Steuer-ID finden oder erneut zusenden lassen
Ihre Steuer-ID steht in Ihrem Einkommensteuerbescheid und auf der Lohnsteuerbescheinigung. Fehlt sie dort, schickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sie erneut, nur per Brief an Ihre Meldeanschrift. Das geht selbst über ein Formular auf bzst.de, laut BZSt aktuell in rund 4 Wochen. Wir schicken Ihr unterschriebenes Schreiben für 19 Euro per Post.
Wo finde ich meine Steuer-ID?
- Im Einkommensteuerbescheid des Finanzamts.
- Auf der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihr Arbeitgeber ausstellt.
- Im Brief «Mitteilung Ihrer Identifikationsnummer», den das BZSt nach der Geburt oder dem Zuzug nach Deutschland schickt.
- Für die Einkommensteuererklärung brauchen Sie sie nicht zwingend: Das Finanzamt kennt die Nummer oder ermittelt sie.
Steuer-ID: das Wichtigste
- Stellen
- 11 Ziffern, einmal im Leben vergeben, dauerhaft gültigStand: 26.10.2026 · BZSt
- Änderung
- bleibt gleich bei Umzug, Heirat oder NamensänderungStand: 26.10.2026 · BZSt
- Versand
- nur per Brief an die Meldeanschrift; nicht per E-Mail oder TelefonStand: 26.10.2026 · BZSt
- Bearbeitungszeit
- aktuell bis zu vier Wochen laut BZSt, mit Rückfragen längerStand: 26.10.2026 · BZSt
Alle Angaben (4)Weniger anzeigen
- Antragswege
- Eingabeformular auf bzst.de, BZSt-Online-Portal oder Brief
- Kind
- Neugeborene bekommen den Brief automatisch, sobald die Meldebehörde die Daten übermittelt hat
- Einmalig
- eine natürliche Person darf nur eine Identifikationsnummer erhalten (§ 139b AO)
- Festpreis Behördenfix
- 19 € für Ihr unterschriebenes Schreiben, per Post an das BZSt; die Antwort kommt an Ihre Meldeanschrift
So fordern wir Ihre Steuer-ID an
- 1Angaben machenName und E-Mail.
- 2Festpreis zahlen19 Euro; das BZSt nennt keine Gebühr.
- 3Daten sendenGeburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift.
- 4Unterschreiben, wir schickenIhr Schreiben per Post an das BZSt; die Antwort geht an Sie.
Steuer-ID selbst anfordern
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Die erneute Mitteilung können Sie ohne uns anfordern. Das BZSt beschreibt diese Wege:
- Online: Das Eingabeformular «Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen?» auf bzst.de fragt Name, Vorname, Meldeanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort ab. Der Chatbot ViOlA kann die Daten in das Formular übernehmen. Halten Sie Ihren Ausweis bereit, damit die Schreibweise stimmt.
- Die gleiche Leistung bietet das BZSt-Online-Portal (BOP); dafür brauchen Sie dort ein Konto, für das Eingabeformular nicht.
- Per Brief: dieselben Daten an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 7, 11055 Berlin.
- Telefon: +49 228 406-1240, montags bis freitags 9 bis 14 Uhr. Die Nummer selbst darf das Service-Team am Telefon nicht nennen.
- Das Formular gilt nur für die eigene IdNr an die aktuelle Meldeanschrift. Ihr Nachname muss am Briefkasten stehen, sonst kommt der Brief nicht an.
- Kosten im Vergleich: Das BZSt nennt auf seinen Seiten keine Gebühr, also 0 Euro. Bei uns zahlen Sie 19 Euro: Wir setzen das Schreiben auf, Sie unterschreiben, wir schicken es per Post.
Diese Angaben brauchen Sie
- Name und Vorname, wie im Ausweis geschrieben.
- Meldeanschrift (Hauptwohnsitz) mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Weitere Unterlagen (3)Weniger anzeigen
- Geburtsdatum und Geburtsort.
- Ihr Nachname am Briefkasten der Meldeanschrift.
- Bei Bestellung bei uns: Ihre Unterschrift auf dem Schreiben an das BZSt.
Steuer-ID, Steuernummer, USt-IdNr
Die Steuer-ID heißt amtlich Identifikationsnummer, kurz IdNr. Das BZSt teilt sie nach § 139a Abgabenordnung jeder Person zu, die in Deutschland gemeldet ist, auf Grundlage der Daten der Meldebehörde. Sie hat elf Ziffern, die letzte ist eine Prüfziffer, und sie enthält keine Informationen über Sie.
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Die Steuernummer ist etwas anderes. Laut BZSt wird sie nur bei Bedarf vergeben und kann sich ändern, etwa nach einem Umzug, weil sie vom zuständigen Finanzamt abhängt.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr, ist eine dritte Nummer. Das BZSt erteilt sie Unternehmern nach § 27a UStG auf Antrag zusätzlich zur Steuernummer, für Geschäfte im EU-Binnenmarkt. Für Angestellte und Kinder spielt sie keine Rolle.
Wann ist Hilfe bei der Steuer-ID sinnvoll?
Nicht nötig ist sie, wenn Sie das Eingabeformular des BZSt ausfüllen können. Es fragt fünf Angaben ab und kostet nach den Seiten des BZSt nichts.
Hilfreich sein kann sie, wenn deutsche Formulare für Sie schwer verständlich sind oder wenn Sie die Anfrage mit anderen Behördengängen bei uns erledigen. Wir setzen das Schreiben in Ihrem Namen auf, Sie unterschreiben es, und wir schicken es per Post an das BZSt in Berlin. Das Online-Formular füllen wir nicht für Sie aus.
Was wir nicht tun: Die Nummer bekommen wir nicht zu sehen, sie geht nur an Sie. Wir können den Versand nicht beschleunigen und nicht an eine andere Adresse umleiten. Zu Steuern beraten wir nicht.
Fragen zur Steuer-ID
Wo finde ich meine Steuer-ID?
Laut BZSt in der Regel im letzten Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers. Außerdem steht die Steuer-ID im ersten Brief des BZSt, den Sie nach der Geburt oder nach dem Zuzug bekommen haben, mit der Überschrift «Mitteilung Ihrer Identifikationsnummer». Die elf Ziffern sind dort in Gruppen gedruckt, im Muster des BZSt als 99 999 999 999.
Ich habe meine Steuer-ID verloren – bekomme ich eine neue?
Nein, die Nummer bleibt dieselbe. Das BZSt teilt sie Ihnen nur erneut mit, auch nach Heirat, Umzug oder Namensänderung. Dafür brauchen Sie Name, Vorname, Meldeanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, online im Eingabeformular oder per Brief an das BZSt in Berlin. Eine zweite Nummer darf es nach § 139b Abgabenordnung nicht geben.
Wie lange dauert es, bis die Steuer-ID kommt?
Das BZSt schreibt auf seinem Formular, dass die Bearbeitung wegen der hohen Zahl an Anfragen aktuell vier Wochen dauern kann, bei Rückfragen länger. Dazu kommt der Postweg zu Ihrer Meldeanschrift. Wer neu nach Deutschland gezogen ist und nach drei Monaten noch keine Steuer-ID hat, schickt dem BZSt eine Kopie von Ausweis und Meldebestätigung.
Wann bekommt mein Baby eine Steuer-ID?
Automatisch, ohne Antrag: Das BZSt schickt den Brief, sobald die Meldebehörde nach der Geburtsanmeldung die Daten übermittelt hat. Laut Musterschreiben geht die Nummer kurz nach der Geburt auch an die Familienkasse. Der Nachname des Kindes muss am Briefkasten stehen. Kommt nichts, klären Sie das mit der Meldebehörde oder, ohne Geburtsurkunde, mit dem Standesamt.
Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID und Steuernummer?
Die Steuer-ID bekommen Sie einmal im Leben vom BZSt, sie gilt dauerhaft und gehört nur zu Ihnen. Die Steuernummer vergibt das zuständige Finanzamt nur bei Bedarf, und sie kann sich ändern, zum Beispiel nach einem Umzug. Unternehmer können für Geschäfte in der EU zusätzlich eine USt-IdNr beim BZSt beantragen.
Bekomme ich die Steuer-ID per E-Mail oder Telefon?
Nein. Aus Datenschutzgründen teilt das BZSt die Nummer nur per Brief mit, und zwar an Ihre Meldeanschrift. Am Telefon darf das Service-Team sie nicht nennen. An eine andere Adresse geht sie nur mit Ihrer schriftlichen Vollmacht per Brief und einer Kopie Ihres Ausweises. Das gilt auch für das Schreiben, das wir für Sie abschicken.
Amtliche Quellen
- BZSt – Die Identifikationsnummer, gelesen am 26.10.2026
- BZSt – Fragen und Antworten zur IdNr, gelesen am 26.10.2026
- BZSt – Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen? (Eingabeformular), gelesen am 26.10.2026
Quellen (5)Weniger anzeigen
- BZSt – Mitteilungsschreiben IdNr (Muster), gelesen am 26.10.2026
- § 139a AO – Identifikationsmerkmal, gelesen am 26.10.2026
- § 139b AO – Identifikationsnummer, gelesen am 26.10.2026
- § 27a UStG – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gelesen am 26.10.2026
- BZSt – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 27.10.2026
Behördenfix setzt das Schreiben auf erneute Mitteilung Ihrer Identifikationsnummer in Ihrem Namen auf; Sie unterschreiben es, und wir schicken es per Post an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Nummer geht per Brief nur an Ihre Meldeanschrift; wir sehen sie nicht. Wir sind keine Behörde und beraten nicht zu Steuern.
Verwandte Leistungen (4)
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.