Beglaubigte Übersetzung + Apostille

Beeidigte Übersetzung durch unseren Partner und Apostille in einem Auftrag.

Stand:

Für viele Anträge im Ausland oder bei deutschen Behörden braucht eine Urkunde eine beglaubigte Übersetzung von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer – auf Wunsch zusammen mit der Apostille.

Unser Festpreis
112 €
Behördengebühr
40–90 € (in unserem Preis enthalten)
Bearbeitungszeit
5–21 Tage

Für wen ist das?

  • Sie müssen eine Urkunde in einer anderen Sprache vorlegen.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
  2. 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
  3. 3Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen bei der Behörde.
  4. 4Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.

Vor der Zahlung

Nur Name, E-Mail und Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Nach der Zahlung brauchen wir

  • Land, in dem die Urkunde verwendet wird
  • Apostille auf welcher Urkunde
  • Scan der Urkunde
  • Gewünschte Schreibweise der Namen
  • Anzahl zusätzlicher beglaubigter Exemplare
  • Bearbeitungsgeschwindigkeit
  • Apostillentext mitübersetzen (falls vorhanden)
  • Original (für die Apostille)

Gut zu wissen

  • Die Übersetzung fertigt eine vereidigte Übersetzerin oder ein vereidigter Übersetzer an.
  • Ob zuerst die Apostille und dann die Übersetzung nötig ist, hängt von der Stelle ab, die die Urkunde verlangt.
  • Diese Leistung bieten wir mit einem Partner an.

Zuständige Stelle

vereidigter Übersetzer (Partner) + Apostille-Stelle

Weg zur Behörde

E-Mail · Brief

Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.

Rechtsgrundlage

§ 142 ZPO · Landesdolmetschergesetze (Übersetzer)

Häufige Fragen

Reicht ein Scan der Urkunde?

Für die Übersetzung meist ja. Für die Apostille brauchen wir das Original.

Wird die Übersetzung in Deutschland anerkannt?

Übersetzungen vereidigter Übersetzer werden von deutschen Behörden anerkannt.

Wie lange dauert es?

Meist eine bis drei Wochen.

Muss ich für „Beglaubigte Übersetzung + Apostille“ selbst zur Behörde?

Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (vereidigter Übersetzer (Partner) + Apostille-Stelle) ein.

Wie lange dauert es?

Erfahrungsgemäß 5 bis 21 Tage, je nach Behörde.

Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?

Ja. Sie zahlen einen festen Preis, die Gebühr der Behörde ist schon enthalten.

Verwandte Leistungen

Was wir tun und was nicht

  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.