euro. Bei uns 49 Euro inklusive Gerichtsgebühr.

Grundbuch Berlin in Zahlen

Amtliche Gebühr
einfache Abschrift 10 € · beglaubigte Abschrift 20 €Stand: 27.10.2026 · Service-Portal Berlin
Standorte
Grundbuchämter auf acht Gerichtsstandorte konzentriertStand: 27.10.2026 · Kammergericht Berlin
Jedes amt
Antrag bei jedem Berliner Amtsgericht mit Grundbuchamt möglichStand: 27.10.2026 · Service-Portal Berlin
Antrag
schriftlich per Post oder Fax, mündlich vor Ort, nicht telefonischStand: 27.10.2026 · Service-Portal Berlin
Alle Angaben (2)
Einsicht
Einsicht im Grundbuchamt kostenfrei, Abschriften kosten extra
Festpreis Behördenfix
49 € inklusive Gerichtsgebühr

Welches Amtsgericht führt Ihr Grundbuch?

Prenzlauer Berg
Amtsgericht Mitte, Littenstraße 12-17
Marzahn, Hellersdorf
Amtsgericht Lichtenberg, Roedeliusplatz 1
Steglitz, Zehlendorf
Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße 9
Weitere Zeilen (2)
Tempelhof
Amtsgericht Kreuzberg, Möckernstraße 130
Treptow
Amtsgericht Köpenick, Mandrellaplatz 6

So beantragen wir für Sie

  1. 1Grundstück nennenStraße und Hausnummer, Blatt wenn bekannt.
  2. 2Grund angebenEigentum, Vollmacht oder Interesse.
  3. 3Festpreis zahlenDie Gerichtsgebühr ist enthalten.
  4. 4Antrag beim GrundbuchamtSchriftlich, der Auszug kommt per Post.

Selbst beim Grundbuchamt beantragen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Den Antrag nimmt jedes Berliner Amtsgericht mit Grundbuchamt an, auch wenn ein anderes das Grundbuch führt. Welches Gericht zuständig ist, steht in der Übersicht des Kammergerichts nach Grundbuchbezirken.

  • Schriftlich formlos oder mit Formular, per Post oder per Fax. Der Antrag nennt die Grundstücksbezeichnung, also Grundbuchbezirk und Blattnummer oder mindestens Straße und Hausnummer, und soweit bekannt den Eigentümer.
  • Mündlich in der Grundbucheinsichtenstelle eines Gerichts, mit Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung; eine Vollmacht wird im Original vorgelegt. Telefonische Anträge nimmt das Grundbuchamt nicht an.
  • Nur ansehen statt Auszug: Die Einsicht ist ausschließlich direkt im Grundbuchamt möglich und kostenfrei. Ein schriftlicher Antrag zur Vorbereitung geht formlos per Post oder Fax, immer mit Absenderangaben.
  • Kosten im Vergleich: Beim Gericht kostet die einfache Abschrift 10 Euro, die beglaubigte 20 Euro. Bei uns 49 Euro inklusive dieser Gebühr. Wir sind keine Behörde und kein Notar, und das Grundbuchamt bearbeitet unseren Antrag nicht vorrangig.

Amtliche Seite öffnen

Diese Angaben brauchen wir

  • Anschrift des Grundstücks oder der Wohnung, etwa in Pankow, Tempelhof oder Köpenick.
  • Wenn bekannt: Grundbuchbezirk und Blattnummer, zum Beispiel aus dem Kaufvertrag.
Weitere Unterlagen (3)
  • Ihre Rolle: Eigentümer, Inhaber eines eingetragenen Rechts oder bevollmächtigt vom Eigentümer.
  • Sonst einen Nachweis des berechtigten Interesses, etwa Mietvertrag, Kreditvertragsentwurf oder Vollstreckungstitel.
  • Kopie Ihres Ausweises und die Vollmacht aus der Bestellung.

Grundbuchbezirk ist nicht gleich Stadtbezirk

Prenzlauer Berg gehört zum Amtsgericht Mitte

Die Berliner Grundbuchämter sind auf acht Standorte konzentriert: Charlottenburg, Köpenick, Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Schöneberg und Spandau. Welches davon Ihr Grundbuch führt, richtet sich nach dem Grundbuchbezirk, und der deckt sich nicht mit den heutigen Stadtbezirken. Prenzlauer Berg, Weißensee und Reinickendorf führt das Amtsgericht Mitte, Steglitz und Zehlendorf das Amtsgericht Schöneberg.

Mehr zu Berlin (3)

Für den Antrag selbst spielt das in Berlin keine Rolle. Nach Angabe des Landes können Sie den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit Grundbuchamt beantragen, und auch die Einsicht ist in jedem Berliner Grundbuchamt möglich. Die Übersicht des Kammergerichts mit allen Grundbuchbezirken trägt den Stand Februar 2024.

Einen Auszug bekommt ohne weiteren Nachweis, wem das Grundstück gehört, wer ein eingetragenes Recht hat oder wer schriftlich vom Eigentümer bevollmächtigt ist. Andere brauchen ein berechtigtes Interesse, etwa als Mieter, der den tatsächlichen Vermieter ermitteln will. Bloße Neugier reicht nach Angabe des Landes nicht aus.

Je nach Grund kann der Auszug auch nur einzelne Abteilungen des Grundbuchs umfassen. Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rufen die Berliner Grundbücher im automatisierten Verfahren ab. Für Privatpersonen bleibt der Antrag beim Grundbuchamt, in einfacher oder beglaubigter Form.

Fragen zum Grundbuchauszug in Berlin

Welches Grundbuchamt ist in Berlin zuständig?

Das richtet sich nach dem Grundbuchbezirk, nicht nach dem Stadtbezirk. Acht Amtsgerichte führen die Berliner Grundbücher. Prenzlauer Berg, Pankow und Reinickendorf gehören zum Amtsgericht Mitte, Marzahn und Hellersdorf zum Amtsgericht Lichtenberg, Tempelhof zum Amtsgericht Kreuzberg. Wilmersdorf und Grunewald führt das Amtsgericht Charlottenburg, Britz und Rudow das Amtsgericht Neukölln. Die vollständige Liste veröffentlicht das Kammergericht mit Stand Februar 2024.

Kann ich den Grundbuchauszug bei jedem Grundbuchamt in Berlin beantragen?

Ja. Nach dem Service-Portal Berlin können Sie den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit einem Grundbuchamt beantragen, auch wenn ein anderes Gericht das Grundbuch führt. Das gilt auch für die Einsicht. Wer in Spandau wohnt und eine Wohnung in Friedrichshain hat, kann den Antrag also am nächstgelegenen Grundbuchamt stellen.

Was kostet ein Grundbuchauszug in Berlin?

Die einfache Abschrift kostet 10 Euro, die beglaubigte Abschrift 20 Euro. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, Kostenverzeichnis Nr. 17000. Die Einsicht im Grundbuchamt selbst ist kostenfrei, nur beantragte Abschriften kosten extra. Bei Behördenfix zahlen Sie 49 Euro, die Gerichtsgebühr ist enthalten.

Wer darf in Berlin einen Grundbuchauszug bekommen?

Uneingeschränkt der Eigentümer, Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts und wer vom Eigentümer schriftlich bevollmächtigt ist. Alle anderen müssen ein berechtigtes Interesse darlegen und nachweisen, etwa als Gläubiger mit Vollstreckungstitel, als künftiger Kreditgeber oder als Mieter, der den tatsächlichen Vermieter ermitteln will.

Kann ich den Auszug in Berlin telefonisch beantragen?

Nein. Das Service-Portal Berlin schreibt ausdrücklich, dass der Antrag mündlich im Grundbuchamt, aber nicht telefonisch gestellt werden kann. Möglich sind ein schriftlicher Antrag, formlos oder mit Formular, per Post oder Fax, oder die persönliche Vorsprache in der Grundbucheinsichtenstelle mit Ausweis und Meldebescheinigung.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix beantragt mit Ihrer Vollmacht beim Berliner Grundbuchamt. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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