Grundbuchauszug in Bochum beantragen

Grundbuchauszug in Bochum: Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bochum an der Josef-Neuberger-Straße 1. Ein Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher 20 Euro. Beantragt wird schriftlich, per Fax oder persönlich, mit berechtigtem Interesse; Dritte brauchen eine Vollmacht. Unser Festpreis: 49 Euro inklusive Gerichtsgebühr.

Grundbuchamt Bochum: die Fakten

Zuständige Stelle
Amtsgericht Bochum, Grundbuchamt, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 BochumStand: 26.10.2026 · Stadt Bochum
Amtliche Gebühr
Ausdruck 10 € · amtlicher oder beglaubigter Ausdruck 20 €Stand: 26.10.2026 · Amtsgericht Bochum
Antrag
schriftlich, per Fax 0234 967-3106 oder persönlich, mit AntragsformularStand: 26.10.2026 · Amtsgericht Bochum
Berechtigtes Interesse
berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer oder GrundschuldgläubigerStand: 26.10.2026 · Amtsgericht Bochum
Alle Angaben (4)
Antrag durch Dritte
Antrag durch Dritte mit Vollmacht möglich
Rechnung
eigene Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz
Notar
beim Notar 18 € plus Umsatzsteuer
Festpreis Behördenfix
49 € inklusive Gebühr für einen einfachen oder amtlichen Ausdruck

Drei Wege zum Ausdruck

Grundbuchamt
10 €, amtlich 20 €, Rechnung kommt getrennt
Notar
18 € plus Umsatzsteuer und Auslagen
Behördenfix
49 € inklusive Gebühr, Antrag mit Vollmacht

So beantragen wir für Sie

  1. 1Grundstück angebenAdresse oder Grundbuchblatt.
  2. 2Ausdruck wählenEinfach oder amtlich.
  3. 3Vollmacht unterschreibenIm Original, per Post an uns.
  4. 4Antrag beim GrundbuchamtSchriftlich mit Formular und Vollmacht.

Den Ausdruck selbst beim Amtsgericht Bochum holen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Den Grundbuchausdruck können Sie ohne uns direkt beim Amtsgericht Bochum beantragen. So beschreibt es das Gericht:

  • Antragsformular des Grundbuchamts ausfüllen und schriftlich an das Amtsgericht Bochum, Grundbuchamt, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schicken oder per Fax an 0234 967-3106.
  • Oder persönlich hingehen, mit Personalausweis und, wenn nötig, weiteren Nachweisen wie der Vollmacht des Eigentümers. Die Telefonzentrale des Gerichts erreichen Sie unter 0234 967-0.
  • Die Gebühr zahlen Sie auf eine getrennte Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz: 10 Euro für den Ausdruck, 20 Euro für den amtlichen.
  • Alternativ holt ein Notar den Ausdruck ab. Unkommentiert übergeben kostet er 18 Euro, nämlich 10 Euro Notargebühr und 8 Euro gerichtliche Auslage, dazu Umsatzsteuer und gegebenenfalls Porto.
  • Kosten im Vergleich: Beim Grundbuchamt 10 oder 20 Euro. Bei uns 49 Euro inklusive dieser Gebühr. Wir sind keine Behörde und rufen nichts automatisch ab; wir stellen mit Ihrer Vollmacht einen schriftlichen Antrag.

Amtliche Seite öffnen

Was wir für den Antrag brauchen

  • Adresse des Grundstücks in Bochum, wenn bekannt Grundbuchblatt oder Flurstück.
  • Ihre Rolle: Eigentümer, Erbe, Inhaber eines eingetragenen Rechts oder bevollmächtigt.
Weitere Unterlagen (3)
  • Ob ein einfacher oder ein amtlicher Ausdruck gebraucht wird.
  • Kopie Ihres Personalausweises.
  • Die Vollmacht für Behördenfix im Original, bei fremdem Eigentum zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers.

Was das Amtsgericht Bochum zu Vollmachten sagt

Antrag durch Dritte: nur mit Vollmacht

Das Amtsgericht Bochum schreibt auf seiner Seite zu Grundbuchauszügen wörtlich: «Die Beantragung eines Grundbuchauszuges ist auch durch Dritte möglich, wenn der Dritte über eine Vollmacht von Ihnen verfügt und diese der Grundbuchabteilung des Amtsgerichts vorlegt.» Genau so arbeiten wir: Ohne Ihre unterschriebene Vollmacht stellen wir keinen Antrag.

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Im selben Abschnitt warnt das Gericht: Wird die Beschaffung im Internet ohne eine solche Vollmacht angeboten, könne es sich um ein unseriöses Angebot handeln. Auf die Preise privater Anbieter habe das Amtsgericht keinen Einfluss.

Für Bochum nennt die Stadt das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bochum als Anlaufstelle. Das Grundbuch wird in Nordrhein-Westfalen nur noch elektronisch geführt; Grundstücksgrenzen stehen nicht darin, die gibt es beim Katasteramt.

Fragen zum Grundbuchauszug in Bochum

Wo bekomme ich in Bochum einen Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Telefon 0234 967-0, Fax 0234 967-3106. Sie beantragen schriftlich, per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular und Ihrem Personalausweis. Alternativ fordert ein Notar den Ausdruck an, gegen 18 Euro plus Umsatzsteuer.

Was kostet ein Grundbuchauszug in Bochum?

Beim Amtsgericht Bochum 10 Euro für einen einfachen und 20 Euro für einen amtlichen oder beglaubigten Ausdruck. Die Rechnung kommt getrennt von der Zentralen Zahlstelle Justiz. Beim Notar sind es 18 Euro plus Umsatzsteuer. Bei uns zahlen Sie 49 Euro inklusive Gerichtsgebühr, für den einfachen wie für den amtlichen Ausdruck.

Darf jemand anderes für mich den Grundbuchauszug beantragen?

Ja. Das Amtsgericht Bochum schreibt, dass auch Dritte den Auszug beantragen können, wenn sie eine Vollmacht von Ihnen haben und diese der Grundbuchabteilung vorlegen. Ein Angebot ohne Vollmacht nennt das Gericht möglicherweise unseriös. Wir beantragen deshalb nur mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht.

Wer hat ein berechtigtes Interesse am Grundbuch?

Laut Amtsgericht grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat, also Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrecht. Andere legen dem Grundbuchamt Nachweise vor, etwa die Vollmacht des Eigentümers. Ob Ihr Interesse reicht, entscheidet das Grundbuchamt Bochum; wir bewerten das nicht.

Was steht nicht im Grundbuch?

Die Grundstücksgrenzen. Darüber gibt das Grundbuch keine Auskunft, sondern das Katasteramt der kreisfreien Stadt; in Bochum also die Stadt. Im Grundbuch stehen Eigentümer, Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Vorkaufsrechte sowie Grundschulden und Hypotheken. Für die Karte des Grundstücks gibt es den Auszug aus der Liegenschaftskarte.

Einfacher oder amtlicher Grundbuchausdruck – was ist der Unterschied?

Das Amtsgericht Bochum unterscheidet den unbeglaubigten Ausdruck für 10 Euro und den beglaubigten, amtlichen Ausdruck für 20 Euro. Welchen Sie brauchen, sagt Ihnen die Stelle, die ihn verlangt, etwa eine Bank oder eine Behörde. Wir beantragen die Fassung, die Sie in der Bestellung wählen; unser Festpreis bleibt in beiden Fällen 49 Euro inklusive Gebühr.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix beantragt mit Ihrer Vollmacht beim Grundbuchamt. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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