Schwerbehindertenausweis in Hamburg beantragen

Schwerbehindertenausweis in Hamburg: Zuständig ist das Versorgungsamt Hamburg für alle, die in Hamburg gemeldet sind. Der Antrag auf Feststellung der Behinderung geht online über den Hamburg Service oder auf Papier. Den Bescheid gibt es im Regelfall innerhalb von sechs Monaten, den Ausweis danach in 2 Wochen, beides kostenlos. Unsere Hilfe beim Ausfüllen kostet 59 Euro.

Versorgungsamt Hamburg: Zahlen und Wege

Zuständig
Versorgungsamt Hamburg, nur für in Hamburg gemeldete PersonenStand: 27.10.2026 · Sozialbehörde Hamburg
Online-Antrag
Online-Dienst «Schwerbehindertenantrag» im Hamburg Service, auch formlos möglichStand: 27.10.2026 · Hamburg Service
Bearbeitungszeit
Bescheid im Regelfall innerhalb von sechs MonatenStand: 27.10.2026 · Sozialbehörde Hamburg
Ausweis
Ausweis ab GdB 50 in 2 Wochen, bis zu fünf Jahre oder unbefristetStand: 27.10.2026 · Hamburg Service
Alle Angaben (2)
Amtliche Gebühr
keine Kosten für Feststellung und Ausweis
Festpreis Behördenfix
59 € für die Hilfe beim Ausfüllen, das Amt nimmt nichts

So helfen wir beim Antrag

  1. 1Erstantrag oder NeuausstellungBei Neuausstellung mit Aktenzeichen.
  2. 2Ärzte und Kliniken auflistenMit Aufenthaltsdaten, Berichte in Kopie.
  3. 3Antrag ausfüllenWir füllen ihn gemeinsam mit Ihnen aus.
  4. 4Unterschreiben und sendenSie reichen ihn beim Versorgungsamt ein.

Den Antrag beim Versorgungsamt selbst stellen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

In Hamburg ist das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht, das Versorgungsamt, für die ganze Stadt zuständig, aber nur für Menschen, die in Hamburg gemeldet sind. Wer etwa im Kreis Pinneberg wohnt, wendet sich an die Dienststelle dort.

  • Online über den Dienst «Schwerbehindertenantrag» im Hamburg Service; das Versorgungsamt bietet den Online-Antrag ausdrücklich an.
  • Formlos schriftlich ist der Antrag ebenfalls möglich, das ausgefüllte Antragsformular verlangt das Amt danach trotzdem.
  • Geben Sie alle behandelnden Ärzte und Krankenhäuser mit genauen Aufenthaltsdaten an und legen Sie vorhandene Berichte in Kopie bei. Atteste müssen Sie sich nach Angabe der Sozialbehörde nicht extra ausstellen lassen.
  • Eine Antragsfrist gibt es nicht. Gegen den Feststellungsbescheid ist Widerspruch möglich; beim Ausweis nennt die Stadt zusätzlich die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtsgrundlage ist § 152 SGB IX.
  • Kosten im Vergleich: Das Versorgungsamt nimmt nichts. Bei uns kostet die Hilfe beim Ausfüllen 59 Euro. Wir sind keine Behörde, legen keinen Grad der Behinderung fest und beurteilen keine Befunde.

Amtliche Seite öffnen

Was zum Antrag gehört

  • Das Antragsformular des Versorgungsamts, online oder auf Papier.
  • Vorhandene Feststellungen über einen Grad der Behinderung, etwa ein Rentenbescheid.
Weitere Unterlagen (4)
  • Medizinische Unterlagen und Gutachten in Kopie, Liste aller Ärzte und Kliniken.
  • Bei Vertretung eine Vollmacht oder den Ausweis der Betreuungsperson.
  • Aus Nicht-EU-Staaten einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Passfoto ab dem 10. Lebensjahr, auf der Rückseite Name, Geburtsdatum und Aktenzeichen.

Hamburg: Ausweis kommt automatisch, wenn ein Foto da ist

Ein Foto beim Antrag spart den zweiten Schritt

Liegt dem Versorgungsamt bereits ein Passfoto vor, stellt es den Schwerbehindertenausweis bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 automatisch aus. Sonst schicken Sie das Foto nach dem Bescheid nach; der Ausweis kommt dann nach Angabe der Stadt in 2 Wochen per Post. Auf die Rückseite gehören Name, Geburtsdatum und Aktenzeichen.

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Für die Feststellung nennt die Sozialbehörde einen Regelfall von sechs Monaten. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und wie schnell Ärzte und Krankenhäuser auf die Anforderung der Befunde antworten. Ein Gutachter wertet die Berichte aus, erst dann ergeht der Bescheid.

Der Ausweis gilt je nach Aussicht auf Besserung bis zu fünf Jahre oder unbefristet. Bei Ablauf, Verlust oder Änderung wichtiger Daten beantragen Sie eine Neuausstellung, wieder mit Passfoto. Für Menschen aus Nicht-EU-Staaten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis gilt er nur so lange wie diese.

Fragen zum Schwerbehindertenausweis in Hamburg

Kann ich den Schwerbehindertenausweis in Hamburg online beantragen?

Ja. Das Versorgungsamt Hamburg bietet den Antrag auf Feststellung der Behinderung online an, über den Dienst «Schwerbehindertenantrag» im Hamburg Service. Möglich ist auch ein formloser Antrag; das ausgefüllte Antragsformular braucht das Amt dann im Nachgang. Den Ausweis selbst beantragen Sie mit einem Passfoto; liegt schon eines vor, stellt das Amt ihn nach dem Bescheid automatisch aus.

Wie lange dauert der Antrag beim Versorgungsamt Hamburg?

Im Regelfall ergeht der Bescheid nach Angabe der Sozialbehörde innerhalb von sechs Monaten. Die Dauer hängt von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab und davon, wie schnell Ärzte und Krankenhäuser auf die Befundanforderung antworten. Nach dem Bescheid mit Grad der Behinderung von mindestens 50 dauert die Ausstellung des Ausweises 2 Wochen.

Was kostet ein Schwerbehindertenausweis in Hamburg?

Nichts. Für die Feststellung der Behinderung fallen nach Angabe der Stadt keine Kosten an, und auch der Ausweis ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie Hilfe nutzen, die nicht vom Amt kommt: Bei Behördenfix zahlen Sie 59 Euro für die Hilfe beim Ausfüllen; das Versorgungsamt erhält von uns keine Gebühr.

Brauche ich für den Antrag in Hamburg Atteste von meinen Ärzten?

Nein. Die Sozialbehörde schreibt, dass Sie sich keine Atteste ausstellen lassen müssen. Geben Sie alle behandelnden Ärzte, Krankenhäuser mit genauem Aufenthaltsdatum und Kuranstalten an und legen Sie ärztliche Berichte, die Sie schon haben, in Kopie bei. Fehlende Befunde fordert das Versorgungsamt selbst bei den Ärzten an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.

Wie lange gilt der Schwerbehindertenausweis in Hamburg?

Je nach Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands bis zu fünf Jahre oder unbefristet. Bei Ablauf, Verlust, Beschädigung oder Änderung wichtiger Daten beantragen Sie eine Neuausstellung mit Passfoto. Bei Menschen aus Nicht-EU-Staaten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis gilt der Ausweis nur so lange wie die Erlaubnis.

Amtliche Quellen

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix hilft beim Ausfüllen des Antrags für das Versorgungsamt Hamburg. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

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