Zweitschrift der Gewerbeanmeldung in Berlin beantragen
Zweitschrift der Gewerbeanmeldung in Berlin: Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, in dem Ihr Betrieb sitzt. Die Gebühr beträgt 4,50 bis 21 Euro je angefangene Seite, die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche. Der Antrag geht formlos in Textform, mündlich ist er nicht zulässig. Bei uns 49,90 Euro inklusive Gebühr.
Zweitschrift Berlin: Gebühr und Dauer
- Amtliche Gebühr
- 4,50 bis 21 € je angefangene Seite
- Bearbeitungszeit
- ca. 1 Woche
- Amt
- Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Betrieb sitzt
- Antrag
- formlos in Textform mit Musterantrag, nicht mündlich
Alle Angaben (2)Weniger anzeigen
- Ausweis
- Ausweis mit Lichtbild, außerhalb der EU auch Aufenthaltstitel
- Festpreis Behördenfix
- 49,90 € inklusive Gebühr; Mehrbetrag nur bei Gebühr über 39,90 €
Stand: 27.10.2026 · Quelle: Service-Portal Berlin
So beantragen wir die Zweitschrift
- 1Gewerbe nennenFirma, Wohn- und Betriebsanschrift.
- 2Vollmacht unterschreibenMit Ausweiskopie, in der Bestellung.
- 3Festpreis zahlen49,90 Euro, Gebühr enthalten.
- 4Antrag in TextformAn das Ordnungsamt Ihres Bezirks.
Selbst beim Ordnungsamt Berlin beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Die Zweitschrift stellt das Ordnungsamt des Bezirks aus, in dem sich Ihr Betriebssitz befindet, etwa das Ordnungsamt Mitte in der Karl-Marx-Allee 31 oder Neukölln in der Juliusstraße 67. Für eine Reisegewerbekarte ist dagegen das Ordnungsamt am Wohnsitz zuständig. Voraussetzung ist ein in Berlin gemeldetes Gewerbe.
- Formloser Antrag in Textform mit dem Namen der Firma oder des Gewerbetreibenden sowie Wohn- und Betriebsanschrift. Das Land bittet, den hinterlegten Musterantrag zu nutzen; mündliche Anträge sind nicht zulässig.
- Dazu Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, bei Staatsangehörigen außerhalb der EU auch der Aufenthaltstitel.
- Die Bearbeitung dauert nach Angabe des Landes ca. 1 Woche.
- Kosten im Vergleich: Das Ordnungsamt nimmt 4,50 bis 21 Euro je angefangene Seite. Bei uns 49,90 Euro inklusive Gebühr; läge die Gebühr über 39,90 Euro, nennen wir den Mehrbetrag vor der Zahlung. Wir sind keine Behörde und beantragen mit Ihrer Vollmacht.
Was wir für den Antrag brauchen
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden.
- Wohnanschrift und Betriebsanschrift in Berlin, etwa in Mitte, Pankow oder Tempelhof.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Welche Bescheinigung fehlt: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung oder Erlaubnis.
- Kopie Ihres Ausweises mit Lichtbild, außerhalb der EU auch des Aufenthaltstitels.
- Die unterschriebene Vollmacht für Behördenfix aus der Bestellung.
Berlin rechnet je angefangene Seite
Eine Gebühr je Seite statt eines Festbetrags
Berlin nennt für die Zweitschrift keinen festen Betrag, sondern eine Spanne: 4,50 bis 21 Euro je angefangene Seite. Grundlage ist die Verwaltungsgebührenordnung des Landes. Der Betrag hängt also vom Umfang der Bescheinigung ab. Zum Vergleich: Eine neue Gewerbeanmeldung kostet vor Ort 26 Euro je Einzelgewerbe, online 15 Euro.
Mehr zu Berlin (2)Weniger anzeigen
Eine Zweitschrift gibt es in Berlin nicht nur für die Gewerbeanmeldung. Das Ordnungsamt stellt auch Ersatz für verlorene Ab- und Ummeldebestätigungen, Erlaubnisse oder Zulassungen und für die Reisegewerbekarte aus. Einen Online-Dienst nennt die Seite dafür nicht; der Antrag geht in Textform an das Ordnungsamt, und das Land rechnet mit ca. einer Woche.
Wer statt der alten Bescheinigung einen aktuellen Nachweis über den eigenen Betrieb braucht, kann nach Angabe des Landes eine Selbstauskunft aus dem Gewerberegister beantragen. Name, Anschrift und Tätigkeit eines Betriebs sind in Berlin ohnehin in der eAuskunft öffentlich einsehbar; die schriftliche Auskunft über Dritte kostet 10 Euro.
Fragen zum verlorenen Gewerbeschein in Berlin
Was kostet eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung in Berlin?
Das Land nennt 4,50 bis 21 Euro je angefangene Seite, nach der Verwaltungsgebührenordnung Berlin. Der genaue Betrag steht erst mit der Bearbeitung fest. Bei Behördenfix zahlen Sie 49,90 Euro inklusive Gebühr; läge die Gebühr über 39,90 Euro, nennen wir den Mehrbetrag vor der Zahlung.
Welches Ordnungsamt in Berlin ist zuständig?
Das Ordnungsamt des Bezirks, in dem sich Ihr Betriebssitz befindet, zum Beispiel Charlottenburg-Wilmersdorf in der Sigmaringer Straße 1 oder Treptow-Köpenick in der Salvador-Allende-Straße 80 A. Für die Zweitschrift einer Reisegewerbekarte ist das Ordnungsamt am Wohnsitz zuständig. Wir ermitteln das Amt aus Ihrer Betriebsanschrift.
Kann ich die Zweitschrift in Berlin mündlich oder online beantragen?
Mündlich nicht: Das Land schreibt ausdrücklich, dass mündliche Anträge nicht zulässig sind. Der Antrag geht formlos in Textform, am besten mit dem hinterlegten Musterantrag, und mit Namen sowie Wohn- und Betriebsanschrift. Einen Online-Dienst nennt die Seite nur für die Gewerbeanmeldung selbst, nicht für die Zweitschrift.
Wie lange dauert die Zweitschrift in Berlin?
Nach Angabe des Landes ca. 1 Woche als durchschnittliche Bearbeitungszeit. Über Behördenfix gilt dieselbe Bearbeitungszeit des Ordnungsamts, dazu kommt der Postweg. Schneller wird es über uns nicht; wir sparen Ihnen das Ermitteln des zuständigen Amts und das Formular. Den Antrag stellen wir beim Ordnungsamt Ihres Betriebssitzes.
Was ist der Gewerbeschein überhaupt?
Umgangssprachlich die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige. Nach § 15 Absatz 1 der Gewerbeordnung bescheinigt die Behörde den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen. Eine Erlaubnis ist das nicht; für erlaubnispflichtige Gewerbe gibt es eigene Bescheinigungen, für die das Berliner Ordnungsamt ebenfalls Ersatz ausstellt.
Brauche ich als Nicht-EU-Bürger zusätzliche Unterlagen?
Ja. Neben dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument mit Lichtbild verlangt das Land den Aufenthaltstitel, wenn die antragstellende Person nicht Angehörige eines EU-Landes ist. Das gilt in Berlin für die Zweitschrift wie für die Gewerbeanmeldung selbst. Bei uns laden Sie beide Kopien in der Bestellung hoch.
Amtliche Quellen
- Service-Portal Berlin – Gewerberegister: Ersatzbescheinigung/Zweitschrift, gelesen am 27.10.2026
- Service-Portal Berlin – Gewerbe anmelden, gelesen am 27.10.2026
- Service-Portal Berlin – Gewerberegisterauszug: schriftliche Auskunft, gelesen am 27.10.2026
- § 15 Gewerbeordnung – Empfangsbescheinigung, gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix beantragt die Zweitschrift mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Berliner Ordnungsamt. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.