Handelsregisterauszug online abrufen: so geht es
Den Handelsregisterauszug rufen Sie im Gemeinsamen Registerportal der Länder ab, seit dem 1. August 2022 ohne Abrufgebühr. Für die Suche reicht ein Teil des Firmennamens, der aktuelle Abdruck kommt sofort als PDF. Einen beglaubigten Auszug stellt das Registergericht aus. Wir rufen den Auszug für 19 Euro ab und senden ihn Ihnen.
Handelsregisterauszug: das Wichtigste
- Kosten
- Abruf kostenlos seit 1. August 2022Stand: 26.10.2026 · Bundestag
- Zuständige Stelle
- Gemeinsames Registerportal der LänderStand: 26.10.2026 · Registerportal
- Suche
- ein Teil des Firmennamens reichtStand: 26.10.2026 · Justizportal
- Abdrucke
- AD, CD, HD als PDF; Dokumente; SI als XMLStand: 26.10.2026 · Registerportal
Alle Angaben (5)Weniger anzeigen
- Beglaubigt
- Registergericht: Ausdruck 20 €, Datei 10 €
- Papierdokumente
- auf Antrag online: 2 € pro Seite, mind. 25 €
- Jahresabschluss
- nicht im Registerportal, nur im Unternehmensregister
- Abruflimit
- höchstens 60 Abrufe pro Stunde
- Festpreis Behördenfix
- 19 € inklusive; wir rufen ab und senden das PDF
Welcher Abdruck ist der richtige?
| AD – aktueller Abdruck | nur die heute gültigen Eintragungen |
|---|---|
| CD – chronologischer Abdruck | alle Eintragungen in zeitlicher Folge, auch gegenstandslose |
| HD – historischer Abdruck | frühere Registerblätter aus Papier |
Weitere Zeilen (2)Weniger anzeigen
| DK – Dokumente | eingereichte Unterlagen seit 2007, etwa Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterliste |
|---|---|
| SI – strukturierter Inhalt | XML-Datei, unverbindlicher Service, kann vom aktuellen Abdruck abweichen |
So rufen wir den Auszug für Sie ab
- 1Firma nennenName oder Registernummer genügt.
- 2Abdruck wählenAktuell, chronologisch oder historisch.
- 3Festpreis zahlen19 Euro, keine Behördengebühr.
- 4PDF erhaltenWir rufen ab und senden es Ihnen.
Den Auszug selbst im Registerportal abrufen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Den Auszug können Sie ohne uns abrufen. Das Registerportal der Länder beschreibt diesen Weg:
- Suchen: Auf handelsregister.de finden Sie alle eingetragenen Unternehmen. Registernummer und Sitz müssen Sie nicht kennen, ein Teil der Firmenbezeichnung genügt.
- Abrufen: Wählen Sie bei der gefundenen Firma den gewünschten Abdruck. Das Portal stellt ihn als PDF bereit, Sie können ihn speichern und ausdrucken.
- Jeder darf zu Informationszwecken einzelne Abrufe machen, so steht es in § 9 Absatz 1 HGB. Eine Vollmacht der Firma braucht es dafür nicht.
- Die Nutzungsordnung des Portals erlaubt höchstens 60 Suchen oder Aufrufe pro Stunde. Bei hoher Last kann einzelnen Bundesländern zeitweise der Abruf fehlen.
- Kosten im Vergleich: Der Abruf im Portal kostet nichts. Bei uns zahlen Sie 19 Euro dafür, dass wir den passenden Abdruck heraussuchen, abrufen und Ihnen als PDF senden.
- Wir sind keine Behörde. Für den Inhalt der Eintragungen ist das Amtsgericht zuständig, das das Register führt.
Diese Angaben brauchen wir
- Den Namen der Firma, möglichst genau, oder ihre Registernummer.
- Wenn bekannt: Sitz oder Registergericht, um gleichnamige Firmen zu unterscheiden.
Weitere Unterlagen (2)Weniger anzeigen
- Welchen Abdruck Sie brauchen: aktuell, chronologisch oder historisch.
- Ihre E-Mail-Adresse für das PDF.
Gut zu wissen
Registerportal, Unternehmensregister und private Anbieter
Amtlich ist nur der Abdruck aus dem Registerportal oder vom Registergericht.
Alle Angaben (4)Weniger anzeigen
Das Gemeinsame Registerportal der Länder auf handelsregister.de ist der amtliche Zugang zu den Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregistern. Betrieben wird es im Auftrag der Landesjustizverwaltungen vom Land Nordrhein-Westfalen. Ältere Dokumente, die nur auf Papier vorliegen und jünger als zehn Jahre sind, stellt das Registergericht auf Antrag online, für 2 Euro pro Seite, mindestens 25 Euro.
Das Unternehmensregister führt das Bundesministerium der Justiz nach § 8b HGB. Dort sind ebenfalls Eintragungen im Handelsregister zugänglich, zusätzlich Jahresabschlüsse. Für Jahresabschlüsse ist das Unternehmensregister nach Auskunft des Registerportals der einzige Weg; hinterlegte Abschlüsse sind dort gebührenpflichtig.
North Data und ähnliche Websites sind private Anbieter und keine amtlichen Register.
Achtung bei Post, die wie eine Rechnung vom Amt aussieht: Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesjustizministerium warnen vor Zahlungsaufforderungen, die nicht von Justizbehörden stammen. Solche Schreiben begründen für sich allein keine Pflicht zu zahlen.
Wann ist unsere Hilfe sinnvoll?
Nicht nötig ist sie, wenn Sie den Namen der Firma kennen und im Registerportal selbst suchen können. Der Abruf dort kostet nichts, und das PDF steht sofort bereit.
Hilfreich sein kann sie, wenn Sie das deutsche Portal nicht bedienen möchten, wenn es mehrere Firmen mit ähnlichem Namen gibt oder wenn Sie unsicher sind, welcher Abdruck verlangt wird. Wir rufen den amtlichen Abdruck ab und senden ihn Ihnen als PDF, am selben oder am nächsten Werktag. Eine Vollmacht brauchen wir dafür nicht.
Was wir nicht tun: Wir beglaubigen nichts, wir übersetzen den Auszug nicht und wir bewerten nicht, was im Register über eine Firma steht.
Fragen zum Handelsregisterauszug
Ist der Handelsregisterauszug kostenlos?
Ja, im Gemeinsamen Registerportal der Länder. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), in Kraft seit dem 1. August 2022, hat der Gesetzgeber auf Abrufgebühren für Daten und Dokumente aus dem Handelsregister verzichtet. Gebühren fallen weiter an für beglaubigte Ausdrucke beim Registergericht und für ältere Papierdokumente, die erst online gestellt werden.
Wie bekomme ich den Handelsregisterauszug online?
Auf handelsregister.de suchen Sie die Firma über die normale Suche; ein Teil der Firmenbezeichnung reicht. Bei der gefundenen Firma wählen Sie den Abdruck, etwa AD für den aktuellen Stand. Das Portal liefert ihn als PDF, das Sie speichern oder ausdrucken. Eine Vollmacht der Firma brauchen Sie dafür nicht, denn § 9 HGB erlaubt jedem einzelne Abrufe.
Gibt es den Handelsregisterauszug auf Englisch?
Das Registerportal bietet englische Informationsseiten, die Abdrucke selbst nennt es aber nur in den deutschen Formen AD, CD, HD, DK und SI. Verlangt eine Stelle im Ausland den Auszug auf Englisch, braucht es eine Übersetzung. Ob zusätzlich eine Beglaubigung oder Apostille nötig ist, sagt Ihnen die Stelle, die den Auszug verlangt.
Wo gibt es einen beglaubigten Auszug?
Beim Registergericht, also dem Amtsgericht, das das Register der Firma führt. Nach § 9 HGB beglaubigt das Gericht auf Antrag, dass der Ausdruck dem Register entspricht. Laut Kostenverzeichnis des GNotKG kostet ein amtlicher Ausdruck 20 Euro, eine beglaubigte Datei 10 Euro. Die Apostille für das Ausland stellt eine andere Stelle aus.
Aktueller oder chronologischer Abdruck: was ist der Unterschied?
Der aktuelle Abdruck (AD) zeigt nur die Eintragungen, die heute gelten, meist als fortlaufenden Text. Der chronologische Abdruck (CD) zeigt alle Eintragungen in zeitlicher Reihenfolge seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung, auch gegenstandslose, und folgt den Spalten des Registers. Ältere Blätter aus Papier enthält der historische Abdruck (HD).
Wie lange ist ein Handelsregisterauszug gültig?
Ein festes Ablaufdatum nennen weder § 9 HGB noch das Registerportal. Der Abdruck zeigt den Stand des Registers zum Zeitpunkt des Abrufs; laut Registerportal greift er direkt auf den echten Datenbestand zu. Wie aktuell der Auszug sein muss, legt die Stelle fest, die ihn verlangt, etwa eine Bank, ein Notar oder eine Behörde.
Amtliche Quellen
- Registerportal – Informationen, gelesen am 26.10.2026
- Registerportal – Hilfe, gelesen am 26.10.2026
- Bundestag – Drucksache 19/28177 (DiRUG), gelesen am 26.10.2026
Quellen (7)Weniger anzeigen
- JVKostG – Kostenverzeichnis, gelesen am 26.10.2026
- GNotKG – Nr. 17000–17003, gelesen am 26.10.2026
- § 9 HGB – Einsichtnahme, gelesen am 26.10.2026
- § 8b HGB – Unternehmensregister, gelesen am 26.10.2026
- Justizportal – Warnhinweis, gelesen am 26.10.2026
- Justizportal – Registerportal, gelesen am 26.10.2026
- Unternehmensregister – FAQ, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026
Behördenfix ruft den amtlichen Abdruck im Registerportal der Länder für Sie ab und sendet ihn Ihnen als PDF. Wir sind keine Behörde, beglaubigen nichts, beraten nicht rechtlich und bewerten keine Eintragungen.
Verwandte Leistungen (6)
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.