Grundbuchauszug in Hamburg beantragen

Grundbuchauszug in Hamburg: Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts kostet der einfache Auszug 10 Euro, der amtliche 20 Euro. Beantragt wird schriftlich per Post oder Fax, nicht per E-Mail. Die Stadt warnt, dass private Anbieter Zusatzkosten verlangen können. Behördenfix ist ein privater Anbieter und beantragt mit Vollmacht für 49 Euro inklusive.

Grundbuch Hamburg: die Fakten

Amtliche Gebühr
einfacher Ausdruck 10 € · amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Abschrift 20 €Stand: 27.10.2026 · Hamburg Service
Antrag
schriftlich per Briefpost oder Fax, nicht per E-MailStand: 27.10.2026 · Hamburg Service
Versand
Versand des Ausdrucks in der Regel per Post, nicht unverschlüsselt onlineStand: 27.10.2026 · Hamburg Service
Mitte
Beispiel Grundbuchamt Hamburg-Mitte: Caffamacherreihe 20, Mo–Fr 9–13 UhrStand: 27.10.2026 · Justiz Hamburg
Alle Angaben (2)
Warnung
Stadt: private Dienstleister können nicht unerhebliche Zusatzkosten verlangen
Festpreis Behördenfix
49 € inklusive Gerichtsgebühr

Drei Wege zum Auszug und ihre Kosten

Grundbuchamt
10 € oder 20 €, schriftlich per Post oder Fax
Notariat
Abschrift oder Abdruck über das Abrufverfahren
Behördenfix
49 € inklusive Gerichtsgebühr, mit Vollmacht

So beantragen wir für Sie

  1. 1Grundstück nennenAnschrift, Blatt und Gemarkung wenn bekannt.
  2. 2Berechtigung belegenEigentum, Vollmacht oder Mietvertrag.
  3. 3Festpreis zahlenDie Gerichtsgebühr ist enthalten.
  4. 4Antrag per PostWir ermitteln das Amtsgericht aus der Anschrift.

Ohne uns beim Grundbuchamt

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Das Grundbuch führt das Grundbuchamt beim zuständigen Hamburger Amtsgericht. Welches das für Ihr Grundstück ist, zeigt der Behördenfinder der Hamburger Justiz. Ein Beispiel ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Hamburg-Mitte in der Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg.

  • Schriftlich per Briefpost oder Fax mit Grundstücksbezeichnung, also Grundbuchbezirk und Blattnummer oder mindestens Straße und Hausnummer, Ausweis oder Pass mit Meldebescheinigung und, wenn Sie nicht Eigentümer sind, Vollmacht oder Nachweis des Interesses. Per E-Mail nimmt das Grundbuchamt keinen Antrag an.
  • Vor Ort mit Termin; den Antrag füllen Sie dann im Grundbuchamt aus. In Hamburg-Mitte sind die Sprechzeiten montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr, Anträge nimmt das Amt bis 15 Uhr an, freitags bis 14 Uhr.
  • Über ein Notariat, das die Abschrift beantragt oder, wenn es für das automatisierte Abrufverfahren zugelassen ist, einen Grundbuch-Abdruck erstellt.
  • Kosten im Vergleich: Beim Grundbuchamt 10 Euro einfach und 20 Euro amtlich. Bei uns 49 Euro inklusive dieser Gebühr; die Differenz ist unser Preis für den Antrag. Wir sind keine Behörde und kein Notar.

Amtliche Seite öffnen

Was wir für den Antrag brauchen

  • Anschrift des Grundstücks oder der Wohnung, etwa in Eimsbüttel, Altona oder Wandsbek.
  • Wenn bekannt: Blattbezeichnung und Gemarkung, das beschleunigt die Zuordnung.
Weitere Unterlagen (3)
  • Ihre Rolle: Eigentümer, Inhaber eines eingetragenen Rechts oder vom Eigentümer bevollmächtigt.
  • Sonst einen Nachweis des berechtigten Interesses, etwa Mietvertrag, Vollstreckungstitel oder Klageschrift.
  • Kopie Ihres Ausweises mit Meldebescheinigung und die Vollmacht aus der Bestellung.

Die Stadt warnt vor Zusatzkosten privater Anbieter

Gebühr 10 oder 20 Euro, Warnung inklusive

Die Stadt Hamburg schreibt auf ihrer Seite zum Grundbuchauszug ausdrücklich: Wer Angebote privater Dienstleister annimmt, etwa über das Internet, muss mit nicht unerheblichen Zusatzkosten rechnen. Das betrifft auch uns. Die Gerichtsgebühr selbst beträgt 10 Euro für den einfachen und 20 Euro für den amtlichen Ausdruck; bei uns sind es 49 Euro inklusive, und Sie können jederzeit selbst beim Grundbuchamt beantragen.

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Anträge nimmt das Grundbuchamt nur per Briefpost oder Fax an, nicht per E-Mail. Den fertigen Ausdruck schickt es aus Datenschutzgründen in der Regel per Post. Wer die Blattbezeichnung und die Gemarkung kennt, hilft dem Amt, das richtige Grundbuchblatt schnell zuzuordnen.

Ein Kaufinteresse allein reicht in Hamburg nicht. Wer ein Grundstück kaufen möchte, braucht die Zustimmung des Eigentümers. Auch reine Neugier genügt nicht; Mieter, die den tatsächlichen Vermieter ermitteln wollen, haben dagegen ein anerkanntes Interesse. Für rechtliche Fragen verweist das Amtsgericht auf Kanzleien, Notariate und die Öffentliche Rechtsauskunft.

Fragen zum Grundbuchauszug in Hamburg

Was kostet ein Grundbuchauszug in Hamburg?

Beim Grundbuchamt kostet ein Ausdruck oder eine unbeglaubigte Abschrift 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck oder eine beglaubigte Abschrift 20 Euro. Bei schriftlichem Antrag bekommen Sie eine Kostenrechnung. Die Stadt weist darauf hin, dass Angebote privater Dienstleister nicht unerhebliche Zusatzkosten haben können. Behördenfix berechnet 49 Euro, die Gerichtsgebühr ist enthalten.

Kann ich den Grundbuchauszug in Hamburg per E-Mail beantragen?

Nein. Nach Angabe der Stadt beantragen Sie Einsicht und Auszug nur per Briefpost oder per Fax, nicht per E-Mail. Alternativ vereinbaren Sie einen Termin und füllen den Antrag vor Ort aus. Den Ausdruck verschickt das Grundbuchamt aus Datenschutzgründen in der Regel per Post und nicht unverschlüsselt über das Internet.

Welches Grundbuchamt ist in Hamburg zuständig?

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Hamburg hat mehrere Amtsgerichte, etwa Hamburg-Mitte, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek. Welches Gericht für Ihr Grundstück zuständig ist, zeigt der Behördenfinder der Hamburger Justiz; wir ermitteln es aus der Anschrift.

Wer bekommt in Hamburg einen Grundbuchauszug?

Eigentümer, Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts und wer vom Eigentümer schriftlich bevollmächtigt ist. Andere brauchen sachliche Gründe oder ein berechtigtes Interesse, etwa Mieter, die den tatsächlichen Vermieter ermitteln wollen. Die reine Neugier oder ein Kaufinteresse genügen nach Angabe der Stadt nicht.

Wie lange dauert ein Grundbuchauszug in Hamburg?

Eine feste Dauer nennt die Stadt nicht, die Bearbeitung hängt vom Einzelfall ab. Das Grundbuchamt prüft zuerst die Berechtigung, schickt dann eine Kostenrechnung und nach Zahlung den Auszug per Post. Wer Blattbezeichnung und Gemarkung angibt, erleichtert die schnelle Zuordnung des richtigen Grundbuchblatts.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix beantragt mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Hamburger Grundbuchamt. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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