Kfz-Steuer-Befreiung
Wir stellen den Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung beim Hauptzollamt.
Stand:
Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Merkzeichen können von der Kfz-Steuer befreit werden oder eine Ermäßigung erhalten. Zuständig ist das Hauptzollamt. Wir füllen den Antrag aus und reichen ihn mit Ihren Nachweisen ein.
- Unser Festpreis
- 29 €
- Behördengebühr
- keine Behördengebühr
- Bearbeitungszeit
- 14–42 Tage
Bitte beachten
- • Sie unterschreiben das Formular selbst
Für wen ist das?
- Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und ein Fahrzeug, das auf Sie zugelassen ist.
So läuft Ihr Auftrag ab
- 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
- 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
- 3Wir füllen das amtliche Formular für Sie aus.
- 4Sie unterschreiben das Formular selbst, die Behörde verlangt Ihre eigene Unterschrift.
- 5Wir reichen alles ein, verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.
Vor der Zahlung
Nur Name, E-Mail und Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Nach der Zahlung brauchen wir
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Fahrzeugschein
- Bankverbindung
- Vollmacht (unterschreiben Sie online)
Gut zu wissen
- Mit den Merkzeichen H, Bl, aG oder TBl ist eine vollständige Befreiung möglich (§ 3a KraftStG).
- Mit den Merkzeichen G oder Gl ist eine Ermäßigung um 50 % möglich, wenn Sie nicht gleichzeitig die Freifahrt im Nahverkehr nutzen.
- Das Fahrzeug darf nur für Ihre Fahrten oder Ihre Haushaltsführung genutzt werden.
Zuständige Stelle
Hauptzollamt
Weg zur Behörde
Brief · Online-Formular
Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.
Rechtsgrundlage
§ 3a KraftStG
Häufige Fragen
Gilt die Befreiung rückwirkend?
Das entscheidet das Hauptzollamt nach den gesetzlichen Regeln. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst bald nach dem Bescheid.
Welche Unterlagen brauche ich?
Den Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) und den Fahrzeugschein.
Berät Behördenfix zu Steuerfragen?
Nein. Wir füllen nur das Formular nach Ihren Angaben aus und übermitteln es.
Muss ich für „Kfz-Steuer-Befreiung“ selbst zur Behörde?
Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Hauptzollamt) ein.
Wie lange dauert es?
Erfahrungsgemäß 14 bis 42 Tage, je nach Behörde.
Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?
Für diese Leistung verlangt die Behörde keine Gebühr. Sie zahlen nur unseren Festpreis.
Verwandte Leistungen
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.