Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
Wir beantragen bei Ihrer Gemeinde die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihre Gewerbeerlaubnis.
Stand:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde bestätigt, dass dort keine offenen Forderungen gegen Sie bestehen, etwa aus Steuern oder Grundbesitzabgaben. Behörden verlangen sie für Gewerbeerlaubnisse. Wir beantragen sie bei Ihrer Gemeinde.
- Unser Festpreis
- 49,90 €
- Behördengebühr
- 20 € (in unserem Preis enthalten)
- Bearbeitungszeit
- 3–14 Tage
Für wen ist das?
- Sie beantragen zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, eine Reisegewerbekarte oder eine Maklererlaubnis, und die Behörde verlangt die Bescheinigung.
So läuft Ihr Auftrag ab
- 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
- 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
- 3Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen bei der Behörde.
- 4Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.
Vor der Zahlung
Nur Name, E-Mail und Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Nach der Zahlung brauchen wir
- Antrag für eine Person oder Firma
- Wofür Sie die Bescheinigung brauchen (z. B. Gaststättenerlaubnis)
- Anzahl der benötigten Bescheinigungen
- Geburtsdatum
- Geburtsname (falls abweichend)
- Anschrift
- Vollständige Firmenbezeichnung (bei Firmen)
- Aktueller Handelsregisterauszug (bei eingetragener Gesellschaft)
- Kopie von Ausweis oder Pass
- Vollmacht (unterschreiben Sie online)
Gut zu wissen
- Die Bescheinigung stellt die Gemeinde aus, in der Sie wohnen oder Ihr Gewerbe betreiben. Ob sie ausgestellt wird, prüft allein die Gemeinde.
- Für die Gaststättenerlaubnis verlangt Köln die Bescheinigung von jedem Wohn- und Betriebsort der letzten drei Jahre. Jede Gemeinde ist ein eigener Auftrag.
- In Köln kostet sie 20 € und kommt nach wenigen Tagen per Post.
Zuständige Stelle
Gemeinde des Wohn- oder Betriebsorts (Steueramt, Stadtkasse oder Vollstreckung)
Weg zur Behörde
Online-Formular · E-Mail · Brief · Fax
Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.
Rechtsgrundlage
Gewerberecht (Zuverlässigkeit, z. B. § 4 GastG) · Abgabenrecht der Gemeinde
Häufige Fragen
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Die Gemeinde, meist Steueramt oder Stadtkasse. In Köln ist es die Abteilung Vollstreckung.
Ist das dieselbe Bescheinigung wie vom Finanzamt?
Nein. Das Finanzamt stellt eine eigene Bescheinigung in Steuersachen aus. Welche Sie brauchen, sagt Ihnen die Erlaubnisbehörde.
Was passiert, wenn noch etwas offen ist?
Dann stellt die Gemeinde die Bescheinigung nicht aus. Wir geben Ihnen weiter, was die Gemeinde mitteilt.
Muss ich für „Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde“ selbst zur Behörde?
Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Gemeinde des Wohn- oder Betriebsorts (Steueramt, Stadtkasse oder Vollstreckung)) ein.
Wie lange dauert es?
Erfahrungsgemäß 3 bis 14 Tage, je nach Behörde.
Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?
Ja. Sie zahlen einen festen Preis, die Gebühr der Behörde ist schon enthalten.
In diesen Städten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Bochum
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Bonn
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Dortmund
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Düsseldorf
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Duisburg
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Essen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Köln
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in München
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Wuppertal
Verwandte Leistungen
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.