Hundesteuer an- oder abmelden
Wir melden Ihren Hund bei der Stadt an oder ab.
Stand:
Wer einen Hund hält, muss ihn bei der Gemeinde zur Hundesteuer anmelden – und wieder abmelden, wenn der Hund abgegeben wird, stirbt oder Sie wegziehen. Wir übernehmen die An- oder Abmeldung mit Ihrer Vollmacht.
- Unser Festpreis
- 8 €+ Gebühr Ihrer Stadt (zahlen Sie später)
- Behördengebühr
- 0–26,50 €
- Bearbeitungszeit
- 7–28 Tage
Bitte beachten
- • Paket
Für wen ist das?
- Sie haben einen Hund aufgenommen oder sind mit Ihrem Hund umgezogen.
- Ihr Hund ist verstorben, abgegeben worden, oder Sie ziehen in eine andere Gemeinde.
So läuft Ihr Auftrag ab
- 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
- 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
- 3Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen bei der Behörde.
- 4Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.
Vor der Zahlung
Nur Name, E-Mail und Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Nach der Zahlung brauchen wir
- An- oder Abmeldung
- Hunderasse
- Geburtsdatum des Hundes
- Chipnummer
- Datum der Aufnahme oder Abgabe
- Anschrift
- Bundesland der Hundehaltung
- Status im verpflichtenden Hunderegister
- Gefährlicher Hund oder Listenhund
Gut zu wissen
- Die Frist für die Anmeldung steht in der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde, oft zwei Wochen bis ein Monat.
- Die An- und Abmeldung selbst ist kostenlos; die jährliche Steuer legt die Gemeinde fest.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie in vielen Gemeinden eine Steuermarke.
Zuständige Stelle
Steueramt der Gemeinde
Weg zur Behörde
Brief · E-Mail · Online-Formular
Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Gemeinde
Häufige Fragen
Gibt es Ermäßigungen?
Viele Gemeinden kennen Ermäßigungen, zum Beispiel für Hunde aus dem Tierheim. Ob und wie, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde.
Muss ich meinen Hund nach einem Umzug neu anmelden?
Ja. Sie melden ihn in der alten Gemeinde ab und in der neuen an.
Welche Angaben brauche ich?
Rasse, Geburtsdatum des Hundes, Chipnummer (wenn vorhanden) und das Datum der Aufnahme oder Abgabe.
Muss ich für „Hundesteuer an- oder abmelden“ selbst zur Behörde?
Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Steueramt der Gemeinde) ein.
Wie lange dauert es?
Erfahrungsgemäß 7 bis 28 Tage, je nach Behörde.
Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?
Nein. Die Gebühr der Behörde (0–26,50 €) kommt dazu. Sie zahlen sie später, erst wenn sie feststeht.
Verwandte Leistungen
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.