Zweitschrift der Gewerbeanmeldung

Wir beantragen eine weitere Ausfertigung Ihrer Gewerbemeldung beim Gewerbeamt.

Stand:

Eine Zweitschrift Ihrer Gewerbeanmeldung, etwa als Ersatz für einen verlorenen Gewerbeschein, stellt das Gewerbeamt der Gemeinde aus, bei der das Gewerbe gemeldet ist. Wir schreiben den Antrag, Sie unterschreiben, wir reichen ihn ein.

Unser Festpreis
49,90 €
Behördengebühr
15 € (in unserem Preis enthalten)
Bearbeitungszeit
7–21 Tage

Bitte beachten

  • • Sie unterschreiben das Formular selbst

Für wen ist das?

  • Ihr Gewerbeschein ist verloren oder Sie brauchen eine weitere Ausfertigung, zum Beispiel für die Bank.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
  2. 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
  3. 3Wir füllen das amtliche Formular für Sie aus.
  4. 4Sie unterschreiben das Formular selbst, die Behörde verlangt Ihre eigene Unterschrift.
  5. 5Wir reichen alles ein, verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.

Vor der Zahlung

Nur Name, E-Mail und Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Nach der Zahlung brauchen wir

  • Firmenname oder Registernummer (HRB/HRA)
  • Betriebsanschrift
  • Rechtsform des Betriebs (z. B. Einzelunternehmen oder GbR)
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Datum der Anmeldung oder letzten Ummeldung
  • Kopie von Ausweis oder Pass
  • Aktueller Handelsregisterauszug (bei eingetragener Gesellschaft)
  • Vertretungsberechtigte oder geschäftsführende Personen (bei Gesellschaften)
  • Vollmacht (unterschreiben Sie online)
  • Ihre Unterschrift auf dem Antrag

Gut zu wissen

  • Eine Zweitschrift ist eine weitere Ausfertigung Ihrer Meldung, keine neue Anmeldung.
  • Den Antrag unterschreibt die gewerbetreibende Person selbst. Bei Gesellschaften unterschreiben je nach Rechtsform alle Gesellschafter oder die Geschäftsführung.
  • Viele Gewerbeämter nehmen den Antrag nicht per E-Mail an. In Köln geht er per Post oder Fax und kostet 15 €.

Zuständige Stelle

Gewerbeamt (Gewerbemeldestelle) der Gemeinde, bei der das Gewerbe gemeldet ist

Weg zur Behörde

Brief · Fax

Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.

Rechtsgrundlage

§ 14 GewO

Häufige Fragen

Muss ich mein Gewerbe neu anmelden?

Nein. Die Zweitschrift ist eine weitere Ausfertigung Ihrer bestehenden Meldung.

Gibt es auch eine Zweitschrift der Abmeldung?

Ja. Eine Zweitschrift gibt es von jeder Gewerbemeldung, also auch von Um- und Abmeldung.

Warum muss ich selbst unterschreiben?

Das Gewerbeamt verlangt die Unterschrift der antragstellenden Person. Wir schicken Ihnen den fertigen Antrag zum Unterschreiben.

Muss ich für „Zweitschrift der Gewerbeanmeldung“ selbst zur Behörde?

Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Gewerbeamt (Gewerbemeldestelle) der Gemeinde, bei der das Gewerbe gemeldet ist) ein.

Wie lange dauert es?

Erfahrungsgemäß 7 bis 21 Tage, je nach Behörde.

Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?

Ja. Sie zahlen einen festen Preis, die Gebühr der Behörde ist schon enthalten.

In diesen Städten

Verwandte Leistungen

Was wir tun und was nicht

  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.