Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bochum beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bochum: Die Stadt stellt die steuerliche Bescheinigung im Amt für Finanzsteuerung aus. Beantragt wird über den Onlinedienst der Stadt; laut Formular fallen keine Gebühren an und es sind keine Unterlagen nötig. Sie können das also selbst kostenlos erledigen. Wer es abgeben möchte: bei uns 49,90 Euro.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Bochum: das Wichtigste
- Amtliche Gebühr
- keine Gebühr («Es fallen keine Gebühren an.»)Stand: 26.10.2026 · Stadt Bochum
- Unterlagen
- keine Unterlagen erforderlichStand: 26.10.2026 · Stadt Bochum
- Online-Antrag
- Onlinedienst «Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen» (F271)Stand: 26.10.2026 · Stadt Bochum
- Zuständige Stelle
- Amt für Finanzsteuerung, Rensingstraße 21, 44807 BochumStand: 26.10.2026 · Stadt Bochum
Alle Angaben (4)Weniger anzeigen
- Ansprechperson
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen: 0234 910-2276
- Öffnungszeiten
- Donnerstag 8–16 Uhr · Fax 0234 910-3956
- Ausfertigungen
- Anzahl der Ausfertigungen wird im Antrag angegeben
- Festpreis Behördenfix
- 49,90 € für den Antrag; die Stadt Bochum nimmt keine Gebühr
Wenn wir beantragen
- 1Daten angebenName oder Firma, Anschrift, Geburtsdatum.
- 2Anzahl wählenWie viele Ausfertigungen Sie brauchen.
- 3Festpreis zahlen49,90 Euro, die Stadt nimmt nichts.
- 4Antrag im OnlinedienstWir senden ihn mit Ihrer Vollmacht ab.
So beantragen Sie selbst, kostenlos
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
In Bochum ist der eigene Antrag einfach und kostenlos. Sie brauchen uns dafür nicht:
- Im Bochumer Serviceportal den Onlinedienst «Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung» öffnen.
- Name oder Firma, Anschrift, Geburtsdatum und die Anzahl der Ausfertigungen eintragen, dazu eine Ansprechperson für Rückfragen.
- Unterlagen hochladen müssen Sie nicht; das Formular sagt ausdrücklich, dass keine erforderlich sind.
- Fragen beantwortet die Sachbearbeitung für Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Amt für Finanzsteuerung unter 0234 910-2276, persönlich donnerstags von 8 bis 16 Uhr in der Rensingstraße 21.
- Kosten im Vergleich: Bei der Stadt Bochum 0 Euro. Bei uns 49,90 Euro für Antrag und Nachhalten. Wir sind keine Behörde, und schneller wird die Bescheinigung durch uns nicht.
Welche Angaben nötig sind
- Name oder Firmenname mit Rechtsform.
- Anschrift und Geburtsdatum der antragstellenden Person.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Wofür Sie die Bescheinigung brauchen und wie viele Ausfertigungen.
- Telefon und E-Mail für Rückfragen der Stadt.
- Ihre Vollmacht für Behördenfix aus dem Bestellablauf.
In Bochum ohne Gebühr
Kostenlos und ohne Nachweise
Im Onlinedienst der Stadt Bochum steht unter «Kosten» der Satz «Es fallen keine Gebühren an.» und unter «Unterlagen» «Es sind keine Unterlagen erforderlich.» Das sagen wir offen, bevor Sie bei uns bestellen: Den Antrag können Sie in wenigen Schritten selbst stellen.
Mehr zu Bochum (3)Weniger anzeigen
Nicht verwechseln: Auf bochum.de gibt es außerdem einen Antrag auf eine «Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV» beim Ordnungsamt. Diese Bescheinigung betrifft den Umgang mit Sprengstoff und hat mit Steuern nichts zu tun.
Die Gewerbesteuer erhebt laut Stadt Bochum die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte befindet. Die Bescheinigung der Stadt Bochum betrifft deshalb nur die Steuern, die Bochum selbst erhebt; für Betriebsstätten in anderen Städten ist jeweils deren Steueramt die Anlaufstelle.
Ebenfalls getrennt ist die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. Sie enthält Angaben zu Steuern wie Einkommen- oder Umsatzsteuer und wird beim Finanzamt beantragt, nicht bei der Stadt Bochum. Welche der beiden Bescheinigungen verlangt wird, sagt Ihnen die Stelle, die sie anfordert.
Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bochum
Was kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bochum?
Bei der Stadt Bochum nichts. Im Onlinedienst für die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung steht unter Kosten: «Es fallen keine Gebühren an.» Unterlagen sind nicht erforderlich. Sie können den Antrag also selbst kostenlos stellen. Bei uns kostet der Antrag 49,90 Euro, wenn Sie ihn lieber abgeben möchten.
Wo beantrage ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bochum?
Beim Amt für Finanzsteuerung der Stadt Bochum, online über das Serviceportal. Zuständig ist die Sachbearbeitung für Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Telefon 0234 910-2276. Persönlich erreichen Sie das Amt donnerstags von 8 bis 16 Uhr im Verwaltungsgebäude Rensingstraße 21, Fax 0234 910-3956.
Welche Unterlagen brauche ich?
Keine. Das Onlineformular der Stadt Bochum nennt ausdrücklich, dass keine Unterlagen erforderlich sind. Sie geben Name oder Firma, Anschrift, Geburtsdatum, die gewünschte Anzahl an Ausfertigungen und eine Ansprechperson für Rückfragen an. Bestellen Sie über uns, kommt nur Ihre Vollmacht für Behördenfix dazu.
Ist das dieselbe Bescheinigung wie beim Ordnungsamt?
Nein. Das Ordnungsamt Bochum hat einen Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Die betrifft den Umgang mit Sprengstoff. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt das Amt für Finanzsteuerung aus; nur um diese geht es auf dieser Seite.
Ich brauche die Bescheinigung vom Finanzamt. Ist das dieselbe?
Nein. Die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts enthält Angaben zu Steuerarten wie Einkommen-, Umsatz- oder Lohnsteuer, zu Steuerschulden und zur Pünktlichkeit. Sie wird beim Finanzamt beantragt. Die Bescheinigung der Stadt Bochum kommt vom Amt für Finanzsteuerung. Welche Sie brauchen, sagt Ihnen die Stelle, die sie verlangt.
Warum sollte ich dafür 49,90 Euro bezahlen?
Müssen Sie nicht. Der Antrag bei der Stadt Bochum ist kostenlos und ohne Unterlagen online möglich, das schreiben wir hier bewusst zuerst. Unser Angebot richtet sich an alle, die den Antrag abgeben möchten: Wir füllen den Onlinedienst mit Ihren Angaben aus, beantworten Rückfragen über Sie und schicken Ihnen die Bescheinigung weiter, sobald sie da ist.
Amtliche Quellen
- Stadt Bochum – Gewerbesteuer (Amt für Finanzsteuerung), gelesen am 26.10.2026
- Stadt Bochum – Onlinedienst Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen (F271), gelesen am 26.10.2026
- Stadt Bochum – Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV, gelesen am 26.10.2026
- Finanzverwaltung NRW – Bescheinigung in Steuersachen, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht. Wir sind keine Behörde, beraten nicht steuerlich oder rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.