Rente beantragen: so kommt der Antrag zur Rentenversicherung

Die Rente kommt nicht von selbst: Sie beantragen sie bei der Deutschen Rentenversicherung, online mit dem eAntrag oder mit dem Formular R0100. Die Rentenversicherung rät, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen, das Verfahren kostet 0 Euro. Wir füllen den Antrag auf Altersrente für 29 Euro aus.

Rentenantrag: das Wichtigste

Antrag
Rente nur auf Antrag; das Verfahren beginnt mit dem Antrag (§ 115 SGB VI)Stand: 26.10.2026 · § 115 SGB VI
Altersgrenze
67 Jahre ab Jahrgang 1964; Jahrgang 1963: 66 Jahre und 10 Monate (§§ 35, 235 SGB VI)Stand: 26.10.2026 · § 235 SGB VI
Wartezeit
mindestens fünf Jahre Versicherungszeit (§ 50 SGB VI)Stand: 26.10.2026 · § 50 SGB VI
Zeitpunkt
etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn (Empfehlung der Rentenversicherung)Stand: 26.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung
Alle Angaben (5)
Frist
Antrag bis Ende des dritten Kalendermonats danach: Rente ab dem Monat, in dem alle Voraussetzungen vorliegen (§ 99 SGB VI)
Kosten
keine Gebühren und Auslagen (§ 64 SGB X)
Formular
R0100 «Antrag auf Versichertenrente», 22 Seiten, oder eAntrag online
Vollmacht
Vertretung mit schriftlicher Vollmacht möglich (§ 13 SGB X)
Festpreis Behördenfix
29 € für den Antrag auf eine der vier Altersrenten aus Formular R0100

Bitte beachten

  • • Sie unterschreiben das Formular selbst

So füllen wir Ihren Rentenantrag aus

  1. 1Angaben machenName, E-Mail, Geburtsjahr.
  2. 2Festpreis zahlen29 Euro; die Rentenversicherung nimmt keine Gebühr.
  3. 3Rentenart wählen, Unterlagen sendenIhre gewählte Rentenart, Versicherungsnummer, Ausweis, Konto, Krankenkasse, Vollmacht.
  4. 4Wir füllen aus, Sie unterschreibenDann senden wir den Antrag R0100 an Ihre Rentenversicherung.

Rente selbst beantragen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Den Rentenantrag können Sie ohne uns stellen, und die Rentenversicherung hilft dabei kostenlos. Diese Wege nennt sie:

  • Online: Der eAntrag der Deutschen Rentenversicherung funktioniert ohne Registrierung, Sie brauchen dafür nur Ihre Versicherungsnummer. Sie können zwischenspeichern und Nachweise hochladen. Die Steueridentifikationsnummer und eine Ausweiskopie verlangt die Rentenversicherung online in der Regel nicht.
  • Auf Papier: Das Formular R0100 «Antrag auf Versichertenrente» hat 22 Seiten. Sie füllen es aus, unterschreiben es und geben es ab oder schicken es an Ihre Rentenversicherung. Welcher Träger zuständig ist, steht im Briefkopf Ihrer Renteninformation.
  • Mit Termin: In den Auskunfts- und Beratungsstellen füllt die Rentenversicherung den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus und schickt ihn elektronisch weiter. Ehrenamtliche Versichertenberater und Versichertenälteste nehmen Anträge auch nach Feierabend auf. Je nach Region geht das auch bei der Gemeinde oder dem Versicherungsamt. Das kostenlose Servicetelefon ist 0800 1000 4800.
  • Geht Ihr Antrag bei einer anderen Sozialbehörde ein, etwa bei der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse, zählt laut Rentenversicherung dieses Eingangsdatum.
  • Kosten im Vergleich: Die Rentenversicherung verlangt 0 Euro, so steht es in § 64 SGB X. Bei uns zahlen Sie 29 Euro für das Ausfüllen und Absenden.

Amtliche Seite öffnen

Diese Angaben und Unterlagen brauchen Sie

  • Rentenversicherungsnummer.
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Unterlagen (6)
  • Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung; der Antrag fragt nach der Krankenkasse für die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (Vordruck R0810).
  • Steueridentifikationsnummer und IBAN mit BIC.
  • Geburtsurkunden der Kinder, auch bei Vätern, wegen des Beitrags zur Pflegeversicherung.
  • Nachweise über Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die im Versicherungsverlauf noch fehlen.
  • Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid.
  • Bei Antrag durch uns: Ihre schriftliche Vollmacht. Sie gilt nur für das Absenden; alle Schreiben der Rentenversicherung gehen an Sie.

Vier Altersrenten, ein Formular

Die Regelaltersrente nach § 35 SGB VI setzt die Regelaltersgrenze und mindestens fünf Jahre Versicherungszeit voraus. Die Grenze liegt nach § 235 SGB VI für Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und 4 Monaten, 1961 bei 66 und 6, 1962 bei 66 und 8, 1963 bei 66 und 10 Monaten und ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren.

Alle Angaben (2)

Mit «Rente mit 63» sind meist zwei Rentenarten gemeint. Die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 36 SGB VI verlangt 35 Versicherungsjahre und ist ab 63 vorzeitig möglich; für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI um 0,003. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI verlangt 45 Jahre und beginnt ab Jahrgang 1964 mit 65 (Jahrgang 1963: 64 und 10 Monate, § 236b SGB VI).

Diese drei und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen laufen über dasselbe Formular R0100. Wir füllen es für jede der vier aus; die Rentenart wählen Sie selbst anhand Ihrer Rentenauskunft, wir kreuzen sie nur an. Ob Ihre Jahre reichen oder welche besser passt, beurteilen wir nicht.

Wann ist Hilfe beim Rentenantrag sinnvoll?

Nicht nötig ist sie, wenn Sie Ihre Versicherungsnummer zur Hand haben und mit dem eAntrag zurechtkommen, oder wenn Sie einen Termin bei der Rentenversicherung wahrnehmen können. Dort hilft man Ihnen kostenlos und neutral.

Hilfreich sein kann sie, wenn Sie keinen Termin abwarten möchten, wenn ein 22-seitiges deutsches Formular für Sie schwer verständlich ist oder wenn Angehörige den Antrag für Sie erledigen sollen. Sie geben uns Ihre Angaben, wir tragen sie in den Antrag ein, Sie unterschreiben, wir senden ab.

Was wir nicht tun: Wir berechnen keine Rente und beraten nicht zur Rentenhöhe, zum Rentenbeginn oder zur Rentenart. Wir klären keine Lücken im Versicherungsverlauf und vertreten Sie nicht im Widerspruch. Die Entscheidung trifft allein die Rentenversicherung im Rentenbescheid.

Fragen zum Rentenantrag

Wie lange vorher muss ich die Rente beantragen?

Die Rentenversicherung rät zu etwa drei Monaten vor dem gewünschten Rentenbeginn, damit Arbeitgeber und Krankenkasse ihre Angaben rechtzeitig schicken können. Eine harte Frist gibt § 99 SGB VI vor: Geht der Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat ein, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die Rente trotzdem pünktlich. Kommt er später, gibt es die Rente erst ab dem Antragsmonat.

Welche Unterlagen brauche ich für den Rentenantrag?

Die Rentenversicherung nennt für jeden Rentenantrag die Versicherungsnummer, gegebenenfalls eine Ausweiskopie, Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung, gegebenenfalls die Steueridentifikationsnummer sowie IBAN und BIC. Dazu kommen je nach Lage Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über Ausbildung und über Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch fehlen. Stellt jemand anderes den Antrag, braucht er eine schriftliche Vollmacht.

Kann ich die Rente online beantragen?

Ja. Der eAntrag auf der Website der Deutschen Rentenversicherung braucht keine Registrierung, nur Ihre Versicherungsnummer. Sie können den Antrag zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen. Laut Rentenversicherung sind online weniger Angaben nötig als auf Papier, und Steuer-ID und Ausweiskopie werden in der Regel nicht verlangt. Für weitere Anliegen gibt es das Kundenportal mit der Online-Ausweisfunktion.

Welches Formular brauche ich für den Rentenantrag?

Das Formular heißt R0100 «Antrag auf Versichertenrente». Es hat 22 Seiten und gilt für Regelaltersrente, die Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Erwerbsminderungsrente. Je nach Fall verlangt es weitere Vordrucke, etwa R0810 für die Krankenversicherung der Rentner oder V-Vordrucke für Zeiten im Ausland.

Kann ich die Rente mit 63 beantragen?

Ab 63 ist nur die Altersrente für langjährig Versicherte möglich, mit 35 Versicherungsjahren und dauerhaft niedrigerer Rente: 0,3 Prozent für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze (§ 77 SGB VI). Ohne Abzug gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren, für Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 10 Monaten, ab Jahrgang 1964 mit 65. Beide Anträge füllen wir aus, wenn Sie die Rentenart selbst gewählt haben.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Rentenantrags?

Eine feste Bearbeitungszeit nennt die Rentenversicherung auf ihren Antragsseiten nicht. Sie rät zu drei Monaten Vorlauf und bietet an, Verdienste oder Sozialleistungen für bis zu drei Monate vor Rentenbeginn hochzurechnen; dann können tatsächlich höhere Einnahmen später nicht mehr berücksichtigt werden. Fehlen noch Zeiten im Versicherungskonto, sollten Sie sich früher melden, damit das Konto vor Rentenbeginn vollständig ist.

Amtliche Quellen

Quellen (9)

Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026

Behördenfix füllt den Antrag auf die von Ihnen gewählte Altersrente mit Ihren Angaben aus; Sie unterschreiben ihn, und wir senden ihn mit Ihrer Vollmacht an die zuständige Rentenversicherung. Wir sind keine Behörde, keine Rentenberatung nach § 10 RDG, berechnen keine Rente und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

Verwandte Leistungen (5)
Was wir tun und was nicht
  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.