Unbedenklichkeitsbescheinigung in Wuppertal beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung in Wuppertal: Die Stadt nennt sie Bescheinigung in Steuersachen. Sie bestätigt, dass bei der Stadt Wuppertal keine Steuerrückstände bestehen, und kostet 16 Euro je Person oder Firma. Beantragt wird nur online im Serviceportal, zugestellt wird sie dort auch. Bei uns 49,90 Euro inklusive der ganzen Gebühr.
Bescheinigung in Steuersachen: das Wichtigste
- Amtliche Gebühr
- 16 € je Bescheinigung, je Person oder Firma (Tarifstelle B7)
- Antragsweg
- nur online im Serviceportal, Zustellung ebenfalls dort
- Zugang
- Privat: BundID mit Online-Ausweis oder Elster · Firmen: Mein Unternehmenskonto
- Bezahlung
- sofort beim Antrag, per PayPal oder Kreditkarte
Alle Angaben (3)Weniger anzeigen
- Zuständige Stelle
- Debitorenbuchhaltung 403.32, Rathaus Barmen
- Kfz-Angelegenheiten
- nicht für Kfz-Angelegenheiten; dafür die Vollstreckung der Stadtkasse
- Festpreis Behördenfix
- 49,90 € inklusive der ganzen städtischen Gebühr
Stand: 27.10.2026 · Quelle: Stadt Wuppertal
So beantragen wir für Sie
- 1Antragsteller klärenPerson oder Firma, mit Vertretung.
- 2Unterlagen hochladenAusweis, Vollmacht, ggf. Handelsregister.
- 3Festpreis zahlen49,90 Euro, die 16 Euro sind enthalten.
- 4ZustellungDie Stadt schickt das Dokument digital.
Den Antrag selbst im Serviceportal stellen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Ausgestellt wird die Bescheinigung von der Finanzbuchhaltung der Stadt, Abteilung 403.32 Debitorenbuchhaltung, Rathaus Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal. Der Weg ohne uns:
- Im Serviceportal den Online-Antrag öffnen und anmelden: als Privatperson mit BundID und Online-Ausweisfunktion oder mit Elster-Zertifikat, als Firma mit Mein Unternehmenskonto. Firmen nutzen laut Stadt den Onlineantrag auf ihrer Internetseite.
- Ausweis, Pass oder ein amtliches Identitätsdokument als PDF oder JPEG hochladen, für Dritte eine schriftliche Vollmacht, bei Firmen gegebenenfalls einen Handelsregisterauszug.
- Die Gebühr direkt im Online-Assistenten bezahlen. Die Bescheinigung kommt über das Serviceportal, mehrere Kopien druckt man selbst aus. Fragen beantwortet die Stadtkasse Buchhaltung per E-Mail an stadtkasse.buchhaltung@stadt.wuppertal.de.
- Kosten im Vergleich: 16 Euro je Bescheinigung bei der Stadt. Bei Behördenfix 49,90 Euro inklusive dieser Gebühr. Wir sind keine Behörde, wir prüfen keine Steuerschulden und bewerten nichts; wir stellen den Antrag.
Was für den Antrag bereitliegen muss
- Name und Anschrift der Person oder Firma, für die die Bescheinigung gelten soll.
- Ausweis, Pass oder anderes amtliches Identitätsdokument als Datei.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Bei Firmen gegebenenfalls einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister.
- Die schriftliche Vollmacht für Behördenfix, auch wenn der Ehepartner beantragt.
- Wofür die Bescheinigung gedacht ist, etwa eine Gewerbeerlaubnis oder ein öffentlicher Auftrag.
In Wuppertal nur digital
Kein Schalter, kein Brief: Wuppertal stellt nur digital aus
Wuppertal nennt für die Bescheinigung in Steuersachen nur den Online-Weg. Zustellung über das Serviceportal, Zahlung sofort mit dem Antrag, 16 Euro je Person oder Firma. Wer keine BundID mit Online-Ausweis, kein Elster-Zertifikat und kein Unternehmenskonto hat, kommt an das Portal nicht heran.
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Inhaltlich beschränkt sich die Bescheinigung auf Fakten: vorhandene Steuerrückstände bei der Stadt und das allgemeine Zahlungsverhalten, zum Stand der Ausstellung. Wie das zu werten ist, überlässt die Stadt der Stelle, der Sie das Papier vorlegen, zum Beispiel einer Behörde bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe oder einem Auftraggeber.
Für Fahrzeuge taugt diese Bescheinigung nicht; dafür nennt die Stadt die Vollstreckung der Finanzbuchhaltung unter vollstreckung@stadt.wuppertal.de. Und sie wird nur an die steuerpflichtige Person oder an berechtigte Vertreter wie Geschäftsführung oder Vorstand geschickt.
Früher hieß das Papier steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Gebraucht wird es laut Stadt bei Behörden und bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern, etwa für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Es bezieht sich nur auf die Steuern der Stadt Wuppertal, also nicht auf Steuern beim Finanzamt. Die Bescheinigung gilt je Person oder Firma; wer beides braucht, beantragt zweimal.
Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung in Wuppertal
Wo bekomme ich in Wuppertal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Bei der Stadt Wuppertal, ausgestellt von der Finanzbuchhaltung, Abteilung 403.32 Debitorenbuchhaltung im Rathaus Barmen. Beantragt wird online über das Serviceportal, Privatpersonen mit BundID oder Elster-Zertifikat, Firmen mit Mein Unternehmenskonto. Die Bescheinigung wird über das Serviceportal zugestellt. Für Fragen schreiben Sie an die Stadtkasse Buchhaltung.
Was kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Wuppertal?
16 Euro pro Bescheinigung, je Person oder Firma, nach Tarifstelle B7 der Verwaltungsgebührensatzung. Bezahlt wird sofort beim Antrag im Online-Assistenten, per PayPal oder Kreditkarte. Mehrere Kopien kosten nichts extra, man druckt sie selbst aus. Über Behördenfix zahlen Sie 49,90 Euro inklusive der ganzen Gebühr.
Darf jemand anderes die Bescheinigung für mich beantragen?
Ja, mit schriftlicher Vollmacht, die dem Online-Antrag beigefügt wird. Das gilt nach Angabe der Stadt auch für Ehepartnerinnen und Ehepartner. Verschickt wird die Bescheinigung aber nur an die steuerpflichtige Person selbst oder an berechtigte Vertreter, etwa die Geschäftsführung oder den Vorstand einer Firma.
Was steht in der Bescheinigung der Stadt Wuppertal?
Nur Fakten zu städtischen Steuern: ob bei der Stadt Wuppertal Steuerrückstände bestehen und wie das Zahlungsverhalten allgemein ist, bezogen auf den Tag der Ausstellung. Eine Wertung enthält sie nicht. Für Kfz-Angelegenheiten ist sie nicht geeignet; dafür wenden Sie sich an die Vollstreckung der Finanzbuchhaltung.
Ist das dieselbe Bescheinigung wie beim Amtsgericht Wuppertal?
Nein. Das Amtsgericht Wuppertal führt in seiner Online-Terminbuchung zwar einen Punkt «Negativattest/Unbedenklichkeitsbescheinigung», das ist aber ein Anliegen beim Gericht. Die Bescheinigung in Steuersachen stellt die Stadt aus, über das Serviceportal. Welche Bescheinigung Sie brauchen, sagt Ihnen die Stelle, die sie verlangt.
Amtliche Quellen
- Stadt Wuppertal – Bescheinigung in Steuersachen, gelesen am 27.10.2026
- Stadt Wuppertal – Stadtkasse Buchhaltung, gelesen am 27.10.2026
- AG Wuppertal – Öffnungszeiten, gelesen am 27.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der Stadt Wuppertal. Wir sind keine Behörde, beraten nicht steuerlich oder rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.