Wohngeld beantragen: Antrag, Unterlagen und Fristen
Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Kreises, in dem Ihre Wohnung liegt. Gezahlt wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, in der Regel für 12 Monate. Mieter nutzen den Antrag auf Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer den Antrag auf Lastenzuschuss. Ausfüllhilfe bei uns: 39 Euro.
Wohngeld: das Wichtigste
- Zuständige Stelle
- Wohngeldbehörde von Gemeinde, Stadt oder KreisStand: 26.10.2026 · Bundesbauministerium
- Beginn
- ab dem Ersten des AntragsmonatsStand: 26.10.2026 · § 25 WoGG
- Bewilligungszeitraum
- in der Regel 12 Monate, höchstens 24Stand: 26.10.2026 · § 25 WoGG
- Antragsarten
- Mietzuschuss (Miete) · Lastenzuschuss (Eigentum)Stand: 26.10.2026 · Land NRW
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- Online-Antrag
- Online-Anträge bieten die Länder an; in NRW für jede Kommune über den Wohngeldrechner des Landes
- Weiterleistungsantrag
- Weiterleistungsantrag wirkt frühestens ab 2 Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraums
- Anpassung
- Anpassung alle 2 Jahre, zuletzt am 1. Januar 2025
- Amtliche Gebühr
- das Verfahren ist kostenfrei
- Festpreis Behördenfix
- 39 € fürs Ausfüllen; Sie unterschreiben, wir senden
Bitte beachten
- • Sie unterschreiben das Formular selbst
Die amtlichen Wege zum Wohngeld
| Online | über Ihr Bundesland; in NRW über wohngeldrechner.nrw.de mit Upload |
|---|---|
| Auf Papier | Antrag unterschreiben, Kopien der Nachweise beilegen, an die Behörde senden |
| Zuständig | Wohngeldbehörde am Ort der Wohnung |
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| Beginn | am Ersten des Antragsmonats; bei Umzug neuer Antrag für die neue Wohnung |
|---|---|
| Dauer der Bewilligung | in der Regel 12 Monate, danach Weiterleistungsantrag |
| Bearbeitungszeit | keine amtliche Angabe; die Behörde meldet sich nach Eingang |
So füllen wir den Antrag mit Ihnen aus
- 1Angaben machenHaushalt, Miete, Einkommen.
- 2Festpreis zahlen39 Euro, keine Behördengebühr.
- 3Antrag ausgefüllt erhaltenMiet- oder Lastenzuschuss, als PDF.
- 4Sie unterschreiben, wir sendenMit Kopien Ihrer Nachweise.
Wohngeld selbst bei der Wohngeldbehörde beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Den Wohngeldantrag können Sie ohne uns stellen. Bund und Land Nordrhein-Westfalen beschreiben diesen Weg:
- Zuständig ist die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Die Länder bieten den Antrag online auf ihren Seiten an; das Bundesbauministerium verlinkt die Infoseiten der Länder.
- In Nordrhein-Westfalen berechnen Sie Ihr Wohngeld unverbindlich auf wohngeldrechner.nrw.de und stellen danach direkt den Online-Antrag, für jede Kommune im Land. Nachweise laden Sie dort hoch.
- Auf Papier wählen Sie den passenden Antrag: Mietzuschuss als Mieter, Lastenzuschuss als Eigentümer der selbst genutzten Wohnung. Ausfüllen, unterschreiben, Kopien der Nachweise beilegen und an die Wohngeldbehörde senden.
- Über das Online-Verfahren in NRW gehen auch Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge sowie Änderungsmitteilungen.
- Kosten im Vergleich: Das Verfahren bei der Wohngeldbehörde ist nach § 64 SGB X kostenfrei. Bei uns zahlen Sie 39 Euro dafür, dass wir das Formular mit Ihren Angaben ausfüllen. Sie unterschreiben, wir senden den unterschriebenen Antrag per Post an die Wohngeldbehörde.
- Wir sind keine Behörde. Ob und wie viel Wohngeld gezahlt wird, entscheidet allein die Wohngeldbehörde.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Der passende Antrag: Mietzuschuss oder Lastenzuschuss.
- Kopien der Nachweise über die Einnahmen aller Haushaltsmitglieder.
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- Angaben zur Miete oder Belastung. In NRW gibt es dafür das Formular «Angaben des Vermieters zum Wohnraum», das Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ausfüllt.
- Bei Arbeitseinkommen in NRW: die Verdienstbescheinigung, die Ihr Arbeitgeber ausfüllt.
- Bei einem Umzug: einen neuen Antrag für die neue Wohnung.
Gut zu wissen
Die Höhe hängt auch vom Wohnort ab
Wie viel Miete beim Wohngeld zählt, richtet sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe Ihrer Gemeinde.
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Das Land Nordrhein-Westfalen nennt Beispiele: Bei einem Haushalt mit einer Person werden je nach Mietenstufe höchstens 380,20 bis 634,20 Euro Miete im Monat berücksichtigt, inklusive Klimakomponente, bei vier Personen 642,40 bis 1.069,40 Euro. Für die Heizkosten kommen pauschal 110,40 Euro bei einer Person und 197,80 Euro bei vier Personen hinzu. Als absolute Einkommensgrenze nennt NRW ab dem 1. Januar 2025 monatlich 1.593 Euro für Alleinstehende und 3.633 Euro für vier Personen. Gezählt wird die Bruttokaltmiete ohne Heizung und Warmwasser.
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, kann laut Bund in der Regel kein Wohngeld erhalten, weil die Wohnkosten schon in dieser Leistung berücksichtigt sind. Das NRW-Hinweisblatt rät in diesem Fall, Kontakt mit der Wohngeldbehörde aufzunehmen.
Wann ist Hilfe beim Ausfüllen sinnvoll?
Nicht nötig ist sie, wenn Ihr Land einen Online-Antrag anbietet und Sie Ihre Nachweise digital bereit haben. In NRW führt der Online-Antrag Schritt für Schritt durch das Verfahren, und das Verfahren kostet nichts.
Hilfreich sein kann sie, wenn Sie den Papierantrag nutzen, wenn mehrere Personen mit eigenem Einkommen im Haushalt leben oder wenn deutsche Formulare für Sie schwer verständlich sind. Wir übertragen Ihre Angaben vollständig in den passenden Antrag, Sie prüfen und unterschreiben, wir senden ihn an die Wohngeldbehörde.
Was wir nicht tun: Wir berechnen kein Wohngeld, sagen nicht voraus, ob Sie es bekommen, und den Online-Antrag stellen Sie selbst. Eine erste Orientierung gibt der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes; verbindlich entscheidet die Wohngeldbehörde.
Fragen zum Wohngeld
Wo stelle ich den Wohngeldantrag?
Bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Kreises, in dem Ihre Wohnung liegt. Die Länder bieten den Antrag online an. In Nordrhein-Westfalen geht das für jede Kommune über den Wohngeldrechner des Landes: erst unverbindlich berechnen, dann direkt den Online-Antrag stellen und die Nachweise hochladen.
Ab wann wird Wohngeld gezahlt?
Nach § 25 Wohngeldgesetz beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Liegen die Voraussetzungen erst später vor, beginnt er am Ersten dieses späteren Monats. Für Monate vor dem Antragsmonat sieht das Gesetz in der Regel keine Zahlung vor.
Welche Unterlagen brauche ich für Wohngeld?
Den passenden Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss und Kopien Ihrer Nachweise. In NRW stellt das Land zusätzlich zwei Formulare bereit: die Verdienstbescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllt, und die Angaben des Vermieters zum Wohnraum. Das Wohngeld richtet sich nach dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder.
Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Laut Bundesbauministerium können Personen, deren Unterkunftskosten bereits in einer anderen Leistung berücksichtigt sind, in der Regel kein Wohngeld erhalten. Dazu zählen Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung. Das Hinweisblatt des Landes NRW rät in diesem Fall, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen.
Wie lange wird Wohngeld bewilligt?
In der Regel für zwölf Monate. Die Behörde kann den Zeitraum verkürzen oder bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängern. Danach stellen Sie einen Weiterleistungsantrag. Ein Antrag, der früher als zwei Monate vor Ablauf eingeht, gilt erst ab dem Ersten des zweiten Monats vor Ablauf als gestellt.
Was muss ich der Wohngeldbehörde melden?
Sie müssen unverzüglich melden, wenn weniger Personen im Haushalt leben, die Miete um mehr als 15 Prozent sinkt oder das Einkommen um mehr als 15 Prozent steigt. Steigt die Miete um mehr als 10 Prozent, sinkt das Einkommen um mehr als 10 Prozent oder kommt jemand hinzu, können Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
Amtliche Quellen
- Bundesbauministerium – Wohngeld-Plus, gelesen am 26.10.2026
- Bundesbauministerium – Wohngeld, gelesen am 26.10.2026
- § 22 WoGG – Wohngeldantrag, gelesen am 26.10.2026
Quellen (5)Weniger anzeigen
- § 25 WoGG – Bewilligungszeitraum, gelesen am 26.10.2026
- § 27 WoGG – Änderung, gelesen am 26.10.2026
- Land NRW, Bauministerium – Wohngeld, gelesen am 26.10.2026
- Land NRW – Hinweise zum Wohngeldantrag (PDF), gelesen am 26.10.2026
- § 64 SGB X – Kostenfreiheit, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026
Behördenfix füllt den Antrag mit Ihren Angaben aus; Sie unterschreiben, und wir senden den unterschriebenen Antrag an die zuständige Stelle. Online-Konten wie ELSTER oder BundID nutzen wir nicht. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.
Verwandte Leistungen (4)
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.