Elterngeld beantragen: Antrag, Frist und Unterlagen
Elterngeld beantragen Sie nach der Geburt bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Rückwirkend zahlt sie höchstens drei Lebensmonate. Basiselterngeld beträgt je nach Einkommen 300 bis 1.800 Euro im Monat. Neue Online-Anträge laufen über mein-elterngeldantrag.de, nicht mehr über ElterngeldDigital.
Elterngeld: das Wichtigste
- Zuständige Stelle
- Elterngeldstelle für den Wohnort des KindesStand: 26.10.2026 · Familienportal
- Frist
- nach der Geburt; höchstens 3 Lebensmonate rückwirkendStand: 26.10.2026 · § 7 BEEG
- Höhe
- Basiselterngeld 300–1.800 € im MonatStand: 26.10.2026 · Familienportal
- Online-Antrag
- mein-elterngeldantrag.deStand: 26.10.2026 · mein-elterngeldantrag.de
Alle Angaben (6)Weniger anzeigen
- Berechnung
- normalerweise 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens; höchstens 2.770 € Netto werden berücksichtigt
- Einkommensgrenze
- kein Elterngeld ab mehr als 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen
- Arbeitszeit
- während des Bezugs höchstens 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit
- Unterschrift
- der andere Elternteil unterschreibt mit, wenn er ebenfalls Elterngeld bekommen kann
- Amtliche Gebühr
- das Verfahren ist kostenfrei
- Festpreis Behördenfix
- 59 € fürs Ausfüllen; Sie unterschreiben, wir senden
Bitte beachten
- • Sie unterschreiben das Formular selbst
Die amtlichen Wege zum Elterngeld
| Online | mein-elterngeldantrag.de: Postleitzahl des Kindes eingeben, Link zur zuständigen Stelle |
|---|---|
| Auf Papier | Formular Ihres Bundeslandes, unterschrieben an die Elterngeldstelle |
| Vor Ort | bei der Elterngeldstelle für den Wohnort des Kindes; Formulare auch bei Gemeinden, Krankenkassen und Kliniken mit Geburtsstation |
Weitere Zeilen (3)Weniger anzeigen
| ElterngeldDigital | nimmt keine neuen Anträge mehr an; bestehende Anträge lassen sich dort weiter einsehen |
|---|---|
| Frist | Antrag erst nach der Geburt; gezahlt wird rückwirkend höchstens für 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat |
| Widerspruch | innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich bei der Elterngeldstelle |
So füllen wir den Antrag mit Ihnen aus
- 1Angaben und MonatsplanDen Plan legen Sie selbst fest.
- 2Festpreis zahlen59 Euro, keine Behördengebühr.
- 3Antrag ausgefüllt erhaltenAls PDF für Ihr Bundesland.
- 4Sie unterschreiben, wir sendenPer Post an die Elterngeldstelle.
Elterngeld selbst bei der Elterngeldstelle beantragen
Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt
Den Elterngeldantrag können Sie ohne uns stellen. Das Familienportal des Bundes beschreibt diesen Weg:
- Den Antrag stellen Sie erst nach der Geburt, am besten in den ersten drei Lebensmonaten Ihres Kindes. Zuständig ist die Elterngeldstelle für den Wohnort des Kindes.
- Digital geht das in allen Bundesländern. Der Onlinedienst mein-elterngeldantrag.de zeigt nach Eingabe der Postleitzahl die zuständige Stelle und den Link zum Onlineantrag. Zum Start reicht ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort.
- Auf Papier nutzen Sie das Formular Ihres Bundeslandes. Jeder Elternteil stellt pro Kind nur einen Antrag, auch bei Zwillingen. Kann der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen, unterschreibt er oder sie Ihren Antrag mit.
- Im Antrag geben Sie an, für welche Lebensmonate Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus möchten.
- Kosten im Vergleich: Das Verfahren bei der Elterngeldstelle ist nach § 64 SGB X kostenfrei. Bei uns zahlen Sie 59 Euro dafür, dass wir das Formular mit Ihren Angaben ausfüllen. Sie unterschreiben, wir senden den unterschriebenen Antrag per Post an die Elterngeldstelle.
- Wir sind keine Behörde. Wie viel Elterngeld Sie bekommen, entscheidet allein die Elterngeldstelle.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes.
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen.
Weitere Unterlagen (4)Weniger anzeigen
- Angestellte Mütter: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Väter: die letzten 12 Monate vor der Geburt.
- Selbstständige: in der Regel den letzten Steuerbescheid.
- Arbeitnehmerinnen: Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und des Arbeitgebers über den Zuschuss dazu.
- Ihren Monatsplan: welche Lebensmonate mit welcher Elterngeld-Variante.
Gut zu wissen
ElterngeldDigital nimmt keine neuen Anträge mehr an
Auf elterngeld-digital.de lassen sich keine neuen Anträge mehr anlegen und abschließen.
Alle Angaben (2)Weniger anzeigen
Das steht am 26. Oktober 2026 auf der Startseite des Dienstes. Bestehende Anträge können Sie dort weiter einsehen, für neue Anträge verweist die Seite auf mein-elterngeldantrag.de. Dort geben Sie die Postleitzahl des Wohnsitzes Ihres Kindes ein und erhalten die zuständige Elterngeldstelle mit dem direkten Link zum Onlineantrag. Je nach Bundesland und Elterngeldstelle können Sie Nachweise hochladen oder den Antrag rein elektronisch stellen. Das Familienportal nennt ElterngeldDigital an einer Stelle noch, verlinkt als Antragsweg aber bereits mein-elterngeldantrag.de.
Elterngeld wird nicht für Kalendermonate gezahlt, sondern für Lebensmonate des Kindes. Ist Ihr Kind am 15. Februar geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März. Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten, ein Elternteil kann davon höchstens 12 bekommen.
Wann ist Hilfe beim Ausfüllen sinnvoll?
Nicht nötig ist sie, wenn Sie mit dem Onlineantrag Ihres Bundeslandes zurechtkommen und Ihre Nachweise bereitliegen. Der Onlinedienst führt Schritt für Schritt durch den Antrag, und das Verfahren kostet nichts.
Hilfreich sein kann sie, wenn Sie den Papierantrag nutzen möchten, wenn deutsche Formulare für Sie schwer verständlich sind oder wenn mehrere Einkommensarten zusammenkommen, etwa Angestellt und Selbstständig. Wir übertragen Ihre Angaben und Ihren Monatsplan unverändert ins Formular, Sie unterschreiben, wir senden den Antrag.
Was wir nicht tun: Wir sagen Ihnen nicht, welche Aufteilung der Monate oder welche Variante für Ihre Familie besser ist, wir berechnen Ihr Elterngeld nicht, und den Onlineantrag mit BundID stellen Sie selbst. Für die Höhe gibt es den Elterngeldrechner des Familienportals.
Fragen zum Elterngeld
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen. Das Familienportal rät, ihn in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes zu stellen. Denn nach § 7 BEEG zahlt die Elterngeldstelle rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist.
Kann ich Elterngeld online beantragen?
Ja, in allen Bundesländern. Neue Online-Anträge laufen über mein-elterngeldantrag.de: Nach Eingabe der Postleitzahl Ihres Kindes erscheint die zuständige Stelle mit dem Link zum Onlineantrag. Zum Start reicht ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort. ElterngeldDigital nimmt keine neuen Anträge mehr an.
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Basiselterngeld beträgt normalerweise 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro. Berücksichtigt werden höchstens 2.770 Euro Netto. Den genauen Betrag legt die Elterngeldstelle fest; wir berechnen ihn nicht.
Welche Unterlagen brauche ich für den Elterngeldantrag?
Die Geburtsurkunde des Kindes und Nachweise über Ihr Einkommen: als angestellte Mutter die Abrechnungen der 12 Monate vor dem Mutterschutz, als Vater die 12 Monate vor der Geburt, als Selbstständige den letzten Steuerbescheid. Dazu kommen Bescheinigungen der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld und des Arbeitgebers über den Zuschuss.
Müssen beide Eltern den Antrag unterschreiben?
Kann der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen, unterschreibt er oder sie Ihren Antrag mit, laut § 7 BEEG zur Bestätigung der Kenntnisnahme. Allein sorgeberechtigte Personen unterschreiben allein. Jeder Elternteil stellt pro Kind nur einen Antrag, auch bei Zwillingen; die Eltern können auch gemeinsam beantragen.
Kann ich die Elterngeld-Monate später ändern?
Ja, bis zum Ende des möglichen Bezugszeitraums, für künftige Lebensmonate jederzeit. Rückwirkend geht es nur für die letzten drei Monate, und für bereits angewiesene Monate nur in Härtefällen. Ausnahme: Statt ausgezahltem ElterngeldPlus können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen. Ein einfaches Schreiben an die Elterngeldstelle genügt.
Amtliche Quellen
- Familienportal – Wie kann ich Elterngeld beantragen?, gelesen am 26.10.2026
- Familienportal – Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?, gelesen am 26.10.2026
- Familienportal – Kann ich Elterngeld bekommen?, gelesen am 26.10.2026
Quellen (5)Weniger anzeigen
- Familienportal – Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?, gelesen am 26.10.2026
- § 7 BEEG – Antragstellung, gelesen am 26.10.2026
- mein-elterngeldantrag.de – Onlineantrag, gelesen am 26.10.2026
- ElterngeldDigital – Hinweis zu neuen Anträgen, gelesen am 26.10.2026
- § 64 SGB X – Kostenfreiheit, gelesen am 26.10.2026
Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026
Behördenfix füllt den Antrag mit Ihren Angaben aus; Sie unterschreiben, und wir senden den unterschriebenen Antrag an die zuständige Stelle. Online-Konten wie ELSTER oder BundID nutzen wir nicht. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.
Verwandte Leistungen (4)
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.