Paket Sterbefall

Wir erledigen die Abmeldungen und Anträge nach einem Todesfall gebündelt.

Stand:

Nach einem Todesfall müssen viele Stellen informiert und Verträge beendet werden. Wir schreiben mit der Vollmacht der Erben an jede Stelle auf Ihrer Liste – zum Beispiel Versicherungen, Telefonanbieter oder Vereine.

Unser Festpreis
79 €bis 10 Stellen, jede weitere 5 €
Behördengebühr
12–60 € (in unserem Preis enthalten)
Bearbeitungszeit
14–42 Tage

Bitte beachten

  • • Sie unterschreiben das Formular selbst
  • • Paket

Für wen ist das?

  • Sie sind Erbin oder Erbe und möchten die Verträge der verstorbenen Person beenden.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
  2. 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
  3. 3Wir füllen das amtliche Formular für Sie aus.
  4. 4Sie unterschreiben das Formular selbst, die Behörde verlangt Ihre eigene Unterschrift.
  5. 5Wir reichen alles ein, verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.

Vor der Zahlung

Nur Name, E-Mail und Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Nach der Zahlung brauchen wir

  • Sterbeurkunde oder Daten der verstorbenen Person
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Liste der Verträge und Stellen
  • Vollmacht der Erben

Gut zu wissen

  • Für jede Stelle schreiben wir einen eigenen Brief mit Bitte um Bestätigung.
  • Die Sterbeurkunde liegt jedem Schreiben in Kopie bei.
  • Erbschein, Erbausschlagung und rechtliche Fragen zum Nachlass gehören nicht zu unserer Leistung.

Zuständige Stelle

Standesamt + Zulassungsstelle + Vertragspartner

Weg zur Behörde

Brief · E-Mail

Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.

Rechtsgrundlage

§ 62 PStG (Urkunden) · Kündigungsrechte der Erben

Häufige Fragen

Welche Stellen werden typischerweise informiert?

Typisch sind Krankenkasse, Rentenversicherung, Banken, Versicherungen, Telefon- und Internetanbieter, Energieversorger, Rundfunkbeitrag und Vereine. Sie bestimmen die Liste.

Brauche ich einen Erbschein?

Manche Stellen verlangen ihn, viele nicht. Den Erbschein stellt das Nachlassgericht aus; wir beantragen ihn nicht.

Wie erfahre ich, ob alles beendet ist?

Die Bestätigungen kommen an uns oder an Sie; Sie sehen den Stand in Ihrem Konto.

Muss ich für „Paket Sterbefall“ selbst zur Behörde?

Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Standesamt + Zulassungsstelle + Vertragspartner) ein.

Wie lange dauert es?

Erfahrungsgemäß 14 bis 42 Tage, je nach Behörde.

Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?

Ja. Sie zahlen einen festen Preis, die Gebühr der Behörde ist schon enthalten.

Verwandte Leistungen

Was wir tun und was nicht

  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.