Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Den Rundfunkbeitrag, früher GEZ, von 18,36 Euro im Monat zahlen Sie nicht, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen bekommen, etwa Grundsicherungsgeld. Die Befreiung kommt nur auf Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des Bescheids, bis zu drei Jahre rückwirkend. Mit Merkzeichen RF zahlen Sie ein Drittel.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag: das Wichtigste
- Beitrag
- 18,36 € im Monat je WohnungStand: 26.10.2026 · Beitragsservice
- Zuständige Stelle
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, KölnStand: 26.10.2026 · Beitragsservice
- Automatisch
- nein, nur auf Antrag mit NachweisStand: 26.10.2026 · Beitragsservice
- Antragsweg
- online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, schickenStand: 26.10.2026 · Beitragsservice
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- Rückwirkend
- bis zu 3 Jahre ab Antragstellung
- Bearbeitungszeit
- so lange wie der Bescheid; bei unbefristetem Bescheid 3 Jahre
- Merkzeichen RF
- Merkzeichen RF: Ermäßigung auf ein Drittel, 6,12 € im Monat
- Kein Befreiungsgrund
- kein Befreiungsgrund: Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Übergangsgeld, Ausbildungsvergütung
- Festpreis Behördenfix
- 19 €; Sie unterschreiben, wir senden
Bitte beachten
- • Sie unterschreiben das Formular selbst
Gründe und passende Nachweise
| Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter | Leistungsbescheid |
|---|---|
| BAföG und Ähnliches, nicht bei den Eltern wohnend | Bewilligungsbescheid |
| Merkzeichen RF (nur Ermäßigung) | Ausweis mit RF oder Feststellungsbescheid |
Weitere Zeilen (2)Weniger anzeigen
| taubblind, Blindenhilfe, Sonderfürsorgeberechtigte | Ausweis mit TBl oder Bl und Gl, ärztliche Bescheinigung oder Bescheid der Behörde |
|---|---|
| Härtefall, etwa Einkommen knapp über der Grenze | Ablehnungsbescheid mit dem Betrag, um den das Einkommen den Bedarf übersteigt |
So stellen wir den Antrag mit Ihnen
- 1Bescheid hochladenGut lesbare Kopie, keine Originale.
- 2Festpreis zahlen19 Euro, keine Behördengebühr.
- 3Antrag ausgefüllt erhaltenAls PDF, bereit zur Unterschrift.
- 4Sie unterschreiben, wir sendenMit dem Nachweis an den Beitragsservice.
Die Befreiung selbst beim Beitragsservice beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Die Befreiung beantragen Sie ohne uns direkt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. So beschreibt er den Weg:
- Füllen Sie den Online-Antrag auf rundfunkbeitrag.de aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn mit dem Nachweis an den Beitragsservice. Das Formular gibt es auch bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden.
- Sind Sie schon angemeldet, gehört Ihre Beitragsnummer in den Antrag.
- Als Nachweis reicht eine gut lesbare Kopie des Bescheids. Darauf müssen Ihr Name, die bewilligte Leistung und der Leistungszeitraum stehen. Originale schicken Sie nicht; eine Rücksendung sichert der Beitragsservice nicht zu.
- Stellen Sie den Antrag erst, wenn der Bescheid da ist. Ein Nachteil entsteht laut Beitragsservice nicht, weil die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden kann.
- Kosten im Vergleich: Für den Antrag selbst nennt der Beitragsservice keine Gebühr. Bei uns zahlen Sie 19 Euro dafür, dass wir das Formular mit Ihren Angaben ausfüllen. Sie unterschreiben, wir senden den Antrag mit der Kopie Ihres Bescheids an den Beitragsservice.
- Wir sind keine Behörde. Ob Sie befreit werden, entscheidet allein der Beitragsservice.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids mit Name, Leistung und Zeitraum.
- Ihre Beitragsnummer, wenn Sie schon angemeldet sind.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Bei Merkzeichen RF: Kopie des Ausweises, Vorder- und Rückseite.
- Ihre Anschrift und Ihre Unterschrift auf dem Antrag.
- Bei Ehe- oder Lebenspartnern in der Wohnung: deren Namen.
Gut zu wissen
Für wen die Befreiung mitgilt
Eine Befreiung wirkt in der Wohnung auch für Ehe- und eingetragene Lebenspartner und für Kinder unter 25 Jahren.
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Weitere volljährige Mitbewohner sind laut Beitragsservice mitbefreit, wenn ihr Einkommen und Vermögen bei der Sozialleistung berücksichtigt wurden. Die Ermäßigung mit RF gilt nur für Partner und Kinder unter 25.
Die Befreiung beginnt mit dem Leistungsbeginn auf Ihrem Bescheid, die Ermäßigung mit dem Datum, an dem RF zuerkannt wurde. Sie endet, wenn der Bescheid abläuft, aufgehoben oder widerrufen wird. Danach stellen Sie einen neuen Antrag; fallen die Voraussetzungen früher weg, melden Sie das über das Online-Formular.
Als Härtefall nennt der Beitragsservice auch: Sie verzichten schriftlich auf eine bewilligte Sozialleistung, Sie sind als Studierende vom BAföG ausgeschlossen, oder eine ärztlich bescheinigte schwere Demenz, schwerer Autismus oder Wachkoma machen Rundfunk unmöglich.
Wann ist Hilfe beim Antrag sinnvoll?
Nicht nötig ist sie, wenn Ihr Bescheid vorliegt und Sie das Online-Formular ausdrucken können. Für den amtlichen Weg nennt der Beitragsservice keine Gebühr.
Hilfreich sein kann sie, wenn Sie keinen Drucker haben, wenn deutsche Formulare für Sie schwer verständlich sind oder wenn Sie nach einem neuen Bescheid die Befreiung erneut beantragen müssen. Wir füllen aus, Sie unterschreiben, wir senden den Antrag mit der Kopie Ihres Bescheids.
Was wir nicht tun: Wir beurteilen nicht, ob ein Härtefall vorliegt, und wir sagen keine Befreiung zu.
Fragen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wie beantrage ich die GEZ-Befreiung?
Die GEZ heißt heute Beitragsservice. Sie füllen den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung auf rundfunkbeitrag.de online aus, drucken ihn aus, unterschreiben ihn und schicken ihn mit einer gut lesbaren Kopie Ihres Bescheids an den Beitragsservice. Das Formular liegt auch bei den Behörden der Städte und Gemeinden aus.
Gibt es eine GEZ-Befreiung für Rentner?
Eine Rente allein steht nicht in der Liste der Befreiungsgründe des Beitragsservice. Befreit werden können Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Reicht die Rente knapp nicht für die Grundsicherung, nennt der Beitragsservice den Härtefall, wenn das Einkommen den Bedarf um weniger als 18,36 Euro übersteigt.
Bin ich mit Bürgergeld vom Rundfunkbeitrag befreit?
Nicht automatisch. Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, ist laut Beitragsservice ein Befreiungsgrund, Sie müssen die Befreiung aber beantragen. Als Nachweis reicht eine Kopie des Bewilligungsbescheids mit Ihrem Namen, der Leistung und dem Zeitraum. Die Befreiung beginnt mit dem Leistungsbeginn und läuft so lange wie der Bescheid.
Gibt es eine Befreiung bei Schwerbehinderung?
Eine volle Befreiung nennt der Beitragsservice für taubblinde Menschen, für Empfänger von Blindenhilfe und für Sonderfürsorgeberechtigte. Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hat, wird nicht befreit, zahlt aber nur ein Drittel, 6,12 Euro im Monat. Nachweis ist eine Kopie des Ausweises mit Vorder- und Rückseite oder der Feststellungsbescheid.
Was ist die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags?
Die Ermäßigung ist der Drittelbeitrag von 6,12 Euro statt 18,36 Euro im Monat. Sie gilt für Menschen mit Merkzeichen RF, etwa bei einem GdB von mindestens 80 und ständiger Unfähigkeit, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen. Sie beginnt mit dem Datum, an dem RF zuerkannt wurde, und gilt auch für Partner und Kinder unter 25.
Wie weit rückwirkend gilt die Befreiung?
Laut Beitragsservice können zurückliegende Zeiträume höchstens drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden. Die Befreiung beginnt mit dem Leistungsbeginn auf dem Bescheid. Deshalb sollen Sie den Antrag erst stellen, wenn der Bescheid vorliegt; ein Nachteil entsteht dadurch nicht. Ist der Bescheid unbefristet, gilt die Befreiung drei Jahre.
Amtliche Quellen
- Beitragsservice – Startseite (Beitragshöhe je Wohnung), gelesen am 26.10.2026
- Beitragsservice – Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht, gelesen am 26.10.2026
- Beitragsservice – Häufige Fragen zu Befreiung und Ermäßigung, gelesen am 26.10.2026
Quellen (5)Weniger anzeigen
- Beitragsservice – Empfänger von Sozialleistungen, gelesen am 26.10.2026
- Beitragsservice – Menschen mit Behinderung, gelesen am 26.10.2026
- Beitragsservice – Befreiung oder Ermäßigung beantragen (Formular), gelesen am 26.10.2026
- Beitragsservice – Solidarmodell (18,36 Euro im Monat), gelesen am 26.10.2026
- Beitragsservice – Impressum, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026
Behördenfix füllt den Antrag mit Ihren Angaben aus; Sie unterschreiben, und wir senden ihn mit der Kopie Ihres Bescheids an den Beitragsservice. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.
Verwandte Leistungen (5)
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.