Führerschein umtauschen: Fristen und Ablauf

Den Führerschein umtauschen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Pflicht ist das für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine, gestaffelt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr. Die Gebühr liegt bei rund 25 Euro, dazu kommt ein biometrisches Foto. Eine Prüfung gibt es nicht. Den Umtausch selbst bieten wir derzeit nicht an.

Führerscheinumtausch: das Wichtigste

Pflicht
alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, gestaffelt bis 19.01.2033Stand: 26.10.2026 · § 24a FeV
Nächste Frist
19.01.2027 für Karten aus 2002 bis 2004Stand: 26.10.2026 · Anlage 8e FeV
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen WohnsitzesStand: 26.10.2026 · Bundesregierung
Amtliche Gebühr
rund 25 € (Köln 25,30 € · München 26,50 € · Dortmund 32,90 €)Stand: 26.10.2026 · Bundesregierung
Alle Angaben (5)
Prüfung
keine Fahrprüfung, keine Untersuchung (außer Lkw und Bus)
Neue Gültigkeit
neuer Führerschein 15 Jahre gültig; die Befristung betrifft nur das Dokument
Nach der Frist
alter Führerschein ungültig; Verwarnungsgeld 10 €
Bearbeitungszeit
Köln 6 bis 10 Wochen · Dortmund ca. 8 Wochen · München bis 14 Wochen
Unser Angebot
Den Umtausch selbst bieten wir derzeit nicht an

Bis wann muss mein Führerschein umgetauscht sein?

FührerscheinAusgestellt oder geborenFrist
Karte ab 1999ausgestellt 2002 bis 200419.01.2027
Karte ab 1999ausgestellt 2005 bis 200719.01.2028
Weitere Zeilen (11)
Karte ab 1999ausgestellt 200819.01.2029
Karte ab 1999ausgestellt 200919.01.2030
Karte ab 1999ausgestellt 201019.01.2031
Karte ab 1999ausgestellt 201119.01.2032
Karte ab 1999ausgestellt 2012 bis 18.01.201319.01.2033
Karte ab 1999ausgestellt 1999 bis 200119.01.2026 (abgelaufen)
Papier, bis 1998geboren vor 195319.01.2033
Papier, bis 1998geboren 1953 bis 195819.07.2022 (abgelaufen)
Papier, bis 1998geboren 1959 bis 196419.01.2023 (abgelaufen)
Papier, bis 1998geboren 1965 bis 197019.01.2024 (abgelaufen)
Papier, bis 1998geboren 1971 oder später19.01.2025 (abgelaufen)

Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 19. Januar 2033 Zeit, egal wann der Führerschein ausgestellt wurde. Das Ausstellungsdatum steht beim Kartenführerschein vorne im Feld 4a.

So läuft der Umtausch bei der Behörde

  1. 1Frist prüfenGeburtsjahr oder Feld 4a.
  2. 2Termin oder AntragBei der Behörde Ihres Wohnorts.
  3. 3Unterlagen und GebührAusweis, Foto, alter Führerschein.
  4. 4Neuen Führerschein erhaltenAbholen oder per Post, je nach Stadt.

Den Führerschein selbst umtauschen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Den Umtausch erledigen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. So beschreiben ihn die Bundesregierung und die Städte, deren Seiten wir gelesen haben:

  • Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Die Bundesregierung rät, früh einen Termin zu buchen.
  • Köln: Antrag im Kundenzentrum mit Termin oder online mit digitalem Passbild und einem Bild Ihrer Unterschrift. Den neuen Führerschein holen Sie nach dem Online-Antrag selbst ab, eine Vertretung ist dann nicht möglich.
  • München: Antrag per Post oder online, wenn Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sobald Ihr alter Führerschein eingegangen ist, kommt der neue per Post.
  • Dortmund: persönliche Vorsprache nach Termin; der neue Führerschein wird im Normalfall direkt zugeschickt.
  • Kosten im Vergleich: Die Bundesregierung nennt rund 25 Euro. Köln verlangt 25,30 Euro, mit Express 9,75 Euro mehr; München 26,50 Euro; Dortmund 32,90 Euro mit Direktversand. Dazu kommt das biometrische Foto. Bei uns entstehen keine Kosten, weil wir den Umtausch nicht anbieten.
  • Wir sind keine Behörde. Ob und wann der neue Führerschein ausgestellt wird, entscheidet allein die Fahrerlaubnisbehörde.

Amtliche Seite öffnen

Diese Unterlagen verlangt die Behörde

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; in Köln für Bürgerinnen und Bürger aus der EU auch der Nationalpass.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto, laut Köln nicht älter als drei Monate.
Weitere Unterlagen (3)
  • Ihr bisheriger Führerschein.
  • Karteikartenabschrift, wenn Ihr alter Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Die ausstellende Behörde schickt sie auf Anfrage per Post, telefonisch oder online beantragt an Ihre jetzige Behörde.
  • Für Lkw- und Busklassen zusätzlich Nachweise zur gesundheitlichen Eignung, etwa zum Sehvermögen.

Frist verpasst: was dann gilt

Ist Ihre Frist abgelaufen, verliert der alte Führerschein nach § 24a Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung seine Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt laut Bundesregierung unverändert bestehen: Sie dürfen weiter die Klassen fahren, die Sie erworben haben, und es gibt keine neue Prüfung.

Alle Angaben (2)

Wer nach Ablauf der Frist nur den alten Führerschein dabeihat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesregierung nennt ein Verwarnungsgeld von zehn Euro; im Bußgeldkatalog steht für einen nicht mitgeführten Führerschein ebenfalls 10 Euro. Die Länder können in Ausnahmefällen davon absehen.

Den Umtausch holen Sie danach einfach nach. München weist darauf hin, dass sich die Bearbeitung verlängern kann, wenn die Frist schon abgelaufen ist. Ihren alten Führerschein dürfen Sie auf Wunsch behalten; die Behörde entwertet ihn dann sichtbar, beim Kartenführerschein durch ein Loch unten rechts (§ 25 Absatz 5 FeV).

Ausländischer Führerschein: ein anderes Verfahren

Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR gilt nach dem Zuzug noch sechs Monate (§ 29 FeV). Danach brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis; für Staaten aus Anlage 11 entfallen Teile der Prüfung (§ 31 FeV).

§ 29 FeV

Warum wir den Umtausch nicht anbieten

Den Umtausch selbst bieten wir derzeit nicht an: Die Fahrerlaubnisbehörden, deren Seiten wir gelesen haben, verlangen mindestens einen Schritt, den nur Sie erledigen können. In Köln holen Sie den neuen Führerschein selbst ab, in Dortmund sprechen Sie persönlich vor, und in München schicken Sie Ihren alten Führerschein selbst ein.

Diese Seite soll Ihnen den Weg zur Behörde erleichtern: die Frist, die Gebühr, die Unterlagen und die Karteikartenabschrift. Wir prüfen keine Fahrerlaubnis und versprechen keinen Termin.

Fragen zum Führerscheinumtausch

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt vom Führerschein ab. Papierführerscheine bis 1998 richten sich nach dem Geburtsjahr: Für alle ab Jahrgang 1953 sind die Fristen abgelaufen, wer vor 1953 geboren ist, hat bis 19. Januar 2033 Zeit. Kartenführerscheine ab 1999 richten sich nach dem Ausstellungsjahr; als Nächstes sind die Jahre 2002 bis 2004 dran, Frist 19. Januar 2027.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Die Bundesregierung nennt eine Gebühr von rund 25 Euro. Köln verlangt 25,30 Euro und mit Expressversand 9,75 Euro mehr, München 26,50 Euro, Dortmund 32,90 Euro mit Direktversand. Dazu kommt ein biometrisches Passfoto. Wer gleichzeitig Lkw-Klassen verlängert, zahlt mehr, in Köln zum Beispiel 43,90 Euro.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

In manchen Städten ja, aber nicht ganz ohne Behördengang. Köln nimmt den Antrag online mit digitalem Passbild und einem Bild der Unterschrift an; den neuen Führerschein holen Sie nach sechs bis acht Wochen selbst ab. München nimmt Anträge online oder per Post an und schickt den neuen Führerschein, sobald der alte eingegangen ist.

Welcher Jahrgang muss den Führerschein jetzt umtauschen?

Bei Papierführerscheinen sind die Fristen für alle ab Jahrgang 1953 abgelaufen; diese Führerscheine sind bereits ungültig. Nur wer vor 1953 geboren ist, hat noch bis 19. Januar 2033 Zeit. Bei Kartenführerscheinen zählt nicht der Jahrgang, sondern das Ausstellungsjahr im Feld 4a: Die Frist für 2002 bis 2004 endet am 19. Januar 2027.

Welche Strafe droht, wenn ich den Führerschein nicht umtausche?

Laut Bundesregierung ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, denn nach Ablauf der Frist ist der alte Führerschein ungültig. Punkte in Flensburg nennt sie nicht. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, eine neue Prüfung gibt es nicht. Den Umtausch können Sie jederzeit nachholen; in München kann die Bearbeitung dann länger dauern.

Welche Unterlagen brauche ich für den Führerschein-Umtausch?

Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein. Wurde der alte Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt, brauchen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift dieser Behörde. Dortmund verlangt sie bei Kartenführerscheinen nicht. Für Lkw- und Busklassen kommen Nachweise zur Gesundheit hinzu.

Amtliche Quellen

Quellen (6)

Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026

Behördenfix informiert auf dieser Seite über den Führerscheinumtausch und bietet ihn derzeit nicht an. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

Verwandte Leistungen (6)
Was wir tun und was nicht
  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.