Wohnsitzabmeldung bei Wegzug ins Ausland
Wir bereiten Ihre Abmeldung vor und reichen sie bei der zuständigen Meldebehörde ein.
Sie ziehen dauerhaft ins Ausland und behalten keine Wohnung in Deutschland. Wir bereiten die Wohnsitzabmeldung vor, prüfen die Unterlagen und reichen sie bei der zuständigen Meldebehörde ein.
- Unser Festpreis
- 67,90 €
- Behördengebühr
- keine Behördengebühr
- Bearbeitungszeit
- 7–28 Tage
Bitte beachten
- • Sie unterschreiben das Formular selbst
Für wen ist das?
- Sie geben Ihre letzte Wohnung in Deutschland auf und möchten die Abmeldebestätigung erhalten.
So läuft Ihr Auftrag ab
- 1Sie wählen die Leistung und bezahlen den Festpreis.
- 2Sie laden Ihre Unterlagen hoch und unterschreiben die Vollmacht online.
- 3Wir füllen das amtliche Formular für Sie aus.
- 4Sie unterschreiben das Formular selbst, die Behörde verlangt Ihre eigene Unterschrift.
- 5Wir reichen alles ein, verfolgen den Antrag und informieren Sie bei jedem Schritt.
Vor der Zahlung
Nur Name, E-Mail und Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Nach der Zahlung brauchen wir
- Bisherige Anschrift
- Neue Anschrift im Ausland
- Auszugsdatum
- Weitere abzumeldende Personen mit vollständigen Angaben (falls zutreffend)
- Kopie von Ausweis oder Pass
- Vollmacht (unterschreiben Sie online)
Gut zu wissen
- Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und muss spätestens zwei Wochen danach erfolgen.
- Die Behördenleistung ist gebührenfrei. 67,90 € ist unser Preis für Vorbereitung, Einreichung, Nachfragen und Weitergabe der Bestätigung.
- Vertragskündigungen sind nicht enthalten. Dafür gibt es das Paket Wegzug ins Ausland für 99 € mit Schreiben an bis zu zehn Stellen.
- Weitere Personen können Sie angeben. Wir prüfen vor dem Versand, welche Angaben und Unterschriften die Meldebehörde verlangt.
Zuständige Stelle
Meldebehörde
Weg zur Behörde
Brief · E-Mail
Das Ergebnis geht direkt an Ihre Anschrift.
Rechtsgrundlage
§ 17 Abs. 2 BMG
Häufige Fragen
Kann ich mich abmelden, wenn ich eine Wohnung in Deutschland behalte?
Nein. Eine Abmeldung wegen Wegzugs ins Ausland ist nur richtig, wenn Sie keine Wohnung in Deutschland behalten.
Bekomme ich eine Bestätigung?
Ja. Sobald die Meldebehörde sie ausstellt, leiten wir die Abmeldebestätigung an Sie weiter.
Sind Kündigungen von Strom, Internet oder Versicherung dabei?
Nein. Diese Einzelleistung betrifft nur die Wohnsitzabmeldung. Kündigungsschreiben enthält das Paket Wegzug ins Ausland.
Muss ich für „Wohnsitzabmeldung bei Wegzug ins Ausland“ selbst zur Behörde?
Nein. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle (Meldebehörde) ein.
Wie lange dauert es?
Erfahrungsgemäß 7 bis 28 Tage, je nach Behörde.
Ist die Behördengebühr im Preis enthalten?
Für diese Leistung verlangt die Behörde keine Gebühr. Sie zahlen nur unseren Festpreis.
Was wir tun und was nicht
- Wir füllen Anträge nach Ihren Angaben aus, reichen sie ein und verfolgen sie.
- Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich und prüfen keine Erfolgsaussichten.
- Wir sind ein privater Service und keine Behörde.