Unbedenklichkeitsbescheinigung in Düsseldorf: Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Düsseldorf: Sie heißt dort «Bescheinigung in Steuersachen» und kommt von der Stadtkasse, Forderungsmanagement, Erkrather Straße 349. Der Antrag läuft online, die Gebühr beträgt 10 Euro. Die Stadtkasse schickt die Bescheinigung nur an Sie oder einen berechtigten Vertreter, etwa die Geschäftsführung. Wir übernehmen den Antrag für 49,90 Euro inklusive Gebühr.
Bescheinigung in Steuersachen: die Eckdaten
- Zuständige Stelle
- Stadtkasse Düsseldorf, Forderungsmanagement, Erkrather Str. 349, 40231 Düsseldorf
- Amtliche Gebühr
- 10,00 € · Befreiung je nach Beantragungsgrund
- Antragswege
- Online-Antrag im Serviceportal mit elektronischer Bezahlung
- Versand
- ausschließlich an den Steuerpflichtigen oder einen berechtigten Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstand)
Alle Angaben (4)Weniger anzeigen
- Unterlagen
- amtliches Identitätsdokument
- Inhalt
- wertungsfreie Angaben zu Steuerrückständen, Zahlungsverhalten und Erklärungspflichten zum Ausstellungszeitpunkt
- Kontakt
- Tel. 0211 89-91 · forderungsmanagement@duesseldorf.de · ohne Meldung in Düsseldorf vorher Kontakt aufnehmen
- Festpreis Behördenfix
- 49,90 € inklusive Gebühr der Stadtkasse
Stand: 22.10.2026 · Quelle: Stadt Düsseldorf
So beantragen wir die Bescheinigung
- 1Zweck und Firma angebenWofür Sie die Bescheinigung brauchen und ob Sie als Person oder Firma beantragen.
- 2Festpreis zahlenDie 10 Euro der Stadtkasse sind enthalten.
- 3Ausweis und VollmachtKopie Ihres Ausweises und Ihre Unterschrift unter die Vollmacht.
- 4Antrag und ZustellungWir stellen den Antrag; die Stadtkasse schickt die Bescheinigung direkt an Sie.
Selbst bei der Stadtkasse Düsseldorf beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Den Antrag stellen Sie auch selbst über das Serviceportal der Stadt Düsseldorf. So beschreibt es die Stadtkasse:
- Auf der Dienstleistungsseite «Bescheinigung in Steuersachen» geht es über «weiter zur Eingabe» in den Online-Antrag.
- Sie brauchen ein amtliches Identitätsdokument.
- Bezahlt wird im Online-Antrag über eines der elektronischen Bezahlverfahren der Stadt (ePayment).
- Sind Sie oder Ihre Firma nicht in Düsseldorf gemeldet, nehmen Sie vor dem Antrag Kontakt mit dem Forderungsmanagement auf: Telefon 0211 89-91, forderungsmanagement@duesseldorf.de.
- Die Bescheinigung geht nur an Sie als Steuerpflichtigen oder an einen berechtigten Vertreter wie Geschäftsführer oder Vorstand.
- Kosten: 10 Euro, eine Befreiung ist je nach Beantragungsgrund möglich. Bei uns zahlen Sie 49,90 Euro inklusive Gebühr und übergeben Formular, Bezahlung und Nachfrage.
Was Sie brauchen
- Amtliches Identitätsdokument (bei uns als Kopie).
- Bei einer Firma: Name, Rechtsform und wer sie vertritt.
Weitere Unterlagen (2)Weniger anzeigen
- Zweck der Bescheinigung, etwa eine Erlaubnis oder ein Auftrag.
- Ihre Vollmacht für Behördenfix, die Sie im Bestellablauf unterschreiben.
Besonderheiten in Düsseldorf
Anderer Name, niedrigere Gebühr, enger Versand
In Düsseldorf suchen Sie nach «Bescheinigung in Steuersachen». So heißt die frühere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt. Sie kostet hier 10 Euro, in Köln sind es 20 Euro.
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Die Stadtkasse schickt die Bescheinigung ausschließlich an den Steuerpflichtigen selbst oder an einen berechtigten Vertreter, zum Beispiel die Geschäftsführung oder den Vorstand. Wer uns beauftragt, erhält die Bescheinigung deshalb direkt von der Stadtkasse, nicht über uns.
Inhaltlich gibt die Bescheinigung nur Fakten wieder: ob Steuerrückstände bestehen, wie gezahlt wurde und ob Steuererklärungen abgegeben wurden, jeweils zum Ausstellungstag. Wie diese Fakten zu bewerten sind, überlässt die Stadtkasse der Stelle, der Sie die Bescheinigung vorlegen.
Ausgestellt wird sie von der Stadtkasse, nicht vom Finanzamt. Die Auskunft in Steuersachen des Finanzamts ist ein eigenes Dokument. Für eine Gaststättenerlaubnis verlangt zum Beispiel die Stadt Köln beide, jeweils von jedem Ort, an dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung in Düsseldorf
Wie bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Düsseldorf?
Bei der Stadtkasse Düsseldorf, Abteilung Forderungsmanagement, über einen Online-Antrag im Serviceportal. Die Stadt nennt sie «Bescheinigung in Steuersachen». Sie brauchen ein amtliches Identitätsdokument und zahlen 10 Euro elektronisch. Die Bescheinigung kommt dann zu Ihnen oder zu Ihrem berechtigten Vertreter, etwa der Geschäftsführung.
Was kostet die Bescheinigung in Steuersachen der Stadt Düsseldorf?
Die Stadtkasse verlangt 10 Euro. Eine Befreiung ist je nach Grund des Antrags möglich, eine Ermäßigung gibt es nicht. In Köln kostet die vergleichbare Bescheinigung 20 Euro. Bei Behördenfix zahlen Sie 49,90 Euro, darin sind die 10 Euro der Stadt, der Antrag und die Nachfrage enthalten.
Wie kann ich die Stadtkasse Düsseldorf kontaktieren?
Das Forderungsmanagement der Stadtkasse sitzt in der Erkrather Straße 349, 40231 Düsseldorf. Es ist unter 0211 89-91 und per E-Mail an forderungsmanagement@duesseldorf.de erreichbar. Sind Sie oder Ihre Firma nicht in Düsseldorf gemeldet, bittet die Stadtkasse ausdrücklich darum, vor dem Antrag Kontakt aufzunehmen.
Ist das dieselbe Bescheinigung wie vom Finanzamt?
Nein. Die Bescheinigung in Steuersachen stellt die Stadtkasse Düsseldorf aus, eine Stelle der Stadt. Die Auskunft in Steuersachen des Finanzamts ist ein eigenes Dokument einer anderen Behörde. Für eine Gaststättenerlaubnis verlangt etwa die Stadt Köln beide Nachweise. Welche Sie brauchen, steht im Schreiben der Stelle, die sie anfordert.
Kann ich die Bescheinigung online beantragen?
Ja. Die Stadt Düsseldorf bietet die Bescheinigung in Steuersachen als Online-Dienst im Serviceportal an. Sie geben Ihre Daten ein, weisen sich mit einem amtlichen Dokument aus und bezahlen über ein elektronisches Verfahren. Wir füllen diesen Antrag für Sie aus; die Bescheinigung schickt die Stadtkasse direkt an Sie.
Schickt die Stadtkasse die Bescheinigung an Behördenfix?
Nein. Die Stadtkasse Düsseldorf übersendet die Bescheinigung ausschließlich an den Steuerpflichtigen oder an einen berechtigten Vertreter wie Geschäftsführer oder Vorstand. Wir stellen den Antrag mit Ihren Angaben, die Bescheinigung geht direkt an Sie oder Ihre Firma. Bleibt sie aus, fragen wir bei der Stadtkasse nach.
Amtliche Quellen
- Stadt Düsseldorf – Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung), gelesen am 22.10.2026
- Stadt Düsseldorf – Stadtkasse: Dienstleistungen, gelesen am 22.10.2026
- Stadt Köln – Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vergleich Gebühr), gelesen am 22.10.2026
- Stadt Köln – Gaststättenerlaubnis (Vergleich: beide Bescheinigungen), gelesen am 22.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026
Behördenfix stellt den Antrag in Ihrem Auftrag. Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht. Was die Bescheinigung für Ihre Erlaubnis bedeutet, entscheidet die Stelle, der Sie sie vorlegen.