Ummeldung

Wir bereiten Ihre Wohnsitzanmeldung vollständig vor.

Stand:

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der neuen Wohnung anmelden. Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.

Behördengebühr
keine Behördengebühr
Bearbeitungszeit
7–21 Tage

Bitte beachten

  • • Je nach Stadt
  • • Sie unterschreiben das Formular selbst

Ob diese Leistung ohne Ihren Besuch möglich ist, hängt von Ihrer Stadt ab. Wir prüfen das, bevor Sie bezahlen.

Für wen ist das?

  • Sie sind innerhalb Deutschlands in eine neue Wohnung gezogen.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
  2. 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
  3. 3Wir füllen das amtliche Formular für Sie aus.
  4. 4Sie unterschreiben das Formular selbst, die Behörde verlangt Ihre eigene Unterschrift.
  5. 5Wir reichen alles ein, verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.

Vor der Zahlung

Nur Name, E-Mail und Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Nach der Zahlung brauchen wir

  • Kopie von Ausweis oder Pass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bisherige Anschrift
  • Neue Anschrift
  • Einzugsdatum
  • Vollmacht (unterschreiben Sie online)

Gut zu wissen

  • Die Frist beträgt zwei Wochen ab Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG).
  • Unsere Prüfung der zehn größten Städte hat ergeben, dass keine die Anmeldung per Post annimmt. Möglich sind ein Termin vor Ort oder die Online-Anmeldung mit Ihrem eigenen Online-Ausweis.
  • Deshalb bieten wir diese Leistung derzeit nicht an.

Zuständige Stelle

Meldebehörde der neuen Wohnung

Weg zur Behörde

Online-Formular

Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.

Rechtsgrundlage

§ 17 BMG · § 19 BMG (Wohnungsgeberbestätigung)

Häufige Fragen

Brauche ich die Wohnungsgeberbestätigung?

Ja. Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung muss Ihnen den Einzug schriftlich bestätigen (§ 19 BMG).

Kann ich mich online ummelden?

In vielen Städten ja – mit dem Online-Ausweis (eID) Ihres Personalausweises.

Warum macht Behördenfix das nicht?

Weil die Städte die Anmeldung durch Dritte per Post nicht annehmen. Wir bieten nur an, was wir zuverlässig erledigen können.

Muss ich für „Ummeldung“ selbst zur Behörde?

Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Meldebehörde der neuen Wohnung) ein.

Wie lange dauert es?

Erfahrungsgemäß 7 bis 21 Tage, je nach Behörde.

Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?

Für diese Leistung verlangt die Behörde keine Gebühr. Sie zahlen nur unseren Festpreis.

Verwandte Leistungen

Was wir tun und was nicht

  • Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
  • Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
  • Wir sind ein privater Service und keine Behörde.
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