Zeugnisabschrift

Wir beantragen die Abschrift Ihres verlorenen Schulzeugnisses bei der zuständigen Stelle.

Stand:

Eine Abschrift eines verlorenen Abschluss- oder Abgangszeugnisses stellt die Schule aus, die das Zeugnis ausgestellt hat. Ist sie aufgelöst, helfen Schulträger oder Schulaufsicht weiter. Wir ermitteln die Stelle und schreiben den Antrag.

Unser Festpreis
49,90 €+ Gebühren der Behörden (zahlen Sie später)
Behördengebühr
keine Behördengebühr
Bearbeitungszeit
14–42 Tage

Bitte beachten

  • • Sie unterschreiben das Formular selbst

Für wen ist das?

  • Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis ist verloren, und Sie brauchen es, zum Beispiel für eine Bewerbung oder ein Studium.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
  2. 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
  3. 3Wir füllen das amtliche Formular für Sie aus.
  4. 4Sie unterschreiben das Formular selbst, die Behörde verlangt Ihre eigene Unterschrift.
  5. 5Wir reichen alles ein, verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.

Vor der Zahlung

Nur Name, E-Mail und Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Nach der Zahlung brauchen wir

  • Name und Anschrift der Schule
  • Art des Zeugnisses, Jahr und Klasse des Abschlusses, Name zur Schulzeit
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Erklärung, dass das Zeugnis unauffindbar, verloren oder zerstört ist
  • Besuchszeitraum der Schule, Monat/Jahr von–bis (falls bekannt)
  • Bildungsgang oder Ausbildungsberuf (falls zutreffend)
  • Kopie von Ausweis oder Pass
  • Ihre Unterschrift auf dem Antrag

Gut zu wissen

  • In Köln bewahren die Schulen Abschluss- und Abgangszeugnisse laut Stadt 50 Jahre auf.
  • Städtische Schulen in Köln stellen die Abschrift kostenlos aus. Verlangt eine Stelle eine Gebühr, kommt sie nach Beleg dazu.
  • Den Antrag unterschreiben Sie selbst; eine Kopie Ihres Ausweises liegt bei.

Zuständige Stelle

Die Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat; bei aufgelöster Schule Schulträger oder Schulaufsicht

Weg zur Behörde

Brief · E-Mail

Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.

Rechtsgrundlage

Schulgesetze der Länder (Aufbewahrung der Schulunterlagen)

Häufige Fragen

Was kostet die Abschrift?

Unser Preis gilt für die Suche nach der Stelle, den Antrag und die Nachfrage. Eine Gebühr der Schule kommt nur dazu, wenn sie eine verlangt.

Meine Schule gibt es nicht mehr – was nun?

Dann bewahren meist Schulträger, Schulaufsicht oder eine Nachfolgeschule die Unterlagen auf. Wir fragen dort an.

Wie lange dauert es?

Das hängt von der Schule ab. Bei aufgelösten Schulen nennt die Stadt Köln mindestens vier Wochen.

Muss ich für „Zeugnisabschrift“ selbst zur Behörde?

Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Die Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat; bei aufgelöster Schule Schulträger oder Schulaufsicht) ein.

Wie lange dauert es?

Erfahrungsgemäß 14 bis 42 Tage, je nach Behörde.

Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?

Nein. Die Gebühren der Behörden kommen dazu. Sie zahlen sie später, erst wenn sie feststehen.

In diesen Städten

Verwandte Leistungen

Was wir tun und was nicht

  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.