Kindergeld beantragen: so funktioniert der Antrag

Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Es beträgt 259 Euro im Monat für jedes Kind. Das Formular füllen Sie online aus, drucken es aus und unterschreiben es; bei Neugeborenen geht es mit ELSTER-Zertifikat komplett digital. Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens sechs Monate.

Kindergeld: das Wichtigste

Höhe
259 € im Monat für jedes KindStand: 26.10.2026 · § 66 EStG
Zuständige Stelle
Familienkasse der Bundesagentur für ArbeitStand: 26.10.2026 · Familienportal
Antragswege
online ausfüllen und unterschreiben; Neugeborene mit ELSTER ganz digitalStand: 26.10.2026 · Familienportal
Rückwirkend
höchstens 6 Monate vor dem AntragsmonatStand: 26.10.2026 · § 70 EStG
Alle Angaben (5)
Steuer-ID
Steuer-ID der antragstellenden Person und des Kindes
Altersgrenze
bis 18 Jahre; bis 21 bei Arbeitssuche; bis 25 in Schule, Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder Freiwilligendienst
Zahlung an
für jedes Kind zahlt die Familienkasse nur an eine Person
Telefon
Service-Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit 0800 4 555530, gebührenfrei
Festpreis Behördenfix
27,99 € fürs Ausfüllen; Sie unterschreiben, wir senden

Bitte beachten

  • • Sie unterschreiben das Formular selbst

Die amtlichen Wege zum Kindergeld

Online ausfüllenFormular im Browser ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, an die Familienkasse schicken
Komplett digitalnur für Neugeborene, mit ELSTER-Zertifikat, ohne Papier
Auf Papierschriftlich und eigenhändig unterschrieben (§ 67 EStG)
Weitere Zeilen (2)
Bearbeitungszeitkeine amtliche Angabe; nach dem Bescheid zahlt die Familienkasse monatlich
Rückwirkendim Antrag angeben, ab wann Sie Kindergeld möchten; gezahlt wird für höchstens 6 Monate vor dem Eingangsmonat

So füllen wir den Antrag mit Ihnen aus

  1. 1Angaben machenKind, Steuer-IDs, Bankverbindung.
  2. 2Festpreis zahlen27,99 Euro, keine Behördengebühr.
  3. 3Antrag ausgefüllt erhaltenAls PDF, bereit zur Unterschrift.
  4. 4Sie unterschreiben, wir sendenPer Post an Ihre Familienkasse.

Kindergeld selbst bei der Familienkasse beantragen

Der Weg ohne uns, Schritt für Schritt

Den Kindergeldantrag können Sie ohne uns stellen. Das Familienportal des Bundes beschreibt diesen Weg:

  • Online: Das Formular der Familienkassen lässt sich direkt im Browser ausfüllen. Danach drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Bei Neugeborenen: Mit gültigem ELSTER-Zertifikat stellen Sie den Antrag vollständig online, ohne Ausdruck und ohne Unterschrift auf Papier.
  • Im Antrag stehen Ihre steuerliche Identifikationsnummer und die Ihres Kindes. Soll das Kindergeld an Sie gehen und leben Sie mit dem anderen Elternteil zusammen, unterschreibt er oder sie die Erklärung am Ende des Antrags.
  • Fragen zur Antragstellung beantwortet die Bundesagentur für Arbeit unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555530.
  • Kosten im Vergleich: Für den Antrag selbst nennen die amtlichen Seiten keine Gebühr. Bei uns zahlen Sie 27,99 Euro dafür, dass wir das Formular mit Ihren Angaben ausfüllen. Sie unterschreiben, wir senden den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre Familienkasse.
  • Wir sind keine Behörde. Ob und ab wann Kindergeld gezahlt wird, entscheidet allein die Familienkasse.

Amtliche Seite öffnen

Diese Angaben brauchen Sie

  • Ihre Steuer-ID und die Steuer-ID des Kindes.
  • Name und Geburtsdatum des Kindes, Ihre IBAN.
Weitere Unterlagen (3)
  • Bei Paaren: wer das Kindergeld bekommen soll. Der andere Elternteil unterschreibt dafür die Erklärung am Schluss des Antrags.
  • Ist das Kind 18 oder älter: Angaben zu Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Arbeitssuche.
  • Möchten Sie rückwirkend Kindergeld: das Datum, ab dem es gezahlt werden soll.

Gut zu wissen

Nur eine Person bekommt das Kindergeld

Für jedes Kind zahlt die Familienkasse das Kindergeld nur an eine Person.

Alle Angaben (2)

Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, legen mit der sogenannten Berechtigten-Bestimmung fest, wer von ihnen das Kindergeld erhält. Dafür reicht die Erklärung am Schluss des Kindergeldantrags: Der andere Elternteil unterschreibt dort. Die Bestimmung gilt laut Familienportal in der Regel auf Dauer und kann jederzeit widerrufen werden, für die Zeit davor ändert ein Widerruf nichts. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Familiengericht. Dasselbe gilt für Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern im gemeinsamen Haushalt.

Kindergeld gibt es für jeden Monat, in dem an mindestens einem Tag alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist ein Kind am 25. Mai geboren, zahlt die Familienkasse das volle Kindergeld für Mai. Wird es am 20. Mai 18 Jahre alt und kommen keine weiteren Voraussetzungen hinzu, ist Mai der letzte Monat; beim 18. Geburtstag am 1. Mai ist es bereits der April.

Wann ist Hilfe beim Ausfüllen sinnvoll?

Nicht nötig ist sie, wenn Sie beide Steuer-IDs zur Hand haben und mit dem Online-Formular der Familienkassen zurechtkommen. Dieser Weg kostet Sie nichts, und bei Neugeborenen geht er mit ELSTER sogar ganz ohne Papier.

Hilfreich sein kann sie, wenn deutsche Formulare für Sie schwer verständlich sind, wenn Ihr Kind schon volljährig ist und Angaben zu Ausbildung oder Studium dazukommen, oder wenn Sie den ersten Antrag nach dem Zuzug nach Deutschland stellen. Wir übertragen Ihre Angaben vollständig ins Formular, Sie prüfen und unterschreiben, wir senden ihn an die Familienkasse.

Was wir nicht tun: Wir prüfen nicht, ob Kindergeld gezahlt wird, wir berechnen nichts, wir vertreten Sie nicht gegenüber der Familienkasse, und den Onlineweg mit ELSTER gehen Sie selbst.

Fragen zum Kindergeld

Kann ich Kindergeld online beantragen?

Ja. Das Formular der Familienkassen füllen Sie online aus, drucken den Antrag danach aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an die Familienkasse. Ganz ohne Papier geht es bei neugeborenen Kindern: Mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat stellen Sie den Kindergeldantrag dann vollständig online, ohne händische Unterschrift.

Wie viel Kindergeld gibt es pro Kind?

Nach § 66 Einkommensteuergesetz beträgt das Kindergeld monatlich 259 Euro für jedes Kind, Stand 26. Oktober 2026. Der Betrag ist für das erste, zweite und jedes weitere Kind gleich. Die Familienkasse zahlt monatlich; die Auszahlungstermine veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website.

Wie weit rückwirkend wird Kindergeld gezahlt?

Höchstens für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem Ihr Antrag bei der Familienkasse eingeht. So steht es in § 70 Einkommensteuergesetz. Geben Sie im Antrag an, dass Sie rückwirkend Kindergeld möchten und ab wann. Ältere Monate zahlt die Familienkasse auch bei einem späteren Antrag nicht mehr aus.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Bis 21 gibt es Kindergeld, wenn das Kind arbeitslos und arbeitsuchend gemeldet ist. Bis 25 gibt es Kindergeld während Schule, Ausbildung oder Studium, in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten, ohne Ausbildungsplatz oder in einem anerkannten Freiwilligendienst. Für Kinder mit Behinderung gelten eigene Regeln.

Wer bekommt das Kindergeld, Mutter oder Vater?

Für ein Kind bekommt immer nur eine Person Kindergeld. Eltern im gemeinsamen Haushalt bestimmen selbst, wer es erhält: Der andere Elternteil unterschreibt dafür die Erklärung am Schluss des Antrags. Einigen sich die Eltern nicht, kann das Familiengericht auf Antrag entscheiden. Für getrennt lebende Eltern gelten eigene Regeln.

Schickt Behördenfix den Kindergeldantrag für mich ab?

Ja, den Papierantrag. Wir füllen das Formular mit Ihren Angaben aus und schicken es Ihnen als PDF. Sie lesen und unterschreiben es, den unterschriebenen Antrag senden wir per Post an Ihre Familienkasse. Das kostet 27,99 Euro. Ob und ab wann Kindergeld gezahlt wird, entscheidet allein die Familienkasse; wir prüfen und berechnen das nicht.

Amtliche Quellen

Quellen (4)

Geprüft von M. Gabal am 26.10.2026

Behördenfix füllt den Antrag mit Ihren Angaben aus; Sie unterschreiben, und wir senden den unterschriebenen Antrag an die zuständige Stelle. Online-Konten wie ELSTER oder BundID nutzen wir nicht. Wir sind keine Behörde, beraten nicht rechtlich und bewerten Ihren Einzelfall nicht.

Verwandte Leistungen (4)
Was wir tun und was nicht
  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.