Pflegegrad beantragen: so läuft der Antrag
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, formlos per Brief oder Telefon. Danach begutachtet der Medizinische Dienst, die Pflegekasse entscheidet spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld von 347 Euro im Monat. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat des Antrags.
Pflegegrad: das Wichtigste
- Zuständige Stelle
- Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; privat Versicherte: ihr VersicherungsunternehmenStand: 26.10.2026 · BMG
- Form
- formlos, auch telefonisch; Angehörige mit VollmachtStand: 26.10.2026 · BMG
- Frist
- Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang (§ 18c SGB XI)Stand: 26.10.2026 · § 18c SGB XI
- Beginn
- Leistungen frühestens ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 SGB XI)Stand: 26.10.2026 · § 33 SGB XI
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- Begutachtung
- Medizinischer Dienst, als Hausbesuch oder Telefoninterview
- Bearbeitungszeit
- voraussichtlich mindestens sechs Monate Hilfebedarf (§ 14 SGB XI)
- Verzögerung
- 70 € je begonnener Woche, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet und das zu vertreten hat
- Widerspruch
- ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG)
- Festpreis Behördenfix
- 27,95 € für die Vorbereitung; Sie unterschreiben, wir senden
Pflegegrade 1 bis 5: Punkte und Geld
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte · kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte · Pflegegeld 347 € · Sachleistung bis 796 € |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte · Pflegegeld 599 € · Sachleistung bis 1.497 € |
Weitere Zeilen (2)Weniger anzeigen
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte · Pflegegeld 800 € · Sachleistung bis 1.859 € |
|---|---|
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte · Pflegegeld 990 € · Sachleistung bis 2.299 € |
Je Kalendermonat, §§ 15, 36, 37 SGB XI, Stand 26.10.2026. Pflegegeld gibt es anstelle der Sachleistung oder anteilig daneben (§ 38).
So stellen wir den Antrag mit Ihnen
- 1Angaben machenPflegekasse, Versichertennummer, Kontaktperson.
- 2Festpreis zahlen27,95 Euro, keine Gebühr der Pflegekasse.
- 3Antrag unterschreibenSie oder Ihre bevollmächtigte Person.
- 4Wir senden ihnPer Post, E-Mail oder Fax an die Pflegekasse.
Den Pflegegrad selbst beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie ohne uns direkt bei der Pflegekasse. So beschreiben ihn das Bundesgesundheitsministerium und der Medizinische Dienst:
- Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr kurz, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung möchten. Jede schriftliche oder telefonische Mitteilung mit diesem Wunsch gilt als Antrag.
- Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen; dort begutachtet Medicproof.
- Für eine andere Person stellen Angehörige, Nachbarn oder Bekannte den Antrag, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
- Nach dem Antrag bietet die Pflegekasse eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll, auf Wunsch auch zu Hause.
- Kosten im Vergleich: Der Antrag bei der Pflegekasse kostet nichts. Bei uns zahlen Sie 27,95 Euro dafür, dass wir den Antrag mit Ihren Angaben vorbereiten und an die Pflegekasse senden.
- Wir sind keine Behörde und keine Pflegeberatung. Über den Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse nach dem Gutachten.
Das brauchen Sie
- Name der Pflegekasse und Versichertennummer.
- Anschrift der pflegebedürftigen Person.
Weitere Unterlagen (2)Weniger anzeigen
- Stellen Sie den Antrag für jemand anderen: eine Vollmacht.
- Eine Kontaktperson für den Termin zur Begutachtung.
Gut zu wissen: Fristen der Pflegekasse
Für den Ablauf nach dem Antrag setzt das Gesetz der Pflegekasse feste Fristen. Formulare und Schreiben der Pflegekasse kommen danach direkt zu Ihnen an Ihre Anschrift.
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Den Auftrag zur Begutachtung muss die Pflegekasse innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang an den Medizinischen Dienst übermitteln (§ 18 Abs. 1 SGB XI). Hat 20 Arbeitstage nach dem Antrag keine Begutachtung stattgefunden, schickt sie Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachterinnen oder Gutachtern zur Auswahl (§ 18 Abs. 3), sofern sie die Verzögerung zu vertreten hat.
Den schriftlichen Bescheid muss sie spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang schicken, zusammen mit dem Gutachten, wenn Sie dem nicht widersprechen (§ 18c). Überschreitet sie die Frist und hat sie das zu vertreten, zahlt sie Ihnen für jede begonnene Woche 70 Euro. Kommen Sie gerade aus dem Krankenhaus oder der Reha, kann der Medizinische Dienst laut eigener Auskunft zuerst nach Aktenlage begutachten und den Hausbesuch nach der Entlassung nachholen.
Wann ist unsere Hilfe sinnvoll?
Nicht nötig ist sie, wenn Sie die Pflegekasse einfach anrufen können. Ein Telefonat oder ein kurzer Brief genügt als Antrag, und das kostet nichts.
Hilfreich sein kann sie, wenn Sie den Antrag lieber schriftlich mit allen Angaben stellen möchten, wenn Sie ihn für einen Angehörigen in einer anderen Stadt stellen oder wenn deutsche Schreiben für Sie schwer verständlich sind. Das gilt auch für einen Antrag auf Höherstufung. Wir bereiten den Antrag vor, Sie oder Ihre bevollmächtigte Person unterschreiben, und wir senden ihn an die Pflegekasse.
Was wir nicht tun: Wir schätzen keinen Pflegegrad ein, versprechen keine höhere Stufe, bereiten nicht auf die Begutachtung vor, geben keine medizinischen Hinweise und legen keinen Widerspruch ein.
Fragen zum Pflegegrad
Welche Voraussetzungen gelten für einen Pflegegrad?
Die Person braucht wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen Hilfe durch andere, und zwar voraussichtlich für mindestens sechs Monate (§ 14 SGB XI). Für Pflegegrad 1 sind mindestens 12,5 von 100 Punkten nötig (§ 15). Außerdem muss sie in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein (§ 33 Abs. 2).
Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?
Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). Den Auftrag an den Medizinischen Dienst gibt sie innerhalb von drei Arbeitstagen weiter. Hält sie die 25 Arbeitstage nicht ein und hat sie das zu vertreten, zahlt sie für jede begonnene Woche der Verspätung 70 Euro.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2 und 3?
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 599 Euro bei Pflegegrad 3 (§ 37 SGB XI). Kommt ein Pflegedienst, gibt es stattdessen Sachleistungen bis 796 Euro beziehungsweise 1.497 Euro (§ 36). Beides lässt sich kombinieren; das Pflegegeld sinkt dann anteilig (§ 38). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stand 26. Oktober 2026.
Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse, die entschieden hat (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Wird der Bescheid im Ausland bekannt gegeben, beträgt die Frist drei Monate. Einen Widerspruch für Sie einzulegen gehört nicht zu unserer Leistung: Diese Leistung bieten wir nicht an.
Wie beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrads?
Hat sich der Pflegebedarf erhöht, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung. Laut Medizinischem Dienst ist dieser Antrag nötig, damit eine neue Begutachtung stattfindet; der Ablauf ist derselbe wie beim ersten Antrag. Auch diesen Antrag bereiten wir für 27,95 Euro vor; Sie oder Ihre bevollmächtigte Person unterschreiben, wir senden ihn. Ob der Pflegegrad steigt, entscheidet die Pflegekasse.
Brauche ich ein Formular für den Pflegegrad-Antrag?
Nein. Laut Medizinischem Dienst gilt jede schriftliche oder telefonische Mitteilung an die Pflegekasse, mit der Sie Pflegeleistungen wünschen, als Antrag. Der Zeitpunkt des Antrags ist für den Leistungsbeginn entscheidend: Stellen Sie ihn erst in einem späteren Monat als dem, in dem die Pflegebedürftigkeit eintritt, gibt es Leistungen ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 SGB XI).
Amtliche Quellen
- § 14 SGB XI – Pflegebedürftigkeit, gelesen am 26.10.2026
- § 15 SGB XI – Pflegegrad, Punkte, gelesen am 26.10.2026
- § 18 SGB XI – Begutachtung, gelesen am 26.10.2026
Quellen (8)Weniger anzeigen
- § 18c SGB XI – Entscheidung, Fristen, gelesen am 26.10.2026
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen, gelesen am 26.10.2026
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, gelesen am 26.10.2026
- § 37 SGB XI – Pflegegeld, gelesen am 26.10.2026
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung, gelesen am 26.10.2026
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist, gelesen am 26.10.2026
- BMG – Antragsverfahren Pflegeleistungen, gelesen am 26.10.2026
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix bereitet den formlosen Antrag oder den Antrag auf Höherstufung mit Ihren Angaben vor; Sie oder Ihre bevollmächtigte Person unterschreiben, und wir senden ihn an die Pflegekasse. Wir schätzen keinen Pflegegrad ein, geben keine medizinischen Hinweise und legen keinen Widerspruch ein. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.
Verwandte Leistungen (5)
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.